Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 09.11.2022

UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungsanalyse des Budget­dienstes zur UG 23‑Pensionen — Beamtinnen und Beamte vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 23-Pensionen - Beamtinnen und Beamte Budget 2023 / PDF, 911 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,53 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 7,3 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. 

Der Anstieg der Auszahlungen und Aufwendungen geht im Wesentlichen auf die Pensions­­anpassung 2023 und die Entwicklung der Pensionsstände zurück. Das Gesamtpensions­einkommen wird 2023 um den Anpassungsfaktor von 5,8 % erhöht, sofern es nicht über 5.670 EUR monatlich liegt. Darüber liegende Pensionen werden um einen Fixbetrag von 328,86 EUR monatlich erhöht. Die Richtsätze für die Ergänzungs­zulage werden um einen über den Anpassungs­faktor hinausgehenden Betrag erhöht. Darüber hinaus erhalten niedrige und mittlere Pensionen eine Direktzahlung 2023 von bis zu 500 EUR. Die Gesamtkosten der Pensionserhöhung im Jahr 2023 belaufen sich auf etwa 650 Mio. EUR. Die Mehrauszah­lungen iHv 40 Mio. EUR gegenüber einer Erhöhung um den Anpassungsfaktor resultieren aus der Direkt­zahlung 2023. Zu Mehrauszahlungen führen auch die jährliche Valorisierung des Pflegegelds und in geringerem Ausmaß im Frühjahr 2022 beschlossene Änderungen beim Pflegegeld.

Die Einzahlungen und Erträge steigen im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 um 1,9 % auf 2,07 Mrd. EUR. Grundsätzlich sind die Einzahlungen der Untergliederung aufgrund der rückläufigen Anzahl der aktiven Beamt:innen und dem damit einhergehenden Rückgang der Pensionsbeiträge rückläufig. Durch die infolge der hohen Inflationsrate zu erwartenden hohen Gehaltsabschlüsse 2023 kommt es dennoch zu einem geringen nominellen Einzah­lungsanstieg.

Die Auszahlungen der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte verzeichnen im Betrach­tungs­zeitraum 2021 bis 2026 einen Anstieg von durchschnittlich 6,1 % pro Jahr Dieser Anstieg ist eine Folge der auf Grundlage aktueller Inflations­prognosen erwarteten Pensionserhöhun­gen und der steigenden Anzahl der Pensionsantritte, weil die geburtenstarken Jahrgänge Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre ("Babyboomer") in der Planungsperiode das Pensi­ons­antrittsalter erreichen. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑‑2025 steigen die Auszahlungs­obergrenzen in der (überschneidenden) Periode 2023 bis 2025 um insgesamt rd. 1,40 Mrd. EUR an. Im Wesentlichen ist dieser Anstieg auf die gestiegenen Inflationserwar­tungen zurückzuführen, die auch zu höheren Pensionsanpassungen und Pflegegelderhöhun­gen führen werden. Bei den Einzahlungen wird sich aufgrund der abnehmenden Anzahl aktiver Beamt:innen die rück­läufige Dynamik weiter fortsetzen.

Die Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung sind äußerst gering. Im BVA‑E 2023 sind diese ausschließlich auf Wert­berichtigungen iHv 0,2 Mio. EUR zurückzuführen.

Das BMF hat im BVA‑E 2023 für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte insgesamt drei Wirkungsziele und vier Kennzahlen festgelegt, gegenüber dem BVA 2022 blieben diese unverändert. Die Wirkungsinformation in der UG 23 weißt aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen dem BMF und dem BMKÖS ein Steuerungsproblem auf. Während die Zuständigkeit für die materielle Gestaltung des Beamtenpensionsrechts und damit die inhaltliche Steue­rungs­kompetenz beim BMKÖS liegt, ist die Untergliederung selbst beim BMF angesiedelt, das für die Abwicklung der Pensions- und Pflegegeldzahlungen an die Beamt:innen zuständig ist. Die Indikatoren in der UG 23 stellen daher stark auf die korrekte formale Veranschlagung und Auszahlung der Beamtenpensionen ab.