Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 13.11.2023

UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 34‑Innovation und Technologie (Forschung) vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 34‑Innovation und Technologie (Forschung) im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 652,7 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 28,6 Mio. EUR bzw. 4,6 %. Bei den Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Anstieg betrifft insbesondere Auszahlungen aus Transfers, unter anderem für die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft mbH (FFG) entsprechend der voraus­sichtlichen Finanzierungs­vereinbarung 2024‑2026 (+20,1 Mio. EUR), für Nach­zeichnungen bei European Space Agency-Wahlprogrammen (+3,0 Mio. EUR) sowie für die Umsetzung der 1. Säule des European Chips Act (+10,0 Mio. EUR). Zu Rück­gängen kommt es hingegen bei auslaufenden IPCEI‑Initiativen (Mikro­elektronik I und Batterien) aufgrund des sinkenden Mittel­bedarfs (‑7,3 Mio. EUR). Die Auszahlungen an die FFG iHv 404,6 Mio. EUR (inkl. IPCEI‑Initiativen und Chips Act) betragen im BVA‑E 2024 rd. 62 % der Gesamt­auszahlungen der UG 34‑Innovation und Technologie (Forschung).

Im BFRG‑E 2024‑2027 sind im Jahr 2024 617,3 Mio. EUR vorgesehen. Der Betrag liegt unter dem Voranschlags­betrag im BVA‑E 2024, weil Rücklagen­entnahmen in den Auszahlungs­ober­grenzen des Bundes­finanz­rahmens nicht enthalten sind. In weiterer Folge fallen die Auszahlungen zunächst auf 621,1 Mio. EUR im Jahr 2025 und bis zum Ende der Finanz­rahmen­periode auf 601,1 Mio. EUR, insbesondere durch den Wegfall der im Rahmen der Aufbau- und Resilienz­fazilität der Europäischen Union (RRF) bereit­gestellten Mittel für die IPCEI Mikro­elektronik II und Wasser­stoff.

Eine Green Budgeting Detail­analyse von BMF und BMK für die UG 34‑Innovation und Technologie (Forschung) für den BVA 2022 zeigt, dass 98,7 % (574,4 Mio. EUR) der Budgetmittel der Untergliederung als umwelt­relevant einzustufen sind. Davon weisen 448,4 Mio. EUR (das sins 78,1 %) eine positive, die verbleibenden eine negative, neutrale oder unklare Wirkungs­richtung auf. Für den BVA‑E 2024 liegen nur Informationen zu den klima- und umwelt­relevanten Auszahlungen mit einer positiven Wirkungs­richtung vor, sie werden mit 524,9 Mio. EUR (das sind 86,4 % des BVA‑E 2024) quantifiziert. Die durch die Detail­analyse der UG 34 zum Green Budgeting verfügbaren Informationen erhöhen die Transparenz deutlich. Optimierungs­bedarf sieht der Budget­dienst unter anderem noch in der Verknüpfung des Mittel­einsatzes mit der voraus­sichtlichen Wirkung. Für die Etablierung eines umfassenden Green Budgeting ist die Verbindung der Maßnahmen mit den entsprechenden budgetären Mitteln und den erwarteten Wirkungen (z. B. THG‑Reduktions­effekte) wesentlich, auch um den Einsatz von finanziellen Mitteln für die wirkungs­effektivsten Maßnahmen zu legitimieren.

Im BVA‑E 2024 sind Rücklagen­entnahmen von 35,5 Mio. EUR veranschlagt. Auch in den Jahren ab 2025 könnten Rücklagen­entnahmen die im Finanz­rahmen vorgesehenen Auszahlungs­ober­grenzen erhöhen. Der Rücklagen­stand der UG 34‑Innovation und Technologie (Forschung) betrug zum Jahresende 2022 487,6 Mio. EUR. Im Verhältnis zu den budgetierten Auszahlungen ist die UG 34 damit eine der Unter­gliederungen mit den höchsten Rück­lagen im Bundes­haushalt (2022 betrug der Rücklagen­stand 83,8 % des BVA 2022).

In den Angaben zur Wirkungs­orientierung sind unverändert drei Wirkungs­ziele festgelegt, die alle zum SDG 9 — Industrie, Innovation und Infrastruktur beitragen. Das WZ 1 zur Steigerung der FTI‑Intensität wurde im Jahr 2022 als teilweise erreicht eingestuft, das WZ 3 zur Steigerung der Beschäftigung und Gleichstellung im FTI‑Sektor wurde überwiegend erreicht. Die Entwicklung von modernen, effizienten, leistungs­fähigen und sicheren Technologien und Innovationen zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunfts­heraus­forderungen, wie Klima­wandel und Ressourcen­knappheit (WZ 2) konnte im Jahr 2021 nicht erreicht werden, im Jahr 2022 wurde es als überwiegend erreicht eingestuft. Im BVA‑E 2024 neu hinzu­gekommen sind zwei Kenn­zahlen zur Anzahl akademischer Publikationen, die aus einer Zusammen­arbeit zwischen Forschenden aus Wirtschaft und öffentlichem Sektor entstanden sind und zum Anteil des Sektors Forschung und Entwicklung (F&E) am Produktionswert umwelt­orientierter Güter, Technologien und Dienst­leistungen in Österreich. Die Kenn­zahl 34.2.1 zu Umwelttechnologien und Patente wird ab dem BVA‑E auf Basis des Datums der Patent­publikation anstatt der Patent­anmeldung berechnet, weshalb sie ebenfalls als neue Kennzahl ausgewiesen wird.