Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 13.11.2023

UG 43-Klima, Umwelt und Energie Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 43‑Klima, Umwelt und Energie vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 43-Klima, Umwelt und Energie Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 43‑Klima, Umwelt und Energie im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3.834,0 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 4,7 %. Die Aufwendungen im Ergebnis­haushalt entsprechen weitgehend der Entwicklung des Finanzierungs­haushalts. Die beträchtlichen Unterschiede zum Erfolg 2022 sind auf die Anschaffung der Strategischen Gas­reserve sowie auf die Auszahlung des erhöhten Klima­bonus inklusive des Anti‑Teuerungs­bonus im Jahr 2022 zurück­zuführen, ein Vergleich hat daher nur eingeschränkte Aussage­kraft.

Der Anstieg der Auszahlungen um insgesamt 170,9 Mio. EUR geht auf den Klimabonus (+192,3 Mio. EUR), aber auch auf den Bereich der Umwelt­förderung (+91,4 Mio. EUR) und die Internationale Klima­finanzierung (+20,0 Mio. EUR) zurück. Gegen­läufig entwickelt sich der Bereich der Energie­versorgung (‑181,1 Mio. EUR), insbesondere aufgrund einer Verminderung bei den für die Strompreis­kompensation veranschlagten Mitteln (‑233,3 Mio. EUR), hingegen ist erstmals der Ausgleich von Netz­verlust­kosten iHv 50,0 Mio. EUR veranschlagt. Darüber hinaus werden zusätzliche Budget­mittel iHv 48,7 Mio. EUR für die im Zuge der UFG‑Novelle eingeführte Umwelt­förderschiene "Kreislauf­wirtschaft und Flächen­recycling" sowie für den Klima‑ und Energiefonds (KLI.EN; +8,8 Mio. EUR) bereit­gestellt. Die Maßnahmen der Kreislauf­wirtschaft und des Flächen­recyclings werden im neu eingerichteten Detail­budget 43.02.05-"Kreislauf­wirtschaft (UFG)" dargestellt.

Die geplanten Einzahlungen der UG 43‑Klima, Umwelt und Energie für 2024 sinken gegenüber dem BVA 2023 um 90,0 Mio. EUR (18,2 %), der Rück­gang entfällt zur Gänze auf den EU‑Emissions­handel. Insgesamt werden die Einzahlungen für den BVA‑E 2024 mit 405,0 Mio. EUR veranschlagt, davon 400,0 Mio. EUR aus dem EU‑Emissions­handel.

Die Auszahlungs­obergrenze für das Jahr 2024 soll mit dem BFRG‑E 2024‑2027 gegenüber dem voran­gegangenen BFRG 2023‑2026 um 1,69 Mrd. EUR angehoben werden. In den anderen Jahren der Planungs­periode fallen die Steigerungen weitaus geringer aus und zeigen auch eine sinkende Tendenz. Die Erhöhung des Rahmens für das Jahr 2024 ist auf die Ermächtigung gemäß Art. VI Z 12 BFG‑E 2024 iHv 1,6 Mrd. EUR zurückzuführen, nach der im DB 43.01.02-"Umwelt­förderung im Inland", DB 43.01.05-"Klima und Energie" sowie im DB 43.01.08-"Energie­versorgungs­sicherheit und Kompensations­maßnahmen" zusätzliche Auszahlungen nach Genehmigung durch den Bundesminister für Finanzen geleistet werden dürfen, ohne das BFG abzuändern und das Parlament damit zu befassen.

In den Angaben zur Wirkungs­orientierung sind insgesamt fünf Wirkungs­ziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben sind. Drei Wirkungs­ziele, jenes zur Stärkung der innovativen Umwelt- und Energie­technologien, green jobs und der ökologischen Beschaffung (WZ 1), zu weniger Treibhaus­gasen und mehr erneuerbarer Energie (WZ 2) sowie jenes zur Stärkung der Rolle der Frau in Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie (WZ 5), wurden gemäß dem Bericht zur Wirkungs­orientierung 2022 vom Ressort als überplan­mäßig erreicht eingestuft. Als zur Gänze erreicht beurteilt wurde die nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Forcierung der Kreislauf sowie Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschafts­wachstum (WZ 4). Als überwiegend erreicht eingestuft wurde das WZ 3 zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität, der Biodiversität und der Ökosystem­leistung. Gegenüber dem BVA 2023 kam es bei einigen Kennzahlen zu Änderungen etwa der Ziel- und Istzustände, der Berechnungs­methode oder der Daten­quelle. Beispielsweise wurden im kumulativen End­energie­effizienz­ziel die Vorgaben des Bundes-Energieeffizienz­gesetzes abgebildet und die Zielwerte für die Treibhausgas­emissionen in den nicht vom EU‑Emissions­handel erfassten Sektoren entsprechend der 2023 in Kraft getretenen Verschärfung der EU‑Klimaziele herabgesetzt.