Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 12,81 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 11,0 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich dieselbe Entwicklung.
Der Anstieg der Auszahlungen und Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Pensionsanpassung 2024 und der Valorisierung des Pflegegelds, wobei jeweils grundsätzlich ein Erhöhungsfaktor von 9,7 % zur Anwendung kommt. Nur wenn das Gesamtpensionseinkommen bei über 5.850 EUR brutto pro Monat liegt, ist eine Erhöhung um einen Fixbetrag von 567,45 EUR monatlich vorgesehen. Dieser Fixbetrag hat einen leicht dämpfenden Effekt auf die Ausgabenentwicklung. Zu Mehrauszahlungen kommt es außerdem durch die steigenden Pensionsstände und die zuletzt beschlossenen Maßnahmen (Aussetzung aliquote erste Pensionserhöhung, Schutzklausel für Antritte 2024), die zu höheren Antrittspensionen führen.
Die Einzahlungen und Erträge steigen im BVA‑E 2024 gegenüber dem BVA 2023 um 4,0 % auf 2,15 Mrd. EUR. Grundsätzlich sind die Einzahlungen der Untergliederung aufgrund der rückläufigen Anzahl der aktiven Beamt:innen und dem damit einhergehenden Rückgang der Pensionsbeiträge rückläufig. Durch die zu erwartenden hohen Gehaltsabschlüsse 2024 infolge der hohen Inflationsrate kommt es jedoch dennoch zu einem nominellen Einzahlungsanstieg.
Die Auszahlungen in der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte verzeichnen im Betrachtungszeitraum 2022 bis 2027 einen Anstieg von durchschnittlich 6,3 % pro Jahr. Dieser Anstieg ist eine Folge der insbesondere im Jahr 2024 hoch ausfallenden Pensionserhöhung sowie der demografischen Entwicklung bzw. der Altersstruktur der aktiven Beamt:innen und der damit einhergehenden steigenden Zahl der Neupensionierungen. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2024‑2027 in der (überschneidenden) Periode 2024 bis 2026 um insgesamt rd. 0,56 Mrd. EUR an. Im Wesentlichen ist der Anstieg auf die gestiegenen Inflationserwartungen zurückzuführen, die auch zu höheren Pensionsanpassungen und zu Pflegegelderhöhungen führen werden.
Die Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes in der Untergliederung sind äußerst gering. Im BVA‑E 2024 sind diese ausschließlich auf Wertberichtigungen iHv 0,2 Mio. EUR zurückzuführen.
Das BMF hat im BVA‑E 2024 für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte insgesamt drei Wirkungsziele und vier Kennzahlen festgelegt, gegenüber dem BVA 2023 blieben diese unverändert. Die Wirkungsinformation in der UG 23 weißt aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen dem BMF und dem BMKÖS ein Steuerungsproblem auf. Während die Zuständigkeit für die materielle Gestaltung des Beamtenpensionsrechts und damit die inhaltliche Steuerungskompetenz beim BMKÖS liegt, ist die Untergliederung selbst beim BMF angesiedelt, das für die Abwicklung der Pensions- und Pflegegeldzahlungen an die Beamt:innen zuständig ist. Die Indikatoren in der UG 23 stellen daher stark auf die korrekte formale Veranschlagung und Auszahlung der Beamtenpensionen ab (z. B. Einhaltung des Bundesfinanzrahmens in der UG 23, rechtzeitig und in voller Höhe erfolgte Mittelbereitstellung für die Pensionsauszahlungen).