Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 08.11.2022

UG 24-Gesundheit Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungsanalyse des Budget­dienstes zur UG 24‑Gesundheit vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 24-Gesundheit Budget 2023 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 24‑Gesundheit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,86 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen signifikanten Rückgang um 1,74 Mrd. EUR oder 37,9 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Rückgang resultiert aus geringeren Auszahlungen zur COVID‑19-Krisenbewältigung, die um 1,84 Mrd. EUR auf 1,20  Mrd. EUR zurückgehen. Diese umfassen die Auszahlungen nach dem Epidemiegesetz iHv 0,40 Mrd. EUR sowie Kostenersätze an die Länder (COVID‑19-Zweckzuschussgesetz) iHv 0,20 Mrd. EUR und an die KV‑Träger iHv 0,30 Mrd. EUR. Für Beschaffungen insbesondere von COVID‑19-Impfstoffen sind noch 0,30 Mrd. EUR veran­schlagt. Bei der Budgetierung wurde davon ausgegangen, dass die Befristungen für das COVID‑19-Zweckzuschussgesetz und für die diversen Kosten­ersätze an die KV‑Träger mit Jahresende 2022 auslaufen und es sich bei den veranschlagten Auszahlungen um Rest­zahlungen für das Jahr 2022 handelt. Sollten diese Befristungen verlängert werden, könnte eine Inan­spruch­nahme der COVID‑19‑Ermächtigung iHv 2,5 Mrd. EUR erforderlich werden.

Die Auszahlungen ohne COVID‑19‑Krisenbewältigung steigen hingegen um 0,1 Mrd. EUR und sind im BVA‑E 2023 iHv 1,65 Mrd. EUR veranschlagt. Der Zuwachs resultiert im Wesent­lichen aus den höheren Auszahlungen für die Kranken­anstalten­finanzierung (+48,0 Mio. EUR) aufgrund des steigenden Abgabenaufkommens, aus einem Anstieg beim Beitragsersatz an die SVS aufgrund der einmaligen Gutschrift für Selbständige und Landwirt:innen im Rahmen der Teuerungs­entlastung (+17,6 Mio. EUR) und aus höher veranschlagten Auszahlungen für die Partnerleistung der Selbständigen an die Krankenversicherung (+13,9 Mio. EUR). Der Zahngesundheitsfonds wird weiterhin mit jährlich 80,0 Mio. EUR dotiert, die Transferzah­lungen an die AGES sind mit 49,9 Mio. EUR (‑6,0 Mio. EUR) budgetiert. Für Maßnahmen, die aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert werden, werden im BVA‑E 2023 Auszahlungen iHv 35,0 Mio. EUR (+4,5 Mio. EUR) veranschlagt. Diese Mittel sind unter anderem für Maßnahmen zur Attraktivierung der Primärversorgung vorgesehen.

Die Gesamtauszahlungen im BFRG‑E 2023‑2026 fallen über die Rahmenperiode von 2,86 Mrd. EUR im Jahr 2023 auf 1,61 Mrd. EUR im Jahr 2026. Der Auszahlungsrückgang resultiert aus dem Wegfall der COVID‑19-Auszahlungen, für die 2024 nur noch 0,10 Mrd. EUR und ab 2025 gar keine Mittel mehr vorgesehen sind. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 ist mit insgesamt 1,28 Mrd. EUR ein deutlicher Auszahlungsanstieg in der (überschneidenden) Periode 2023 bis 2025 vorgesehen. Dieser Zuwachs ist überwiegend auf den Mehrbedarf für COVID‑19-bedingte Auszahlungen zurückzuführen, weil bei der bisherigen Planung für 2023 von einem deutlich geringeren Bedarf ausgegangen wurde. Darüber hinaus bewirkt die in der aktuellen Budgetplanung günstigere Steuerschätzung höher erwartete Beiträge des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung.

Die Wirkungsorientierung umfasst in der UG 24‑Gesundheit für das Jahr 2023 vier Wir­kungsziele, die im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben sind. Mit den Wirkungszielen der Untergliederung werden die zentralen strategischen Ziele im Gesundheits­bereich umfassend abgedeckt. Die COVID‑19-Pandemie wird die Erreichung der Wirkungsziele im Bereich Gesundheit weiterhin beeinflussen. Die derzeit ausgewählten Kennzahlen und Maßnahmen der UG 24 erfüllen nach Ansicht des Budgetdienstes größtenteils das Erfordernis der Relevanz für die mittelfristige Steuerung des Politik­bereichs. Allerdings fehlen Indikatoren zu internationalen Vergleichen wie etwa zu den gesunden Lebensjahren bei der Geburt nach Geschlecht, zum Anteil der Menschen mit subjektiv wahrgenommener guter oder sehr guter Gesundheit nach Geschlecht oder zur Raucherhäufigkeit nach Geschlecht.