Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2021

UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte Budget 2022

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 23‑Pensionen — Beamtinnen und Beamte vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2022 (BFG‑E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 23-Pensionen - Beamtinnen und Beamte Budget 2022 / PDF, 895 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 10,75 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 2,6 %. Bei den Aufwen­dungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Anstieg der Auszahlungen und Aufwendungen geht im Wesentlichen auf die Entwicklung der Pensions­stände und auf die Pensions­anpassung 2022 zurück. Pensionen ab 1.300 EUR monatlich werden um den Anpassungs­faktor iHv 1,8  % erhöht, geringere Pensionen um bis zu 3,0 %. Dadurch steigen die Auszahlungen um insgesamt 183 Mio. EUR an. Zu Mehrauszahlungen führt auch die jährliche Valorisierung des Pflegegelds. Die COVID‑19-Krise hat auf die Gebarung der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die Einzahlungen und Erträge gehen im BVA‑E 2022 gegenüber dem BVA 2021 um 2,4 % auf 2,03 Mrd. EUR zurück. Damit setzt sich der Trend der Vor­jahre fort, der sich aus der rückläufigen Anzahl der aktiven BeamtInnen und dem damit einher­gehenden Rückgang der Pensions­beiträge ergibt.

In den Jahren bis 2025 steigt die Auszahlungsobergrenze im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG‑E 2022‑2025) um durch­schnittlich 3,7 % pro Jahr weiter an. Diese Entwicklung ist auf den Pensions­antritt der geburten­starken Jahrgänge Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre („Babyboomer“) und die zu erwartenden Pensions­erhöhungen zurückzuführen. Bei den Einzahlungen wird sich die rück­läufige Dynamik weiter fortsetzen.

Die Unter­schiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung sind relativ gering. Im BVA‑E 2022 sind diese ausschließlich auf Wert­berichtigungen iHv 0,2 Mio. EUR zurückzuführen.

Das BMF hat im BVA‑E 2022 für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte insgesamt drei Wirkungs­ziele und vier Kenn­zahlen festgelegt, gegenüber dem BVA 2021 blieben diese unverändert. Die Wirkungs­information in der UG 23 weißt aufgrund der Kompetenz­verteilung zwischen dem BMF und dem BMKÖS ein Steuerungs­problem auf. Während die Zustän­digkeit für die materielle Gestal­tung des Beamten­pensions­rechts und damit die inhaltliche Steuerungs­kompetenz beim BMKÖS liegt, ist die Unter­gliederung selbst beim BMF angesiedelt, das für die Abwicklung der Pensions- und Pflege­geld­zahlungen an die BeamtInnen zuständig ist. Die Indikatoren in der UG 23‑Pensionen – Beamt­innen und Beamte stellen daher stark auf die korrekte formale Veran­schlagung und Aus­zahlung der Beamten­pensionen ab. Die COVID‑19-Pandemie hat keine unmittelbaren Auswir­kungen auf die Wirkungsinformation der UG 23.