Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 (BVA‑E 2020), der bei den Voranschlagsbeträgen und den Angaben zur Wirkungsorientierung die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie noch nicht berücksichtigt, sieht für die UG 25‑Familie und Jugend im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 7,39 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um 0,27 Mrd. EUR bzw. 3,8 %.
Der Anstieg der Auszahlungen geht im Wesentlichen auf den veranschlagten Überschuss des FLAF iHv 232,3 Mio. EUR zurück, der sich aufgrund der Verrechnungstechnik der Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds auch auszahlungsseitig auswirkt. Außerdem wurde der Personal- und Sachaufwand für den Bereich Arbeit (insgesamt 24,4 Mio. EUR inklusive 0,2 Mio. EUR aus dem BKA) in Folge des novellierten Bundesministeriengesetzes in das neu geschaffen Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend umgeschichtet. Einzahlungsseitig spiegeln sich die bei der Budgeterstellung noch optimistischen Annahmen zur Arbeitsmarktentwicklung in einem deutlichen Anstieg wider (+5,0 % nach Berücksichtigung der Verrechnungstechnik der Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds).
Die COVID‑19-Pandemie wird im Finanzjahr 2020 im Bereich des FLAF zu deutlichen Mindereinzahlungen gegenüber dem Voranschlagsentwurf führen, die sich wiederum auch in Minderauszahlungen niederschlagen. Gleichzeitig kommt es jedoch bei den Auszahlungen in Folge der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise insbesondere durch die Ausweitung der Mittel des Familienhärteausgleichs und durch die Möglichkeit der Verlängerung der Familienbeihilfe zu einem höheren Finanzierungsbedarf.
In den darauffolgenden Jahren sieht der Bundesfinanzrahmen für die UG 25‑Familie und Jugend bis 2023 einen Anstieg der Auszahlungsobergrenze auf 8,05 Mrd. EUR und einen Anstieg der Einzahlungen auf 8,70 Mrd. EUR vor. Auch diese Werte dürften aufgrund der Krise schwer zu erreichen sein.
Die in der UG 25‑Familie und Jugend auftretenden Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt sind im Wesentlichen auf die Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds sowie auf die Verbuchung von Darlehen (nur Finanzierungshaushalt) und Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen (nur Ergebnishaushalt) zurückzuführen.
Aufgrund der Übertragung der Arbeitsmarktagenden an das BMAFJ wurden insgesamt 180 Planstellen an das Ressort übertragen. Für 2020 sieht der Personalplan 297 Planstellen vor. Die Planstellen bleiben damit gegenüber dem Gesetzlichen Budgetprovisorium 2020 unverändert.
Die Angaben zur Wirkungsorientierung umfassen vier Wirkungsziele. Aus Sicht des Budgetdienstes decken die festgelegten Wirkungsziele und Indikatoren wichtige Zielsetzungen und Aufgaben der Untergliederung ab, wobei die Entwicklung der Armutsgefährdung von Familien in den Kennzahlen stärker abgebildet werden könnte. Durch die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie werden insbesondere die auf die Zielwerte der von den Einzahlungen in den FLAF beeinflussten Kennzahlen nicht erreicht werden können.