Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 25‑Familie und Jugend im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 8.122,6 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 38,1 Mio. EUR oder 0,5 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt fällt der Anstieg gegenüber dem BVA 2022 höher aus, weil die Nachzahlungen iHv 220 Mio. EUR für die Jahre 2019 bis 2021 infolge der Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe 2022 nur im Finanzierungshaushalt zu Auszahlungen führten. Im Ergebnishaushalt wurden sie bereits 2021 als Aufwand erfasst.
Der mit 38,1 Mio. EUR vergleichsweise geringe Anstieg der Auszahlungen resultiert aus mehreren gegenläufigen Entwicklungen. Die Familienbeihilfezahlungen sinken aufgrund des Wegfallens der 2022 geleisteten Sonder-Familienbeihilfe und der Nachzahlung aus der Aufhebung der Indexierung um 299,5 Mio. EUR, wobei der Rückgang vor allem durch gegenläufige Effekte aus der ab 2023 vorgenommenen Valorisierung gedämpft wird. Diese ist auch ein wesentlicher Faktor für die budgetierten Mehrauszahlungen für das Kinderbetreuungsgeld (+66,4 Mio. EUR). Weitere Mehrauszahlungen betreffen etwa die aus dem FLAF geleisteten Transfers an Sozialversicherungsträger (+49,9 Mio. EUR), die Schüler:innen- und Lehrlingsfreifahrten sowie die Schulbücher (insgesamt +31,2 Mio. EUR). Auch im Bereich der Jugendpolitik und der Familienberatungsstellen werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Die Mitte 2022 vorgenommene Übertragung des Zivildienstes in die UG 25‑Familie und Jugend führt im Vorjahresvergleich zu einem Strukturbruch. Zusätzlich wirkt sich hier die geplante Anhebung der Grundvergütung auszahlungssteigernd aus. Zu einem verrechnungstechnischen Sondereffekt kommt es auch durch den budgetierten FLAF-Überschuss iHv 146,5 Mio. EUR, der zu einer entsprechenden Auszahlung an den Reservefonds führt.
Die budgetierten Einzahlungen steigen im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 um 358,6 Mio. EUR. Dies ist einerseits auf höhere FLAF‑Einnahmen (+214,1 Mio. EUR) zurückzuführen, wobei der Anstieg durch die Senkung der Dienstgeberbeiträge ab 2023 (von 3,9 % auf 3,7 %) gedämpft wird. Andererseits fließt der budgetierte Überschuss des FLAF (+146,5 Mio. EUR) aufgrund der Verrechnungssystematik zwischen FLAF und Reservefonds auch in die Einzahlungen der UG 25‑Familie und Jugend ein und erhöht diese um den Überschussbetrag.
Im BFRG‑E 2023‑2026 steigen die Auszahlungen zunächst auf 8,65 Mrd. EUR im Jahr 2024 und bis Ende der Finanzrahmenperiode weiter auf 9,37 Mrd. EUR. Der Anstieg der Auszahlungen ist unter anderem auf die Valorisierung von Familienleistungen ab 2023 zurückzuführen. Eine wesentliche Rolle bei der Steigerung der Auszahlungen spielen – aufgrund der Verrechnungssystematik mit dem Reservefonds für Familienbeihilfen – auch die in der Planungsperiode zunehmenden FLAF-Überschüsse.
Die in der UG 25‑Familie und Jugend auftretenden Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt sind im Wesentlichen auf die Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds sowie auf die Verbuchung von Darlehen (nur Finanzierungshaushalt) und Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen (nur Ergebnishaushalt) zurückzuführen.
Für das Jahr 2023 sind im Personalplan wie bereits im BVA 2022 144 Planstellen vorgesehen. Mit der Übertragung der Zivildienstagenden erhielt die UG 25‑Familie und Jugend aus der UG 42‑Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft 35 Planstellen, die im BVA 2022 bereits berücksichtigt sind. Mit Stand 1. Juni 2022 betrug die Anzahl der tatsächlich besetzten VBÄ 91, wobei die neu übertragenen Stellen für den Zivildienst in diesem Wert noch nicht enthalten sind.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2022 wurden bei mehreren Kennzahlen Präzisierungen vorgenommen oder die Zielzustände nach oben angepasst. Beim Wirkungsziel 4, das auf den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen abstellt, werden mit dem BVA‑E 2023 zwei neue Kennzahlen zur Anzahl der hauptamtlich bzw. ehrenamtlich in Bundes‑Jugendorganisationen tätigen Personen eingeführt, die die vier bisherigen Kennzahlen ersetzen. Einige Kennzahlen sind stark am Output orientiert oder messen die Wirkung nicht unmittelbar. Insgesamt wird aber ein Großteil der Untergliederungsagenden durch die Wirkungsorientierung abgedeckt. Der neu hinzugekommene Bereich des Zivildienstes wird bislang nur in einer Globalbudget‑Maßnahme ("Gewährleistung einer wirkungsorientierten Zivildienstverwaltung") angesprochen.