Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 11.05.2020

UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte Budget 2020

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 23‑Pensionen — Beamtinnen und Beamte vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2020 (BFG‑E 2020) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 23-Pensionen - Beamtinnen und Beamte Budget 2020 / PDF, 869 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlags­beträgen und den Angaben zur Wirkungs­orientierung die Aus­wirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 10,17 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 4,9 %. Dieser Anstieg geht insbesondere auf die Ent­wicklung der Pensions­stände und auf die zum Teil über den Anpassungs­faktor hinaus­gehende Erhöhung der Pensionen im Rahmen des Pensions­anpassungs­gesetz 2020 zurück. Zusätzlich kommt es per 1. Jänner 2020 zu einer Valorisierung des Pflege­geldes. Die COVID‑19‑Krise hat auf die Gebarung der UG 23 keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die Einzahlungen gehen im BVA‑E 2020 gegenüber dem Erfolg 2019 um 43,8 Mio. EUR auf 2,16 Mrd. EUR zurück. Das BMF begründet dies mit der rück­läufigen Anzahl der aktiven Beamt:innen.

Im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) steigen die Auszahlungen mit 3,3 % bis 3,6 % pro Jahr etwas stärker als die Gesamt­auszahlungen, sodass der Anteil der UG 23 bis zum Ende der Planungs­periode auf 12,9 % ansteigt. Im BVA‑E 2020 liegt der Anteil an den Gesamt­auszahlungen des Bundes bei 12,3 %.

Die Unter­schiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnis­haushaltes in der Unter­gliederung sind relativ gering und insbesondere auf unter­schiedliche Perioden­abgrenzungen zurück­zuführen. Die Differenz von rd. 30,3 Mio. EUR zwischen den Aus­zahlungen und Auf­wendungen im Jahr 2020 ergibt sich aufgrund des Umstands, dass die Pensionen im Vorhinein (für den jeweiligen Folge­monat) und die Lohn­steuer im Nachhinein (für den voran­gegangenen Monat) überwiesen werden.

Mit dem Pensions­anpassungs­gesetz 2020 wurden die Pensionen um bis zu 3,6 % erhöht, die deutlich über den Anpassungs­faktor hinausgehende Erhöhung betrifft aber nur kleinere und mittlere Pensionen. Da die Pensionen der Beamt:innen tendenziell höher sind, verursachte die Pensions­erhöhung für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im Jahr 2020 nur Mehr­kosten von etwa 23 Mio. EUR (im Vergleich zur Erhöhung um den Anpassungs­faktor von 1,8 %). Weitere Pensions­beschlüsse des Vorjahres (v. a. Entfall der Abschläge nach 45 Beitrags­jahren, Entfall der Warte­frist) kommen bei den nicht­harmonisierten (Jahr­gänge vor 1955) und den teil­harmonisierten (Jahr­gänge 1955 bis 1975 und vor 2005 ernannt) Beamt:innen nicht zur Anwendung und führen daher zunächst zu keinen fiskalischen Kosten in der UG 23.

In den Angaben zur Wirkungs­orientierung sind die drei Wirkungs­ziele und die insgesamt vier Kenn­zahlen unverändert geblieben. Die Wirkungs­information in der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte weißt aufgrund der Kompetenz­verteilung zwischen dem BMF und dem BMKÖS weiterhin ein Steuerungs­problem auf. Insbesondere die Kenn­zahlen zur pünktlichen Aus­zahlung von Pensionen und Pflege­geld in der vor­gesehenen Höhe (Kenn­zahlen 23.2.1 und 23.2.2) und zur Informations­weitergabe des durch­schnittlichen Pensions­antritts­alters an das zuständige Ressort (Kenn­zahl 23.3.1) sind zu hinter­fragen und liefern keinen Mehr­wert.