Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 13.11.2023

UG 24-Gesundheit Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 24‑Gesundheit vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024-2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 24-Gesundheit Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 24‑Gesundheit im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv 3,25 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 eine Steigerung um 0,39 Mrd. EUR oder 13,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt, die nahezu in gleicher Höhe veranschlagt sind, zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Steigerung resultiert zunächst vor allem aus den erstmalig veranschlagten Budget­mitteln zum Finanz­ausgleich Gesundheit iHv 920,0 Mio. EUR. Diese Mittel betreffen die Stärkung des nieder­gelassenen Bereichs (300,0 Mio. EUR), die Stärkung des spitals­ambulanten Bereichs sowie Struktur­reformen (550 Mio. EUR), Digitalisierung/eHealth (17 Mio. EUR), Gesundheits­förderung (20 Mio. EUR), Impfen (30 Mio. EUR) und ein Bewertungs­board für Medikamente (3 Mio. EUR). Die Umsetzung der Sofort­maßnahmen Gesundheits­reform­paket betreffen vor allem 100 zusätzliche Kassen­stellen inklusive Start­bonus (60 Mio. EUR), die Gleichstellung klinisch-psychologischer mit ärztlicher Behandlung (50 Mio. EUR) und die Schaffung für Prävention und Gesundheits­förderung (20 Mio. EUR). Für die Sicherung der Arzneimittel­versorgung ist eine Ermächtigung iHv 35,0 Mio. EUR vorgesehen.

Gegenläufig sinken die Budgetmittel zur COVID‑19-Krisen­bewältigung um 642,9 Mio. EUR, da sich insbesondere Auszahlungen für Verdienst­entgänge gemäß Epidemie­gesetz und COVID‑19-Zweck­zuschüsse an die Länder reduzieren. Weitere Veränderungen betreffen den Zweck­zuschuss für Kranken­anstalten (+27,3 Mio. EUR) und die Ersätze an die Sozial­versicherungs­anstalt der Selbständigen (SVS; ‑73,2 Mio. EUR).

Im BFRG‑E 2024‑2027 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen gegen­über dem voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 mit insgesamt 3,93 Mrd. EUR in der (überschneidenden) Periode 2024 bis 2026 beträchtlich. Dieser Zuwachs bezieht sich insbesondere auf die Budget­mittel für Gesundheit aus dem Finanz­ausgleichs­gesetz (FAG) 2020 und der Umsetzung der Sofort­maßnahmen Gesundheits­reform­paket.

In der UG 24‑Gesundheit sind Auszahlungen für zwei Beteiligungen veranschlagt. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit GmbH (AGES) erhält eine erhöhte Basis­zuwendung iHv 90,4 Mio. EUR, die zu 60 % vom BMSGPK getragen wird. Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) soll 2024 für ihr Arbeits­programm und die administrativen Aufwendungen 14,6 Mio. EUR erhalten. Darüber hinaus sind im Jahr 2024 für weitere Leistungen wie das Pandemie­management, Pflege und Demenz 4,2 Mio. EUR, für den Bereich Gesundheits­förderung 8,0 Mio. EUR und für RRF-Projekte 19,3 Mio. EUR (etwa Bereich eHealth) veranschlagt.

Die Angaben zur Wirkungs­orientierung der UG 24‑Gesundheit für das Jahr 2024 umfassen vier Wirkungs­ziele, die im Vergleich zum Vorjahr unverändert blieben. Mit den Wirkungs­zielen werden die zentralen strategischen Ziele im Gesundheits­bereich umfassend abgebildet. Die Kennzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls weitgehend gleich geblieben, neu aufgenommen wurde eine Kennzahl aus dem österreichischen Impf­programm (Impfbeteiligung für Humane Papillomaviren (HPV) bei Kindern im Alter von 14 Jahren). Die ausgewählten Kenn­zahlen und Maßnahmen sind für die mittel­fristige Steuerung des Politik­bereichs größtenteils relevant. Indikatoren zu internationalen Vergleichen fehlen allerdings, wie etwa zu den gesunden Lebens­jahren bei der Geburt nach Geschlecht, zum Anteil der Menschen mit subjektiv wahr­genommener guter oder sehr guter Gesundheit nach Geschlecht oder zur Raucher:innen­häufigkeit nach Geschlecht. Diese Indikatoren sind Teil des EU‑Indikatoren­sets zu den SDGs. Im europäischen Vergleich liegt Österreich bei den gesunden Lebens­jahren nach der Geburt unter dem europäischen Durch­schnitt.