Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 30‑Bildung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,52 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 2,3 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Die um 263,0 Mio. EUR höheren Auszahlungen betreffen die Landeslehrer:innen (315,5 Mio. EUR) und das Bundespersonal (+146,6 Mio. EUR). Gegenläufig reduzieren sich Mittel für die Maßnahmen zur COVID‑19-Krisenbewältigung um insgesamt 239,8 Mio. EUR, insbesondere für wegfallende Schutzmaßnahmen und für die Gesundheitsvorsorge inkl. Antigen- und PCR‑Tests) bzw. das Förderstundenpaket mit dem pandemiebedingte Lernrückstände nachgeholt werden sollten. Weitere Steigerungen betreffen die Infrastruktur mit 45,8 Mio. EUR und die digitale Schule (+3,7 Mio. EUR).
Die Auszahlungsobergrenzen steigen über den Betrachtungszeitraum des BFRG‑E 2024‑2027 kontinuierlich an und betragen im Jahr 2027 12,4 Mrd. EUR. Wesentliche Kostensteigerungen etwa für die Abgeltung der Mehrkosten für den Personalaufwand, die Aufstockung der Anzahl der Lehrer:innen aufgrund des stufenweisen Ausbaus des Ethikunterrichts und der Pflegeschulen, die Sommerschule, den Ausbau der Stellen für den Sozialbereich, die Deutschförderungen und den Ausbau der digitalen Endgeräte werden in den Auszahlungsobergrenzen weitergeführt.
Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 30‑Bildung 46.327 Planstellen vorgesehen, die gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 235 Planstellen steigen. Diese Erhöhung erfolgt insbesondere im Bereich automatische Datenverarbeitung (ADV) und bei den Lehrpersonen. Die Mehrbedarfe bei den Lehrer:innenplanstellen ergeben sich aufgrund der stufenweisen Einführung des Ethikunterrichts und der Einführung der Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung sowie der Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung. Gründe für die rückläufige Entwicklungen der Planstellen in einzelnen Detailbudgets sind veränderte Schüler:innenströme, die Abdeckung von Unterrichtsleistungen durch Mehrdienstleistungen, die Mitverwendung von Lehrpersonen aus anderen Bereichen sowie die Nachbesetzung von Erzieher:innen im alten Lehrpersonendienstrecht durch Verwaltungsbedienstete. Im BFRG‑E 2024‑2027 steigen die Planstellen bis 2027 weiter auf 47.024.
Im BVA‑E 2024 werden in der UG 30‑Bildung vier Wirkungsziele angeführt, die gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben sind. Neu in den BVA‑E 2024 aufgenommene Kennzahlen adressieren die aktuellen Herausforderungen im Bildungssystem (z. B. MINT‑Bereich, Fluktuation Junglehrer:innen, Quereinsteiger:innen). Einige Indikatoren der UG 30 decken sich inhaltlich im weitesten Sinn mit Kennzahlen des SDG 4 — Hochwertige Bildung und unterstützen damit deren Erreichung. Dies betrifft etwa die Kennzahl 30.1.2‑"Anteil der Jugendlichen, welche sich im Schuljahr nach Erfüllung der Schulpflicht in einer weiteren Ausbildung befinden".
Die Aufnahme von SDG‑Indikatoren könnte einen internationalen Vergleich ermöglichen und nicht nur auf spezifische nationale Entwicklungen abstellen. Insgesamt leidet die Qualität der wirkungsorientierten Informationen durch das verspätete Vorliegen von Istwerten.