Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 14.11.2023

UG 30-Bildung Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 30‑Bildung vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 30-Bildung Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 30‑Bildung im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,52 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 2,3 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Die um 263,0 Mio. EUR höheren Auszahlungen betreffen die Landes­lehrer:innen (315,5 Mio. EUR) und das Bundes­personal (+146,6 Mio. EUR). Gegen­läufig reduzieren sich Mittel für die Maßnahmen zur COVID‑19-Krisenbewältigung um insgesamt 239,8 Mio. EUR, insbesondere für wegfallende Schutz­maßnahmen und für die Gesundheits­vorsorge inkl. Antigen- und PCR‑Tests) bzw. das Förder­stunden­paket mit dem pandemie­bedingte Lern­rückstände nachgeholt werden sollten. Weitere Steigerungen betreffen die Infrastruktur mit 45,8 Mio. EUR und die digitale Schule (+3,7 Mio. EUR).

Die Auszahlungsobergrenzen steigen über den Betrachtungs­zeitraum des BFRG‑E 2024‑2027 kontinuierlich an und betragen im Jahr 2027 12,4 Mrd. EUR. Wesentliche Kosten­steigerungen etwa für die Abgeltung der Mehr­kosten für den Personal­aufwand, die Aufstockung der Anzahl der Lehrer:innen aufgrund des stufenweisen Ausbaus des Ethik­unterrichts und der Pflege­schulen, die Sommer­schule, den Ausbau der Stellen für den Sozial­bereich, die Deutsch­förderungen und den Ausbau der digitalen Endgeräte werden in den Auszahlungs­obergrenzen weitergeführt.

Für das Jahr 2024 sind im Personal­plan der UG 30‑Bildung 46.327 Plan­stellen vorgesehen, die gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 235 Plan­stellen steigen. Diese Erhöhung erfolgt insbesondere im Bereich automatische Daten­verarbeitung (ADV) und bei den Lehrpersonen. Die Mehr­bedarfe bei den Lehrer:innen­planstellen ergeben sich aufgrund der stufen­weisen Einführung des Ethik­unterrichts und der Einführung der Fach­schulen für Sozial­berufe mit Pflege­vorbereitung sowie der Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozial­betreuung. Gründe für die rückläufige Entwicklungen der Plan­stellen in einzelnen Detail­budgets sind veränderte Schüler:innenströme, die Abdeckung von Unterrichts­leistungen durch Mehrdienst­leistungen, die Mitverwendung von Lehrpersonen aus anderen Bereichen sowie die Nach­besetzung von Erzieher:innen im alten Lehr­personen­dienstrecht durch Verwaltungs­bedienstete. Im BFRG‑E 2024‑2027 steigen die Planstellen bis 2027 weiter auf 47.024.

Im BVA‑E 2024 werden in der UG 30‑Bildung vier Wirkungs­ziele angeführt, die gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben sind. Neu in den BVA‑E 2024 aufgenommene Kennzahlen adressieren die aktuellen Heraus­forderungen im Bildungs­system (z. B. MINT‑Bereich, Fluktuation Junglehrer:innen, Quer­einsteiger:innen). Einige Indikatoren der UG 30 decken sich inhaltlich im weitesten Sinn mit Kennzahlen des SDG 4 — Hochwertige Bildung und unterstützen damit deren Erreichung. Dies betrifft etwa die Kenn­zahl 30.1.2‑"Anteil der Jugendlichen, welche sich im Schuljahr nach Erfüllung der Schul­pflicht in einer weiteren Ausbildung befinden".

Die Aufnahme von SDG‑Indikatoren könnte einen internationalen Vergleich ermöglichen und nicht nur auf spezifische nationale Entwicklungen abstellen. Insgesamt leidet die Qualität der wirkungs­orientierten Informationen durch das verspätete Vorliegen von Istwerten.