Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 15.11.2023

UG 44-Finanzausgleich Budget 2024

Überblick

Die Unter­gliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 44‑Finanz­ausgleich vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 44-Finanzausgleich Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 44‑Finanz­ausgleich im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv insgesamt 3,69 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies einen Anstieg um 1,69 Mrd. EUR bzw. 84,4 %. Dies entspricht auch der Entwicklung im Ergebnis­haushalt.

Der Anstieg der Aus­zahlungen um 1.690,8 Mio. EUR resultiert zu wesentlichen Teilen aus der Abbildung der Grundsatz­einigung zum Finanz­ausgleich in der Budgetierung der UG 44‑Finanz­ausgleich. Insbesondere ist der neu geschaffene Zukunfts­fonds mit 1.100 Mio. EUR und die Erhöhung der Finanz­zuweisung gemäß § 24 Finanz­ausgleichs­gesetz (FAG) mit 300 Mio. EUR veranschlagt. Auch der Anstieg der Finanz­zuweisung in Nahverkehrs­angelegenheiten um 34,7 Mio. EUR steht über­wiegend im Zusammenhang mit der Grundsatz­einigung. Weitere Auszahlungs­steigerungen betreffen v. a. das Kommunal­investitions­gesetz (KIG) 2023 (+200 Mio. EUR) und die Katastrophenfonds­zahlungen (+46,5 Mio. EUR).

Die Einzahlungen, die aus Abgaben­anteilen für die Dotierung des Katastrophen­fonds und dem Umsatz­steuer­anteil für die Zuschüsse für Kranken­anstalten an die Länder bestehen, steigen im BVA‑E 2024 gegenüber dem BVA 2023 um 62,9  Mio. EUR bzw. 7,6 % an. Dies ist auf das höher erwartete Abgaben­aufkommen v. a. bei der Umsatz­steuer sowie bei der Lohn- und Einkommen­steuer zurück­zuführen, während der erwartete Rückgang beim Körperschaft­steuer­aufkommen die Entwicklung dämpft.

Im BFRG‑E 2024-2027 werden die Auszahlungs­obergrenzen aufgrund der Grundsatz­einigung im gesamten Planungs­zeitraum gegenüber dem bestehenden Finanz­rahmen deutlich angehoben. Ab 2025 wirkt sich v. a. das Auslaufen des KIG 2023 dämpfend auf die Auszahlungs­entwicklung aus, während die Valorisierung des Zukunftsfonds und die vom Abgaben­aufkommen abhängigen Auszahlungs­positionen auszahlungs­steigernd wirken.

Das BMF hat im BVA‑E 2024 für die UG 44‑Finanz­ausgleich zwei Wirkungs­ziele festgelegt, die beide gegen­über dem Vorjahr unverändert geblieben sind. Das ehemalige dritte Wirkungs­ziel (Sicherstellung der Daseins­vorsorge in den Gemeinden) ist gegenüber dem BVA 2023 entfallen. Dieses Wirkungsziel bezog sich insbesondere auf das KIG 2020, das neue KIG 2023 ist damit in der Wirkungs­orientierung auf Untergliederungs­ebene nicht mehr dargestellt, obwohl es sich um ein wesentliches Programm für die Gemeinden handelt. Auch das GB 44.02‑"Katastrophen­fonds" ist in den Wirkungs­zielen und den dazugehörigen Kenn­zahlen bislang kaum abgebildet. Bei den Kenn­zahlen wurden Adaptierungen der Daten­quelle, der Ist- und der Ziel­zustände vorgenommen.