Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 24‑Gesundheit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv 3,25 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 eine Steigerung um 0,39 Mrd. EUR oder 13,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die nahezu in gleicher Höhe veranschlagt sind, zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Der Steigerung resultiert zunächst vor allem aus den erstmalig veranschlagten Budgetmitteln zum Finanzausgleich Gesundheit iHv 920,0 Mio. EUR. Diese Mittel betreffen die Stärkung des niedergelassenen Bereichs (300,0 Mio. EUR), die Stärkung des spitalsambulanten Bereichs sowie Strukturreformen (550 Mio. EUR), Digitalisierung/eHealth (17 Mio. EUR), Gesundheitsförderung (20 Mio. EUR), Impfen (30 Mio. EUR) und ein Bewertungsboard für Medikamente (3 Mio. EUR). Die Umsetzung der Sofortmaßnahmen Gesundheitsreformpaket betreffen vor allem 100 zusätzliche Kassenstellen inklusive Startbonus (60 Mio. EUR), die Gleichstellung klinisch-psychologischer mit ärztlicher Behandlung (50 Mio. EUR) und die Schaffung für Prävention und Gesundheitsförderung (20 Mio. EUR). Für die Sicherung der Arzneimittelversorgung ist eine Ermächtigung iHv 35,0 Mio. EUR vorgesehen.
Gegenläufig sinken die Budgetmittel zur COVID‑19-Krisenbewältigung um 642,9 Mio. EUR, da sich insbesondere Auszahlungen für Verdienstentgänge gemäß Epidemiegesetz und COVID‑19-Zweckzuschüsse an die Länder reduzieren. Weitere Veränderungen betreffen den Zweckzuschuss für Krankenanstalten (+27,3 Mio. EUR) und die Ersätze an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS; ‑73,2 Mio. EUR).
Im BFRG‑E 2024‑2027 steigen die Auszahlungsobergrenzen gegenüber dem vorangegangenen BFRG 2023‑2026 mit insgesamt 3,93 Mrd. EUR in der (überschneidenden) Periode 2024 bis 2026 beträchtlich. Dieser Zuwachs bezieht sich insbesondere auf die Budgetmittel für Gesundheit aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2020 und der Umsetzung der Sofortmaßnahmen Gesundheitsreformpaket.
In der UG 24‑Gesundheit sind Auszahlungen für zwei Beteiligungen veranschlagt. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) erhält eine erhöhte Basiszuwendung iHv 90,4 Mio. EUR, die zu 60 % vom BMSGPK getragen wird. Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) soll 2024 für ihr Arbeitsprogramm und die administrativen Aufwendungen 14,6 Mio. EUR erhalten. Darüber hinaus sind im Jahr 2024 für weitere Leistungen wie das Pandemiemanagement, Pflege und Demenz 4,2 Mio. EUR, für den Bereich Gesundheitsförderung 8,0 Mio. EUR und für RRF-Projekte 19,3 Mio. EUR (etwa Bereich eHealth) veranschlagt.
Die Angaben zur Wirkungsorientierung der UG 24‑Gesundheit für das Jahr 2024 umfassen vier Wirkungsziele, die im Vergleich zum Vorjahr unverändert blieben. Mit den Wirkungszielen werden die zentralen strategischen Ziele im Gesundheitsbereich umfassend abgebildet. Die Kennzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls weitgehend gleich geblieben, neu aufgenommen wurde eine Kennzahl aus dem österreichischen Impfprogramm (Impfbeteiligung für Humane Papillomaviren (HPV) bei Kindern im Alter von 14 Jahren). Die ausgewählten Kennzahlen und Maßnahmen sind für die mittelfristige Steuerung des Politikbereichs größtenteils relevant. Indikatoren zu internationalen Vergleichen fehlen allerdings, wie etwa zu den gesunden Lebensjahren bei der Geburt nach Geschlecht, zum Anteil der Menschen mit subjektiv wahrgenommener guter oder sehr guter Gesundheit nach Geschlecht oder zur Raucher:innenhäufigkeit nach Geschlecht. Diese Indikatoren sind Teil des EU‑Indikatorensets zu den SDGs. Im europäischen Vergleich liegt Österreich bei den gesunden Lebensjahren nach der Geburt unter dem europäischen Durchschnitt.