Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 05.11.2022

UG 25-Familie und Jugend Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Unter­gliederungs­analyse des Budgetdienstes zur UG 25‑Familie und Jugend vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmengesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 25-Familie und Jugend Budget 2023 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 25‑Familie und Jugend im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 8.122,6 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 38,1 Mio. EUR oder 0,5 %. Bei den Auf­wendungen im Ergebnishaushalt fällt der Anstieg gegenüber dem BVA 2022 höher aus, weil die Nachzahlungen iHv 220 Mio. EUR für die Jahre 2019 bis 2021 infolge der Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe 2022 nur im Finanzierungs­haushalt zu Auszahlungen führten. Im Ergebnishaushalt wurden sie bereits 2021 als Aufwand erfasst.

Der mit 38,1 Mio. EUR vergleichsweise geringe Anstieg der Auszahlungen resultiert aus meh­reren gegenläufigen Entwicklungen. Die Familien­beihilfe­zahlungen sinken aufgrund des Weg­fallens der 2022 geleisteten Sonder-Familien­beihilfe und der Nachzahlung aus der Aufhebung der Indexierung um 299,5 Mio. EUR, wobei der Rückgang vor allem durch gegenläufige Effekte aus der ab 2023 vorgenommenen Valorisierung gedämpft wird. Diese ist auch ein wesentlicher Faktor für die budgetierten Mehr­auszahlungen für das Kinderbetreuungsgeld (+66,4 Mio. EUR). Weitere Mehr­auszahlungen betreffen etwa die aus dem FLAF geleisteten Transfers an Sozialversicherungsträger (+49,9  Mio. EUR), die Schüler:innen- und Lehrlings­freifahrten sowie die Schulbücher (insgesamt +31,2 Mio. EUR). Auch im Bereich der Jugend­politik und der Familien­beratungs­stellen werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Die Mitte 2022 vorgenommene Übertragung des Zivildienstes in die UG 25‑Familie und Jugend führt im Vorjahres­vergleich zu einem Strukturbruch. Zusätz­lich wirkt sich hier die geplante Anhebung der Grundvergütung auszahlungssteigernd aus. Zu einem verrechnungstechnischen Sonder­effekt kommt es auch durch den budgetierten FLAF-Überschuss iHv 146,5 Mio. EUR, der zu einer entsprechenden Auszahlung an den Reserve­fonds führt.

Die budgetierten Einzahlungen steigen im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 um 358,6 Mio. EUR. Dies ist einerseits auf höhere FLAF‑Einnahmen (+214,1 Mio. EUR) zurück­zuführen, wobei der Anstieg durch die Senkung der Dienstgeber­beiträge ab 2023 (von 3,9 % auf 3,7 %) gedämpft wird. Andererseits fließt der budgetierte Überschuss des FLAF (+146,5 Mio. EUR) aufgrund der Verrechnungssystematik zwischen FLAF und Reservefonds auch in die Einzahlungen der UG 25‑Familie und Jugend ein und erhöht diese um den Überschussbetrag.

Im BFRG‑E 2023‑2026 steigen die Auszahlungen zunächst auf 8,65 Mrd. EUR im Jahr 2024 und bis Ende der Finanzrahmen­periode weiter auf 9,37 Mrd. EUR. Der Anstieg der Aus­zahlungen ist unter anderem auf die Valorisierung von Familien­leistungen ab 2023 zurückzu­führen. Eine wesentliche Rolle bei der Steigerung der Auszahlungen spielen – aufgrund der Verrechnungs­systematik mit dem Reserve­fonds für Familien­beihilfen – auch die in der Planungs­periode zunehmenden FLAF-Überschüsse.

Die in der UG 25‑Familie und Jugend auftretenden Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnis­haushalt sind im Wesentlichen auf die Zahlungsflüsse mit dem Reservefonds sowie auf die Verbuchung von Darlehen (nur Finanzierungs­haushalt) und Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen (nur Ergebnishaushalt) zurückzuführen. 

Für das Jahr 2023 sind im Personalplan wie bereits im BVA 2022 144 Planstellen vorge­sehen. Mit der Übertragung der Zivildienst­agenden erhielt die UG 25‑Familie und Jugend aus der UG 42‑Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasser­wirtschaft 35 Planstellen, die im BVA 2022 bereits berücksichtigt sind. Mit Stand 1. Juni 2022 betrug die Anzahl der tatsächlich besetzten VBÄ 91, wobei die neu übertragenen Stellen für den Zivildienst in diesem Wert noch nicht enthalten sind.

In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2022 wurden bei mehreren Kennzahlen Präzisierungen vorgenommen oder die Zielzustände nach oben angepasst. Beim Wirkungsziel 4, das auf den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen abstellt, werden mit dem BVA‑E 2023 zwei neue Kennzahlen zur Anzahl der hauptamtlich bzw. ehrenamtlich in Bundes‑Jugendorganisationen tätigen Personen eingeführt, die die vier bisherigen Kennzahlen ersetzen. Einige Kennzahlen sind stark am Output orientiert oder messen die Wirkung nicht unmittelbar. Insgesamt wird aber ein Großteil der Untergliederungs­agenden durch die Wirkungs­orientierung abgedeckt. Der neu hinzugekommene Bereich des Zivildienstes wird bislang nur in einer Global­budget‑Maßnahme ("Gewährleistung einer wirkungsorientierten Zivildienstverwaltung") ange­sprochen.