Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 34‑Innovation und Technologie (Forschung) im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 652,7 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 28,6 Mio. EUR bzw. 4,6 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Der Anstieg betrifft insbesondere Auszahlungen aus Transfers, unter anderem für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) entsprechend der voraussichtlichen Finanzierungsvereinbarung 2024‑2026 (+20,1 Mio. EUR), für Nachzeichnungen bei European Space Agency-Wahlprogrammen (+3,0 Mio. EUR) sowie für die Umsetzung der 1. Säule des European Chips Act (+10,0 Mio. EUR). Zu Rückgängen kommt es hingegen bei auslaufenden IPCEI‑Initiativen (Mikroelektronik I und Batterien) aufgrund des sinkenden Mittelbedarfs (‑7,3 Mio. EUR). Die Auszahlungen an die FFG iHv 404,6 Mio. EUR (inkl. IPCEI‑Initiativen und Chips Act) betragen im BVA‑E 2024 rd. 62 % der Gesamtauszahlungen der UG 34‑Innovation und Technologie (Forschung).
Im BFRG‑E 2024‑2027 sind im Jahr 2024 617,3 Mio. EUR vorgesehen. Der Betrag liegt unter dem Voranschlagsbetrag im BVA‑E 2024, weil Rücklagenentnahmen in den Auszahlungsobergrenzen des Bundesfinanzrahmens nicht enthalten sind. In weiterer Folge fallen die Auszahlungen zunächst auf 621,1 Mio. EUR im Jahr 2025 und bis zum Ende der Finanzrahmenperiode auf 601,1 Mio. EUR, insbesondere durch den Wegfall der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union (RRF) bereitgestellten Mittel für die IPCEI Mikroelektronik II und Wasserstoff.
Eine Green Budgeting Detailanalyse von BMF und BMK für die UG 34‑Innovation und Technologie (Forschung) für den BVA 2022 zeigt, dass 98,7 % (574,4 Mio. EUR) der Budgetmittel der Untergliederung als umweltrelevant einzustufen sind. Davon weisen 448,4 Mio. EUR (das sins 78,1 %) eine positive, die verbleibenden eine negative, neutrale oder unklare Wirkungsrichtung auf. Für den BVA‑E 2024 liegen nur Informationen zu den klima- und umweltrelevanten Auszahlungen mit einer positiven Wirkungsrichtung vor, sie werden mit 524,9 Mio. EUR (das sind 86,4 % des BVA‑E 2024) quantifiziert. Die durch die Detailanalyse der UG 34 zum Green Budgeting verfügbaren Informationen erhöhen die Transparenz deutlich. Optimierungsbedarf sieht der Budgetdienst unter anderem noch in der Verknüpfung des Mitteleinsatzes mit der voraussichtlichen Wirkung. Für die Etablierung eines umfassenden Green Budgeting ist die Verbindung der Maßnahmen mit den entsprechenden budgetären Mitteln und den erwarteten Wirkungen (z. B. THG‑Reduktionseffekte) wesentlich, auch um den Einsatz von finanziellen Mitteln für die wirkungseffektivsten Maßnahmen zu legitimieren.
Im BVA‑E 2024 sind Rücklagenentnahmen von 35,5 Mio. EUR veranschlagt. Auch in den Jahren ab 2025 könnten Rücklagenentnahmen die im Finanzrahmen vorgesehenen Auszahlungsobergrenzen erhöhen. Der Rücklagenstand der UG 34‑Innovation und Technologie (Forschung) betrug zum Jahresende 2022 487,6 Mio. EUR. Im Verhältnis zu den budgetierten Auszahlungen ist die UG 34 damit eine der Untergliederungen mit den höchsten Rücklagen im Bundeshaushalt (2022 betrug der Rücklagenstand 83,8 % des BVA 2022).
In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind unverändert drei Wirkungsziele festgelegt, die alle zum SDG 9 — Industrie, Innovation und Infrastruktur beitragen. Das WZ 1 zur Steigerung der FTI‑Intensität wurde im Jahr 2022 als teilweise erreicht eingestuft, das WZ 3 zur Steigerung der Beschäftigung und Gleichstellung im FTI‑Sektor wurde überwiegend erreicht. Die Entwicklung von modernen, effizienten, leistungsfähigen und sicheren Technologien und Innovationen zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit (WZ 2) konnte im Jahr 2021 nicht erreicht werden, im Jahr 2022 wurde es als überwiegend erreicht eingestuft. Im BVA‑E 2024 neu hinzugekommen sind zwei Kennzahlen zur Anzahl akademischer Publikationen, die aus einer Zusammenarbeit zwischen Forschenden aus Wirtschaft und öffentlichem Sektor entstanden sind und zum Anteil des Sektors Forschung und Entwicklung (F&E) am Produktionswert umweltorientierter Güter, Technologien und Dienstleistungen in Österreich. Die Kennzahl 34.2.1 zu Umwelttechnologien und Patente wird ab dem BVA‑E auf Basis des Datums der Patentpublikation anstatt der Patentanmeldung berechnet, weshalb sie ebenfalls als neue Kennzahl ausgewiesen wird.