Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 31‑Wissenschaft und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 6,42 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 8,1 %. Weiters ist im BFG‑E eine Ermächtigung iHv 150 Mio. EUR vorgesehen. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Der Anstieg der Auszahlungen iHv 479 Mio. EUR betrifft einen budgetierten Teuerungsausgleich bei den Universitäten (220 Mio. EUR) und zusätzliche Mittel für die Fachhochschulen (+96 Mio. EUR). Die budgetierten Auszahlungen im GB 31.03‑"Forschung und Entwicklung" steigen um 168 Mio. EUR wegen des neuen FTI‑Pakts 2024‑2026, eines Teuerungsausgleichs iHv 35 Mio. EUR und einer Rücklagenentnahme iHv 16 Mio. EUR für Forschungsinfrastrukturen (z. B. High Performance Computing).
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023‑2026 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2024‑2027 insbesondere ab dem Jahr 2025 wegen der Berücksichtigung der neuen Leistungsvereinbarungsperiode 2025-2027 bei den Universitäten. Dafür sind in den drei Jahren jeweils 893 Mio. EUR zusätzlich vorgesehen. Ausgehend vom Erfolg 2022 sind die geplanten Auszahlungssteigerungen klar höher als das Wachstum des nominellen BIP. Der Anteil der UG 31‑Wissenschaft und Forschung an den gesamten Auszahlungen im Bundeshaushalt steigt damit von 4,8 % im Jahr 2022 auf 5,6 % im Jahr 2027 an. Im Jahr 2024 sind im Bundesfinanzrahmen auch die BFG‑Ermächtigungen für Gehaltserhöhungen an medizinische Universitäten (80 Mio. EUR) sowie für das Institute of Science and Technology Austria (ISTA) für Auszahlungen in Zusammenhang mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG (70 Mio. EUR) abgebildet.
Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 31‑Wissenschaft und Forschung 563 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen steigen gegenüber dem BVA 2023 um insgesamt 22 und bleiben im BFRG‑E 2024‑2027 bis 2027 unverändert. 27 zusätzliche Planstellen sollen im Bereich der Psychologischen Studierendenberatung verwendet werden, während 5 Planstellen gestrichen wurden.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung der UG 31‑Wissenschaft und Forschung sind drei der vier Wirkungsziele unverändert geblieben. Beim Gleichstellungsziel wurde auch das ausgeglichene Geschlechterverhältnis bei der Studienwahl als Schwerpunkt aufgenommen. Mit dem Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 wurden drei Ziele als zur Gänze und eines (Hebung des tertiären Bildungsniveaus) als überwiegend erreicht beurteilt. Die Kennzahl zum Anfänger:innenanteil an den frequentiertesten Studienrichtungen wurde im BVA‑E 2024 durch eine Kennzahl zur Anzahl der MINT-Erstabschlüsse ersetzt, welche das Ziel einer Steigerung in diesem Bereich besser abbildet. Außerdem wurde eine Kennzahl zum Frauenanteil bei Studienabschlüssen in technischen Fächern neu aufgenommen. Dieser betrug 22,7 % im Jahr 2022 und soll gemäß FTI‑Strategie auf zumindest 25,3 % im Jahr 2030 steigen.