Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA‑E 2021) sieht für die UG 40‑Wirtschaft im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 1,12 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies für 2021 einen Anstieg um 115 %.
Die Auszahlungen in der UG 40‑Wirtschaft steigen von 2020 auf 2021 um 602,0 Mio. EUR an. Die Erhöhung der Mittel ist insbesondere auf die Dotierung des Härtefallfonds (+200 Mio. EUR) zurückzuführen, dessen Ziel es ist die krisenbedingten persönlichen Einkommenseinbußen von Selbständigen zumindest teilweise zu kompensieren. Eine weitere wesentliche Steigerung betrifft die Investitionsprämie (+400 Mio. EUR), die der Stärkung der Konjunktur durch höhere Investitionstätigkeit der Unternehmen dienen soll. Zusätzliche Mittel sind ferner auch für den neuen Digitalisierungsfonds iHv 80 Mio. EUR und die Auszahlungen der Burghauptmannschaft iHv 35 Mio. EUR (Investitionen in Gebäude der öffentlichen Hand) budgetiert. Geringer veranschlagt sind der Beschäftigungsbonus um 92 Mio. EUR und die Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen um 10,4 Mio. EUR.
Im BFRG‑E 2021‑2024 steigen die Auszahlungen im Jahr 2022 zunächst auf 1,5 Mrd. EUR insbesondere aufgrund der Weiterführung der Schwerpunkte (Digitalisierung, Investitionen Burghauptmannschaft) und des Konjunkturpakets (Investitionsprämie). Ab den Jahren 2023 und 2024 gehen die Auszahlungen deutlich zurück (2023: 434,75 Mio. EUR, 2024: 557,36 Mio. EUR).
Die UG 40‑Wirtschaft verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 728,4 Mio. EUR, wovon 0,4 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen. Im Jahr 2020 wurden aus Rücklagen insgesamt 36 Mio. EUR für den Filmstandort Österreich, KMU.Digital, AT:net, Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen, Abwicklungskosten Risikokapitalprämie, Abwicklungskosten KMU-Investitionszuwachsprämie sowie Abwicklungskosten Beschäftigungsbonus entnommen. Ferner erfolgte unterjährig eine Rücklagenentnahme zugunsten der BHÖ für dringend erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der historischen Bausubstanz. Per 30. September 2020 ergab dies einen Rücklagenstand iHv 692,4 Mio. EUR. Im BVA‑E 2021 sind Rücklagenentnahmen iHv 55 Mio. EUR im Bereich der Wirtschaftsförderungen budgetiert.
Für das Jahr 2021 sind im Personalplan der UG 40‑Wirtschaft 2.034 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sollen 2021 gegenüber dem BVA 2020 um insgesamt 3 für Investitionskontrollen steigen und verbleiben im BFRG‑E 2021‑2024 auf gleichem Niveau.
Hinsichtlich der Verflechtungen mit dem Bundesbudget ist die bedeutendste Beteiligung die aws, die viele der wesentlichen Wirtschaftsförderungsprogramme und Förderprogramme aus der UG 40‑Wirtschaft, aber auch aus der UG 33‑Wirtschaft (Forschung) abwickelt. Darunter fallen zum Beispiel die Abwicklung der Investitionsprämie und des Covid‑Start‑up-Hilfsfonds sowie der Comeback Zuschuss für Film- und TV-Produktionen.
Das BMDW hat im BVA‑E 2021 für die UG 40‑Wirtschaft insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr gleich bleiben. Die Angaben zur Wirkungsorientierung sind insgesamt übersichtlich und die Erklärungen zu den Indikatoren informativ. Die Wirkungsziele sind so formuliert, dass sie über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten werden können. Durch die makroökonomischen Auswirkungen der COVID‑19-Krise werden viele für den Wirtschaftsbereich gesetzte Wirkungsziele und Kennzahlen deutlich beeinflusst. Dies betrifft vor allem jene Wirkungsziele, die der Stärkung des Wirtschaftsstandorts in Österreich dienen sollen.