Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 14.11.2023

UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 23‑Pensionen — Beamtinnen und Beamte vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte Budget 2024 / PDF, 991 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 12,81 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 11,0 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich dieselbe Entwicklung.

Der Anstieg der Auszahlungen und Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Pensions­anpassung 2024 und der Valorisierung des Pflege­gelds, wobei jeweils grundsätzlich ein Erhöhungs­faktor von 9,7 % zur Anwendung kommt. Nur wenn das Gesamt­pensions­einkommen bei über 5.850 EUR brutto pro Monat liegt, ist eine Erhöhung um einen Fix­betrag von 567,45 EUR monatlich vorgesehen. Dieser Fix­betrag hat einen leicht dämpfenden Effekt auf die Ausgaben­entwicklung. Zu Mehr­auszahlungen kommt es außerdem durch die steigenden Pensions­stände und die zuletzt beschlossenen Maßnahmen (Aussetzung aliquote erste Pensions­erhöhung, Schutz­klausel für Antritte 2024), die zu höheren Antritts­pensionen führen.

Die Einzahlungen und Erträge steigen im BVA‑E 2024 gegenüber dem BVA 2023 um 4,0 % auf 2,15 Mrd. EUR. Grund­sätzlich sind die Einzahlungen der Untergliederung aufgrund der rückläufigen Anzahl der aktiven Beamt:innen und dem damit einhergehenden Rückgang der Pensions­beiträge rückläufig. Durch die zu erwartenden hohen Gehalts­abschlüsse 2024 infolge der hohen Inflations­rate kommt es jedoch dennoch zu einem nominellen Einzahlungs­anstieg.

Die Auszahlungen in der UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte verzeichnen im Betrachtungs­zeitraum 2022 bis 2027 einen Anstieg von durchschnittlich 6,3 % pro Jahr. Dieser Anstieg ist eine Folge der insbesondere im Jahr 2024 hoch ausfallenden Pensions­erhöhung sowie der demografischen Entwicklung bzw. der Alters­struktur der aktiven Beamt:innen und der damit einhergehenden steigenden Zahl der Neu­pensionierungen. Im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen im BFRG‑E 2024‑2027 in der (überschneidenden) Periode 2024 bis 2026 um insgesamt rd. 0,56 Mrd. EUR an. Im Wesentlichen ist der Anstieg auf die gestiegenen Inflations­erwartungen zurück­zuführen, die auch zu höheren Pensions­anpassungen und zu Pflegegeld­erhöhungen führen werden.

Die Unterschiede zwischen den Werten des Finanzierungs- und des Ergebnis­haushaltes in der Untergliederung sind äußerst gering. Im BVA‑E 2024 sind diese ausschließlich auf Wert­berichtigungen iHv 0,2 Mio. EUR zurück­zuführen.

Das BMF hat im BVA‑E 2024 für die UG 23‑Pensionen – Beamtinnen und Beamte insgesamt drei Wirkungs­ziele und vier Kennzahlen festgelegt, gegenüber dem BVA 2023 blieben diese unverändert. Die Wirkungs­information in der UG 23 weißt aufgrund der Kompetenz­verteilung zwischen dem BMF und dem BMKÖS ein Steuerungs­problem auf. Während die Zuständigkeit für die materielle Gestaltung des Beamten­pensionsrechts und damit die inhaltliche Steuerungs­kompetenz beim BMKÖS liegt, ist die Untergliederung selbst beim BMF angesiedelt, das für die Abwicklung der Pensions- und Pflegegeld­zahlungen an die Beamt:innen zuständig ist. Die Indikatoren in der UG 23 stellen daher stark auf die korrekte formale Veranschlagung und Auszahlung der Beamten­pensionen ab (z. B. Einhaltung des Bundes­finanz­rahmens in der UG 23, rechtzeitig und in voller Höhe erfolgte Mittel­bereitstellung für die Pensions­auszahlungen).