Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 10,17 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 4,9 %. Dieser Anstieg geht insbesondere auf die Entwicklung der Pensionsstände und auf die zum Teil über den Anpassungsfaktor hinausgehende Erhöhung der Pensionen im Rahmen des Pensionsanpassungsgesetz 2020 zurück. Zusätzlich kommt es per 1. Jänner 2020 zu einer Valorisierung des Pflegegeldes. Die COVID‑19‑Krise hat auf die Gebarung der UG 23 keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die Einzahlungen gehen im BVA‑E 2020 gegenüber dem Erfolg 2019 um 43,8 Mio. EUR auf 2,16 Mrd. EUR zurück. Das BMF begründet dies mit der rückläufigen Anzahl der aktiven Beamt:innen.
Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) steigen die Auszahlungen mit 3,3 % bis 3,6 % pro Jahr etwas stärker als die Gesamtauszahlungen, sodass der Anteil der UG 23 bis zum Ende der Planungsperiode auf 12,9 % ansteigt. Im BVA‑E 2020 liegt der Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes bei 12,3 %.
Die Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung sind relativ gering und insbesondere auf unterschiedliche Periodenabgrenzungen zurückzuführen. Die Differenz von rd. 30,3 Mio. EUR zwischen den Auszahlungen und Aufwendungen im Jahr 2020 ergibt sich aufgrund des Umstands, dass die Pensionen im Vorhinein (für den jeweiligen Folgemonat) und die Lohnsteuer im Nachhinein (für den vorangegangenen Monat) überwiesen werden.
Mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2020 wurden die Pensionen um bis zu 3,6 % erhöht, die deutlich über den Anpassungsfaktor hinausgehende Erhöhung betrifft aber nur kleinere und mittlere Pensionen. Da die Pensionen der Beamt:innen tendenziell höher sind, verursachte die Pensionserhöhung für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im Jahr 2020 nur Mehrkosten von etwa 23 Mio. EUR (im Vergleich zur Erhöhung um den Anpassungsfaktor von 1,8 %). Weitere Pensionsbeschlüsse des Vorjahres (v. a. Entfall der Abschläge nach 45 Beitragsjahren, Entfall der Wartefrist) kommen bei den nichtharmonisierten (Jahrgänge vor 1955) und den teilharmonisierten (Jahrgänge 1955 bis 1975 und vor 2005 ernannt) Beamt:innen nicht zur Anwendung und führen daher zunächst zu keinen fiskalischen Kosten in der UG 23.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind die drei Wirkungsziele und die insgesamt vier Kennzahlen unverändert geblieben. Die Wirkungsinformation in der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte weißt aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen dem BMF und dem BMKÖS weiterhin ein Steuerungsproblem auf. Insbesondere die Kennzahlen zur pünktlichen Auszahlung von Pensionen und Pflegegeld in der vorgesehenen Höhe (Kennzahlen 23.2.1 und 23.2.2) und zur Informationsweitergabe des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters an das zuständige Ressort (Kennzahl 23.3.1) sind zu hinterfragen und liefern keinen Mehrwert.