Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 13.11.2023

UG 22-Pensionsversicherung Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 22‑Pensions­versicherung vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 22-Pensionsversicherung Budget 2024 / PDF, 867 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 22‑Pensions­versicherung im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 16,66 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies einen Anstieg um 19,4 %, wobei der Voranschlags­wert 2023 in etwa erreicht werden dürfte. Dieser starke Zuwachs ist darauf zurück­zuführen, dass der Pensions­aufwand der Pensions‑versicherungs­träger mit 12,9 % deutlich stärker steigt als die Einnahmen aus Pflicht­beiträgen mit 9,0 %. Die dadurch entstehende größer werdende Lücke ist aus Bundesmitteln zu finanzieren, die sich dadurch entsprechend dynamisch entwickeln. Der Pensions­aufwand steigt vor allem wegen der Pensions­erhöhung um 9,7 % und der durchschnittlich höheren Antritts­pensionen sowie der generell steigenden Zahl der Pensions­bezieher:innen an. Bei der Entwicklung der Pflicht­beiträge dämpft die im Jahr 2024 nur um 3,5 % steigende Höchst­beitrags­grundlage die Einnahmen­entwicklung.

Ein wesentlicher Anteil des Auszahlungs­anstiegs um insgesamt 2,71 Mrd. EUR betrifft die Bundes­beiträge an die Pensions­versicherungs­anstalt (PVA; +1,89 Mrd. EUR) und an die Sozialversicherungs­anstalt der Selbständigen (SVS; +0,73 Mrd. EUR). Die Auszahlungen für Ausgleichs­zulagen steigen nur moderat um 65 Mio. EUR auf 1,26 Mrd. EUR.

Die Einzahlungen der Untergliederung, die im BVA‑E 2024 iHv 60 Mio. EUR veranschlagt werden, betreffen den Nacht­schwerarbeits­beitrag. Dieser wurde um 19 Mio. EUR niedriger veranschlagt als im BVA 2023. Allerdings wurde bei der Budget­erstellung im Vorjahr noch von einer Erhöhung des Nacht­schwerarbeits­beitrags ausgegangen, die dann aber sistiert wurde und 2023 zu entsprechend geringeren Einzahlungen führt. Auch für das Jahr 2024 soll die erforderliche Anpassung des Nacht­schwerarbeits­beitrags sistiert werden und der Beitrags­satz somit unverändert 3,8 % betragen.

Im BFRG‑E 2024‑2027 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen ausgehend von 16,66 Mrd. EUR im Jahr 2024 deutlich auf 20,70 Mrd. EUR im Jahr 2027 an. Im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen in der überschneidenden Periode 2024 bis 2026 um insgesamt 2,62 Mrd. EUR an.

In der UG 22‑Pensions­versicherung werden in der Regel Auszahlungen und Aufwendungen in gleicher Höhe veranschlagt, weil in der Planung davon ausgegangen wird, dass die Zahlungen an die Pensions­versicherungs­träger deren tatsächlichen Bedarf entsprechen. Im Vollzug kommt es aufgrund von Abrechnungs­resten für Vorjahre, die im Ergebnis­haushalt perioden­gerecht zugeordnet werden, zu Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungs­haushalt.

Das BMSGPK hat im BVA‑E 2024 für die UG 22-Pensions­versicherung zwei Wirkungs­ziele festgelegt, deren Ziel­erreichung mit jeweils einer Kennzahl gemessen wird. Die Wirkungs­ziele betreffen die Anhebung des faktischen Pensions­antritts­alters (WZ 1) und die Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigen­pension erwerben (WZ 2). Die Wirkungs­information enthält insgesamt nur zwei Maßnahmen, da die Maßnahme zum WZ 2 ident mit einer der beiden Maßnahmen zum WZ 1 ist. Die Wirkungs­informationen wurden weitgehend beibehalten, die Ziel­werte der Kenn­zahlen wurden für 2030 angepasst.

Für das faktische Pensions­antritts­alter wird ausgehend von 61,0 Jahren im Jahr 2022 ein leichter Anstieg auf 61,2 Jahre (2024) bzw. auf 62,5 Jahre (2030) angestrebt. Der angestrebte Anstieg ist wenig ambitioniert und größten­teils auf das ab 2024 stufen­weise steigende gesetzliche Pensions­antritts­alters von Frauen zurück­zuführen. Der Anteil der Frauen, die eine Eigen­pension bekommen soll ausgehend von 74,2 % im Jahr 2022 auf 75,0 % im Jahr 2024 ansteigen. Im mittel­fristigen Zeit­horizont wird für 2030 nun ein deutlich ambitionierterer Ziel­zustand von 80,0 % vorgesehen, im BVA 2023 lag der Ziel­zustand 2030 noch bei 75,5 %.