Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA-E 2023) sieht für die UG 32‑Kunst und Kultur im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 620,2 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 63,1 Mio. EUR oder 11,3 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Die Steigerungen im BVA‑E 2023 gegenüber dem BVA 2022 ergeben sich vor allem aus dem Transferaufwand, der um 61,0 Mio. EUR bzw. 12 % ansteigt. Die größten Anstiege erfolgen iHv jeweils 11 Mio. EUR bei der Basisabgeltung für Bundestheater und Bundesmuseen. Die Kunst- und Kulturförderungen wurden um insgesamt 44,4 Mio. EUR angehoben. Darin enthalten ist eine Initiative zur Stärkung des Filmstandortes Österreich iHv 15,5 Mio. EUR. Moderate Anstiege sind beim Personalaufwand mit 6,9 % bzw. beim Sachaufwand mit 2,5 % geplant.
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 in den Jahren 2023 und 2024 stark um 87,7 Mio. EUR bzw. um 92,3 Mio. EUR an. Die wesentlichen Abweichungen betreffen die Erhöhung der Basisabgeltungen für die Bundesmuseen und -theater, höhere Förderungen an das Österreichische Filminstitut zur Stärkung des Filmstandorts Österreich sowie diverse Erhöhungen bei Förderungen im Kunst- und Kulturbereich. Im Jahr 2025 beträgt die Erhöhung gegenüber dem geltenden Finanzrahmen nur noch 19,7 Mio. EUR. Damit sinken auch die Auszahlungsobergrenzen gegenüber den Vorjahren deutlich von 613,2 Mio. EUR im Jahr 2024 auf 532 Mio. EUR im Jahr 2025 und weiter auf 529,6 Mio. EUR im Jahr 2026. Durch diese massive Reduktion im Jahr 2025 und 2026 kann das Leistungsniveau wie im Budget 2023 nicht aufrechterhalten werden, sofern es in künftigen Budgets nicht zu einer Erhöhung der Mittel kommt.
Für das Jahr 2023 sind im Personalplan der UG 32‑Kunst und Kultur 306 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen bleiben gegenüber dem BVA 2022 auf etwa gleichem Niveau, ebenso wie im Zeitverlauf des BFRG‑E 2023‑2026. Der VBÄ‑Istwert zum 1. Juni 2022 beträgt für die Untergliederung 280 und entspricht damit einem Anteil von 91,5 % der Planstellen des Finanzjahres 2022.
Das BMKÖS hat im BVA‑E 2023 für die UG 32‑Kunst und Kultur insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben sind. Die Wirkungsziele der Untergliederung decken zentrale strategische Ziele im Kunst- und Kulturbereich ab. Nach Ansicht des Budgetdienstes erfüllen die ausgewählten Kennzahlen und Maßnahmen der UG 32 größtenteils das Erfordernis der Relevanz für die mittelfristige Steuerung des Politikbereichs. Die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie haben den Kulturbereich durch Beschränkungen des öffentlichen Lebens und die Schließung der Bundesmuseen bzw. -theater massiv getroffen und werden auch 2023 noch spürbar bleiben. Die beiden Wirkungsziele wurden im Bericht zur Wirkungsorientierung 2021 als überwiegend und nicht erreicht eingestuft.