Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 08.05.2020

UG 25-Familie und Jugend Budget 2020

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 25‑Familie und Jugend vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2020 (BFG‑E 2020) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2020‑2023 (BFRG‑E 2020‑2023) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 25-Familie und Jugend Budget 2020 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlags­beträgen und den Angaben zur Wirkungs­orientierung die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 25‑Familie und Jugend im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 7,39 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 0,27 Mrd. EUR bzw. 3,8 %.

Der Anstieg der Aus­zahlungen geht im Wesentlichen auf den ver­anschlagten Überschuss des FLAF iHv 232,3 Mio. EUR zurück, der sich aufgrund der Verrechnungs­technik der Zahlungs­flüsse mit dem Reserve­fonds auch auszahlungs­seitig auswirkt. Außerdem wurde der Personal- und Sach­aufwand für den Bereich Arbeit (insgesamt 24,4 Mio. EUR inklusive 0,2 Mio. EUR aus dem BKA) in Folge des novellierten Bundes­ministerien­gesetzes in das neu geschaffen Bundes­ministerium für Arbeit, Familie und Jugend umgeschichtet. Einzahlungs­seitig spiegeln sich die bei der Budget­erstellung noch optimistischen Annahmen zur Arbeits­markt­entwicklung in einem deutlichen Anstieg wider (+5,0 % nach Berücksichtigung der Verrechnungs­technik der Zahlungs­flüsse mit dem Reserve­fonds).

Die COVID‑19-Pandemie wird im Finanz­jahr 2020 im Bereich des FLAF zu deutlichen Minder­einzahlungen gegen­über dem Voranschlags­entwurf führen, die sich wiederum auch in Minder­auszahlungen nieder­schlagen. Gleich­zeitig kommt es jedoch bei den Aus­zahlungen in Folge der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise insbesondere durch die Aus­weitung der Mittel des Familienhärte­ausgleichs und durch die Möglichkeit der Verlängerung der Familien­beihilfe zu einem höheren Finanzierungs­bedarf.

In den darauf­folgenden Jahren sieht der Bundes­finanz­rahmen für die UG 25‑Familie und Jugend bis 2023 einen Anstieg der Auszahlungs­ober­grenze auf 8,05 Mrd. EUR und einen Anstieg der Ein­zahlungen auf 8,70 Mrd. EUR vor. Auch diese Werte dürften aufgrund der Krise schwer zu erreichen sein.

Die in der UG 25‑Familie und Jugend auftretenden Unter­schiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnis­haushalt sind im Wesentlichen auf die Zahlungs­flüsse mit dem Reserve­fonds sowie auf die Verbuchung von Darlehen (nur Finanzierungs­haushalt) und Wert­berichtigungen bzw. Abschreibungen (nur Ergebnis­haushalt) zurück­zuführen.

Aufgrund der Über­tragung der Arbeits­markt­agenden an das BMAFJ wurden insgesamt 180 Plan­stellen an das Ressort übertragen. Für 2020 sieht der Personal­plan 297 Plan­stellen vor. Die Plan­stellen bleiben damit gegen­über dem Gesetzlichen Budget­provisorium 2020 unverändert.

Die Angaben zur Wirkungs­orientierung umfassen vier Wirkungs­ziele. Aus Sicht des Budget­dienstes decken die fest­gelegten Wirkungs­ziele und Indikatoren wichtige Ziel­setzungen und Auf­gaben der Unter­gliederung ab, wobei die Entwicklung der Armuts­gefährdung von Familien in den Kenn­zahlen stärker abgebildet werden könnte. Durch die Aus­wirkungen der COVID‑19-Pandemie werden insbesondere die auf die Ziel­werte der von den Ein­zahlungen in den FLAF beeinflussten Kenn­zahlen nicht erreicht werden können.