Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 43‑Klima, Umwelt und Energie im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3.834,0 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 4,7 %. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt entsprechen weitgehend der Entwicklung des Finanzierungshaushalts. Die beträchtlichen Unterschiede zum Erfolg 2022 sind auf die Anschaffung der Strategischen Gasreserve sowie auf die Auszahlung des erhöhten Klimabonus inklusive des Anti‑Teuerungsbonus im Jahr 2022 zurückzuführen, ein Vergleich hat daher nur eingeschränkte Aussagekraft.
Der Anstieg der Auszahlungen um insgesamt 170,9 Mio. EUR geht auf den Klimabonus (+192,3 Mio. EUR), aber auch auf den Bereich der Umweltförderung (+91,4 Mio. EUR) und die Internationale Klimafinanzierung (+20,0 Mio. EUR) zurück. Gegenläufig entwickelt sich der Bereich der Energieversorgung (‑181,1 Mio. EUR), insbesondere aufgrund einer Verminderung bei den für die Strompreiskompensation veranschlagten Mitteln (‑233,3 Mio. EUR), hingegen ist erstmals der Ausgleich von Netzverlustkosten iHv 50,0 Mio. EUR veranschlagt. Darüber hinaus werden zusätzliche Budgetmittel iHv 48,7 Mio. EUR für die im Zuge der UFG‑Novelle eingeführte Umweltförderschiene "Kreislaufwirtschaft und Flächenrecycling" sowie für den Klima‑ und Energiefonds (KLI.EN; +8,8 Mio. EUR) bereitgestellt. Die Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Flächenrecyclings werden im neu eingerichteten Detailbudget 43.02.05-"Kreislaufwirtschaft (UFG)" dargestellt.
Die geplanten Einzahlungen der UG 43‑Klima, Umwelt und Energie für 2024 sinken gegenüber dem BVA 2023 um 90,0 Mio. EUR (18,2 %), der Rückgang entfällt zur Gänze auf den EU‑Emissionshandel. Insgesamt werden die Einzahlungen für den BVA‑E 2024 mit 405,0 Mio. EUR veranschlagt, davon 400,0 Mio. EUR aus dem EU‑Emissionshandel.
Die Auszahlungsobergrenze für das Jahr 2024 soll mit dem BFRG‑E 2024‑2027 gegenüber dem vorangegangenen BFRG 2023‑2026 um 1,69 Mrd. EUR angehoben werden. In den anderen Jahren der Planungsperiode fallen die Steigerungen weitaus geringer aus und zeigen auch eine sinkende Tendenz. Die Erhöhung des Rahmens für das Jahr 2024 ist auf die Ermächtigung gemäß Art. VI Z 12 BFG‑E 2024 iHv 1,6 Mrd. EUR zurückzuführen, nach der im DB 43.01.02-"Umweltförderung im Inland", DB 43.01.05-"Klima und Energie" sowie im DB 43.01.08-"Energieversorgungssicherheit und Kompensationsmaßnahmen" zusätzliche Auszahlungen nach Genehmigung durch den Bundesminister für Finanzen geleistet werden dürfen, ohne das BFG abzuändern und das Parlament damit zu befassen.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben sind. Drei Wirkungsziele, jenes zur Stärkung der innovativen Umwelt- und Energietechnologien, green jobs und der ökologischen Beschaffung (WZ 1), zu weniger Treibhausgasen und mehr erneuerbarer Energie (WZ 2) sowie jenes zur Stärkung der Rolle der Frau in Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie (WZ 5), wurden gemäß dem Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 vom Ressort als überplanmäßig erreicht eingestuft. Als zur Gänze erreicht beurteilt wurde die nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Forcierung der Kreislauf sowie Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum (WZ 4). Als überwiegend erreicht eingestuft wurde das WZ 3 zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität, der Biodiversität und der Ökosystemleistung. Gegenüber dem BVA 2023 kam es bei einigen Kennzahlen zu Änderungen etwa der Ziel- und Istzustände, der Berechnungsmethode oder der Datenquelle. Beispielsweise wurden im kumulativen Endenergieeffizienzziel die Vorgaben des Bundes-Energieeffizienzgesetzes abgebildet und die Zielwerte für die Treibhausgasemissionen in den nicht vom EU‑Emissionshandel erfassten Sektoren entsprechend der 2023 in Kraft getretenen Verschärfung der EU‑Klimaziele herabgesetzt.