Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,53 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 7,3 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Der Anstieg der Auszahlungen und Aufwendungen geht im Wesentlichen auf die Pensionsanpassung 2023 und die Entwicklung der Pensionsstände zurück. Das Gesamtpensionseinkommen wird 2023 um den Anpassungsfaktor von 5,8 % erhöht, sofern es nicht über 5.670 EUR monatlich liegt. Darüber liegende Pensionen werden um einen Fixbetrag von 328,86 EUR monatlich erhöht. Die Richtsätze für die Ergänzungszulage werden um einen über den Anpassungsfaktor hinausgehenden Betrag erhöht. Darüber hinaus erhalten niedrige und mittlere Pensionen eine Direktzahlung 2023 von bis zu 500 EUR. Die Gesamtkosten der Pensionserhöhung im Jahr 2023 belaufen sich auf etwa 650 Mio. EUR. Die Mehrauszahlungen iHv 40 Mio. EUR gegenüber einer Erhöhung um den Anpassungsfaktor resultieren aus der Direktzahlung 2023. Zu Mehrauszahlungen führen auch die jährliche Valorisierung des Pflegegelds und in geringerem Ausmaß im Frühjahr 2022 beschlossene Änderungen beim Pflegegeld.
Die Einzahlungen und Erträge steigen im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 um 1,9 % auf 2,07 Mrd. EUR. Grundsätzlich sind die Einzahlungen der Untergliederung aufgrund der rückläufigen Anzahl der aktiven Beamt:innen und dem damit einhergehenden Rückgang der Pensionsbeiträge rückläufig. Durch die infolge der hohen Inflationsrate zu erwartenden hohen Gehaltsabschlüsse 2023 kommt es dennoch zu einem geringen nominellen Einzahlungsanstieg.
Die Auszahlungen der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte verzeichnen im Betrachtungszeitraum 2021 bis 2026 einen Anstieg von durchschnittlich 6,1 % pro Jahr Dieser Anstieg ist eine Folge der auf Grundlage aktueller Inflationsprognosen erwarteten Pensionserhöhungen und der steigenden Anzahl der Pensionsantritte, weil die geburtenstarken Jahrgänge Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre ("Babyboomer") in der Planungsperiode das Pensionsantrittsalter erreichen. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen in der (überschneidenden) Periode 2023 bis 2025 um insgesamt rd. 1,40 Mrd. EUR an. Im Wesentlichen ist dieser Anstieg auf die gestiegenen Inflationserwartungen zurückzuführen, die auch zu höheren Pensionsanpassungen und Pflegegelderhöhungen führen werden. Bei den Einzahlungen wird sich aufgrund der abnehmenden Anzahl aktiver Beamt:innen die rückläufige Dynamik weiter fortsetzen.
Die Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung sind äußerst gering. Im BVA‑E 2023 sind diese ausschließlich auf Wertberichtigungen iHv 0,2 Mio. EUR zurückzuführen.
Das BMF hat im BVA‑E 2023 für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte insgesamt drei Wirkungsziele und vier Kennzahlen festgelegt, gegenüber dem BVA 2022 blieben diese unverändert. Die Wirkungsinformation in der UG 23 weißt aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen dem BMF und dem BMKÖS ein Steuerungsproblem auf. Während die Zuständigkeit für die materielle Gestaltung des Beamtenpensionsrechts und damit die inhaltliche Steuerungskompetenz beim BMKÖS liegt, ist die Untergliederung selbst beim BMF angesiedelt, das für die Abwicklung der Pensions- und Pflegegeldzahlungen an die Beamt:innen zuständig ist. Die Indikatoren in der UG 23 stellen daher stark auf die korrekte formale Veranschlagung und Auszahlung der Beamtenpensionen ab.