Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 14.11.2023

UG 31-Wissenschaft und Forschung Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 31‑Wissenschaft und Forschung vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024-2027 (BFRG‑E 2024-2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 31-Wissenschaft und Forschung Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 31‑Wissenschaft und Forschung im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 6,42 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 8,1 %. Weiters ist im BFG‑E eine Ermächtigung iHv 150 Mio. EUR vorgesehen. Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Anstieg der Auszahlungen iHv 479 Mio. EUR betrifft einen budgetierten Teuerungs­ausgleich bei den Universitäten (220 Mio. EUR) und zusätzliche Mittel für die Fach­hoch­schulen (+96 Mio. EUR). Die budgetierten Auszahlungen im GB 31.03‑"Forschung und Entwicklung" steigen um 168 Mio. EUR wegen des neuen FTI‑Pakts 2024‑2026, eines Teuerungs­ausgleichs iHv 35 Mio. EUR und einer Rücklagen­entnahme iHv 16 Mio. EUR für Forschungs­infrastrukturen (z. B. High Performance Computing).

Im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungs­ober­grenzen im BFRG‑E 2024‑2027 insbesondere ab dem Jahr 2025 wegen der Berücksichtigung der neuen Leistungs­vereinbarungs­periode 2025-2027 bei den Universitäten. Dafür sind in den drei Jahren jeweils 893 Mio. EUR zusätzlich vorgesehen. Ausgehend vom Erfolg 2022 sind die geplanten Auszahlungs­steigerungen klar höher als das Wachstum des nominellen BIP. Der Anteil der UG 31‑Wissenschaft und Forschung an den gesamten Auszahlungen im Bundes­haushalt steigt damit von 4,8 % im Jahr 2022 auf 5,6 % im Jahr 2027 an. Im Jahr 2024 sind im Bundes­finanz­rahmen auch die BFG‑Ermächtigungen für Gehalts­erhöhungen an medizinische Universitäten (80 Mio. EUR) sowie für das Institute of Science and Technology Austria (ISTA) für Auszahlungen in Zusammenhang mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG (70 Mio. EUR) abgebildet.

Für das Jahr 2024 sind im Personal­plan der UG 31‑Wissenschaft und Forschung 563 Plan­stellen vorgesehen. Die Plan­stellen steigen gegen­über dem BVA 2023 um insgesamt 22 und bleiben im BFRG‑E 2024‑2027 bis 2027 unverändert. 27 zusätzliche Plan­stellen sollen im Bereich der Psychologischen Studierenden­beratung verwendet werden, während 5 Plan­stellen gestrichen wurden.

In den Angaben zur Wirkungs­orientierung der UG 31‑Wissenschaft und Forschung sind drei der vier Wirkungs­ziele unverändert geblieben. Beim Gleichstellungs­ziel wurde auch das ausgeglichene Geschlechter­verhältnis bei der Studien­wahl als Schwerpunkt aufgenommen. Mit dem Bericht zur Wirkungs­orientierung 2022 wurden drei Ziele als zur Gänze und eines (Hebung des tertiären Bildungs­niveaus) als überwiegend erreicht beurteilt. Die Kennzahl zum Anfänger:innen­anteil an den frequentiertesten Studien­richtungen wurde im BVA‑E 2024 durch eine Kennzahl zur Anzahl der MINT-Erstabschlüsse ersetzt, welche das Ziel einer Steigerung in diesem Bereich besser abbildet. Außerdem wurde eine Kennzahl zum Frauen­anteil bei Studien­abschlüssen in technischen Fächern neu aufgenommen. Dieser betrug 22,7 % im Jahr 2022 und soll gemäß FTI‑Strategie auf zumindest 25,3 % im Jahr 2030 steigen.