Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 06.11.2020

UG 40-Wirtschaft Budget 2021

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 40‑Wirtschaft vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2021 (BFG‑E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2021‑2024 (BFRG‑E 2021‑2024) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 40-Wirtschaft Budget 2021 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2021 (BVA‑E 2021) sieht für die UG 40‑Wirtschaft im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 1,12 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 115 %.

Die Aus­zahlungen in der UG 40‑Wirtschaft steigen von 2020 auf 2021 um 602,0 Mio. EUR an. Die Erhöhung der Mittel ist insbesondere auf die Dotierung des Härtefall­fonds (+200 Mio. EUR) zurück­zuführen, dessen Ziel es ist die krisen­bedingten persönlichen Einkommens­einbußen von Selbständigen zumindest teil­weise zu kompensieren. Eine weitere wesentliche Steigerung betrifft die Investitions­prämie (+400 Mio. EUR), die der Stärkung der Konjunktur durch höhere Investitions­tätigkeit der Unternehmen dienen soll. Zusätzliche Mittel sind ferner auch für den neuen Digitalisierungs­fonds iHv 80 Mio. EUR und die Aus­zahlungen der Burg­haupt­mannschaft iHv 35 Mio. EUR (Investitionen in Gebäude der öffentlichen Hand) budgetiert. Geringer veranschlagt sind der Beschäftigungs­bonus um 92 Mio. EUR und die Investitions­zuwachs­prämie für große Unternehmen um 10,4 Mio. EUR.

Im BFRG‑E 2021‑2024 steigen die Auszahlungen im Jahr 2022 zunächst auf 1,5 Mrd. EUR insbesondere auf­grund der Weiter­führung der Schwer­punkte (Digitalisierung, Investitionen Burg­haupt­mannschaft) und des Konjunktur­pakets (Investitions­prämie). Ab den Jahren 2023 und 2024 gehen die Aus­zahlungen deutlich zurück (2023: 434,75 Mio. EUR, 2024: 557,36 Mio. EUR). 

Die UG 40‑Wirtschaft verfügte Ende 2019 über Rück­lagen iHv 728,4 Mio. EUR, wovon 0,4 Mio. EUR auf zweck­gebundene Einzahlungs­rücklagen ent­fallen. Im Jahr 2020 wurden aus Rück­lagen insgesamt 36 Mio. EUR für den Film­standort Österreich, KMU.Digital, AT:net, Investitions­zuwachs­prämie für große Unternehmen, Abwicklungs­kosten Risiko­kapital­prämie, Abwicklungs­kosten KMU-Investitions­zuwachs­prämie sowie Abwicklungs­kosten Beschäfti­gungs­bonus entnommen. Ferner erfolgte unter­jährig eine Rücklagen­entnahme zugunsten der BHÖ für dringend erforderliche Instand­setzungs­maßnahmen im Bereich der historischen Bau­substanz. Per 30. September 2020 ergab dies einen Rücklagen­stand iHv 692,4 Mio. EUR. Im BVA‑E 2021 sind Rücklagen­entnahmen iHv 55 Mio. EUR im Bereich der Wirtschafts­för­derungen budgetiert.

Für das Jahr 2021 sind im Personal­plan der UG 40‑Wirtschaft 2.034 Plan­stellen vorgesehen. Die Plan­stellen sollen 2021 gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 3 für Investitions­kontrollen steigen und verbleiben im BFRG‑E 2021‑2024 auf gleichem Niveau.

Hinsichtlich der Verflechtungen mit dem Bundes­budget ist die bedeutendste Beteiligung die aws, die viele der wesentlichen Wirtschafts­förderungs­programme und Förder­programme aus der UG 40‑Wirtschaft, aber auch aus der UG 33‑Wirtschaft (Forschung) abwickelt. Darunter fallen zum Beispiel die Abwicklung der Investitions­prämie und des Covid‑Start‑up-Hilfsfonds sowie der Comeback Zuschuss für Film- und TV-Produktionen.

Das BMDW hat im BVA‑E 2021 für die UG 40‑Wirtschaft insgesamt fünf Wirkungs­ziele fest­gelegt, die gegen­über dem Vor­jahr gleich bleiben. Die Angaben zur Wirkungs­orientierung sind insgesamt über­sichtlich und die Erklärungen zu den Indikatoren informativ. Die Wirkungs­ziele sind so formuliert, dass sie über einen längeren Zeit­raum aufrecht erhalten werden können. Durch die makro­ökonomischen Aus­wirkungen der COVID‑19-Krise werden viele für den Wirtschafts­bereich gesetzte Wirkungs­ziele und Kenn­zahlen deutlich beeinflusst. Dies betrifft vor allem jene Wirkungs­ziele, die der Stärkung des Wirtschafts­standorts in Österreich dienen sollen.