Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 08.11.2021

UG 25-Familie und Jugend Budget 2022

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 25‑Familie und Jugend vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2022 (BFG‑E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 25-Familie und Jugend Budget 2022 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 25‑Familie und Jugend im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 7,69 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies einen Anstieg um 52,0 Mio. EUR bzw. 0,7 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, aufgrund der nur im Finanzierungs­haushalt erfassten Unterhalts­vorschüsse sind sie jedoch etwas geringer.

Im Vergleich zum BVA 2021 steigen die Auszahlungen aus der UG 25‑Familie und Jugend im BVA‑E 2022 mit 52,0 Mio. EUR nur sehr leicht. Hinter dieser geringen Veränderung stehen jedoch mehrere gegen­läufige Effekte. Die Steigerung der Auszahlungen ist hauptsächlich auf den budgetierten Überschuss beim FLAF mit 281,8 Mio. EUR zurück­zu­führen, der an den Reserve­fonds für Familien­beihilfen überwiesen wird. Dem gegenüber steht der Rück­gang bei den Pensions­beiträgen für Kinder­erziehungs­zeiten iHv 174,6 Mio. EUR, die im Jahr 2021 aufgrund der Erfassung einer Aufrollung vergangener Jahre außer­gewöhnlich hoch ausfielen. Weiters fallen Auszahlungen für Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie weg, die im BVA 2021 noch mit 100,0 Mio. EUR budgetiert waren.

Die budgetierten Einzahlungen steigen im BVA‑E 2022 gegenüber dem BVA 2021 um 801,6 Mio. EUR. Dies ist einer­seits auf die durch die positive Konjunktur‑ und Arbeitsmarkt­entwicklung stark steigenden Dienstgeber­beiträge zum FLAF (+337,2 Mio. EUR) sowie die Abgaben­anteile (+177,7 Mio. EUR) auf zurück­zu­führen. Anderer­seits fließt der budgetierte Überschuss des FLAF (+281,8 Mio. EUR) aufgrund der Verrechnungs­systematik zwischen FLAF und dem Reserve­fonds auch in die Einzahlungen der UG 25‑Familie und Jugend ein und erhöht diese um den Überschuss­betrag.

In der UG 25‑Familie und Jugend wurden in den Jahren 2020 und 2021 einige Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie verrechnet, so z. B. der Kinder­bonus im Rahmen der Familien­beihilfe, der Corona-Familien­härte­fonds oder der Familien­krisen­fonds. Ab dem Jahr 2022 sind keine weiteren Auszahlungen für Hilfs­maßnahmen mehr budgetiert.

In den Jahren bis 2025 steigt die Auszahlungs­ober­grenze im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) auf 8,50 Mrd. EUR. Der Anteil an den Gesamt­auszahlungen des Bundes erhöht sich dadurch von 7,8 % im Jahr 2022 auf 8,7 % im Jahr 2025. Gleich­zeitig sollen die Einzahlungen gemäß Budget­unterlagen auf 9,44 Mrd. EUR anwachsen, was zu einem wesentlichen Teil auf die Verrechnungs­systematik der budgetierten Überschüsse des FLAF zurückzuführen ist.

Die Unterschiede zwischen den Auszahlungen und Aufwendungen des Finanzierungs- und des Ergebnis­haushaltes in der Unter­gliederung betragen rd. 95 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf Auszahlungen für Darlehen (Unterhalts­vorschüsse), die nur im Finanzierungs­haushalt aufscheinen, und auf nur im Ergebnis­haushalt erfasste Abschreibungen und Wert­berichtigungen von offenen Forderungen (Unterhalts­vorschüsse, Einnahmen des FLAF) zurück­zu­führen. Die Unterschiede zwischen den Einzahlungen und Erträgen des Finanzierungs- und des Ergebnis­haushaltes betragen 371,7 Mio. EUR. Dies begründet sich zum einen durch Einzahlungen für Darlehen (Unterhalts­vorschüsse) iHv 90 Mio. EUR, die nur im Finanzierungs­haushalt aufscheinen. Zum anderen wird der budgetierte FLAF-Überschuss iHv 281,8 Mio. EUR im Finanzierungs­haushalt sowohl als Auszahlung als auch als Einzahlung aus dem Reserve­fonds erfasst. Im Ergebnis­haushalt ist aufgrund der Verrechnungs­systematik zwischen FLAF und Reserve­fonds für Familien­beihilfen nur ein Transfer­aufwand jedoch kein Ertrag budgetiert, weil der Überschuss die Forderungen der UG 25 gegenüber dem Reserve­fonds reduziert.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan 109 Plan­stellen vorgesehen. Gegenüber dem letzt­jährigen Budget­entwurf (297) fielen die Plan­stellen für die UG 20‑Arbeit aufgrund der Übertragung der UG 25‑Familie und Jugend aus dem Bundes­ministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) in das Bundes­kanzler­amt (BKA) wieder weg. Bis 2025 bleibt die Anzahl der Plan­stellen gleich.

Das BKA hat im BVA‑E 2022 für die UG 25‑Familie und Jugend insgesamt vier Wirkungs­ziele festgelegt, gegen­über dem BVA 2021 wurden dabei zwei Wirkungs­ziele geringfügig umformuliert. Die Kennzahl zur Väter­beteiligung am Kinder­betreuungs­geld­bezug (alle Varianten) wurde durch die Kennzahl "Väter, die Familien­zeit­bonus oder Kinder­betreuungs­geld beziehen" ersetzt. Gemäß dem Bericht zur Wirkungs­orientierung 2020 wurden mehrere Ziele nicht zur Gänze erreicht oder konnten nicht abschließend beurteilt werden. Dies war überwiegend COVID‑19-bedingt, weil z. B. der FLAF geringere Erlöse aus Dienstgeber­beiträgen erzielte, der Anteil der unter 3‑jährigen Kinder in Kinder­betreuungs­einrichtungen zurückging oder sich die Projekt­abrechnungen für vom Bundes­kanzler­amt geförderte Projekte verzögerten. Auch die angestrebte Gesamt­fertilitäts­rate konnte nicht erreicht werden. Bei mehreren Indikatoren wurden die Ziel­zustände für 2021 bzw. 2022 angepasst, wobei sie sich am Vorkrisen­niveau orientieren oder etwas ambitionierter festgelegt wurden.