Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2022

UG 45-Bundesvermögen Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungsanalyse des Budgetdienstes zur UG 45‑Bundes­vermögen vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 45-Bundesvermögen Budget 2023 / PDF, 1006 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 45‑Bundes­ver­mögen im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,5 Mrd. EUR vor. Im Ver­gleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 eine Steigerung um 51,1 %. Die Steigerung bei den Auszahlungen im BVA‑E 2023 resultiert vor allem aus der Veranschlagung des Strom­kosten­zuschusses iHv 2,7 Mrd. EUR, dem allerdings im Vergleich zum BVA 2022 der Wegfall des Energiekosten­ausgleichs (‑0,6 Mrd. EUR) sowie der Rückgang der Auszahlungen für die COFAG (‑0,5 Mrd. EUR) gegenüberstehen. Weiters kommt es zu einer Aufstockung beim ESM (+146,0 Mio. EUR) sowie zu höheren Auszahlungen für Haftungen gemäß Aus­fuhr­­förderungs­gesetz (+164,5 Mio. EUR). Zudem sind in der UG 45‑Bundes­vermögen Über­schreitungsermächtigungen für den COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds iHv 2,5 Mrd. EUR sowie den Stromkosten­zuschuss iHv 3 Mrd. EUR im BFG‑E 2023 enthalten, die zu weiteren Anstiegen im Budgetvollzug führen können.

Die veranschlagten Einzahlungen steigen im Vergleich zum BVA 2022 um 475 Mio. EUR bzw. 32,5 % auf 1,9 Mrd. EUR. Der Anstieg resultiert überwiegend aus höher veranschlagten Dividenden (+508 Mio. EUR). Für die Verbund AG wird eine Dividende iHv 576 Mio. EUR (+443 Mio. EUR) budgetiert, für die ÖBAG iHv 570 Mio. EUR (+60 Mio. EUR). Die Dividende der ÖBAG könnte im Vollzug aufgrund des guten Ergebnisses der ÖMV deutlich höher aus­fallen und auch die Verbund‑Dividende erscheint vorsichtig budgetiert zu sein.

Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich grundsätzlich eine ähnliche Ent­wicklung, jedoch sind die Aufwendungen und Erträge aufgrund zahlreicher Abweichungen in der Behandlung der Transaktionen in der Ergebnis­rechnung niedriger.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 insbesondere im Jahr 2023 um 9,6 Mrd. EUR. Neben den budgetierten Auszahlungen für die COFAG (1,1 Mrd. EUR) und den Stromkostenzuschuss (2,7 Mrd. EUR) sind im Finanzrahmen auch die Überschreitungsermächtigungen für den COVID‑19-Krisenbe­wältigungsfonds iHv 2,5 Mrd. EUR sowie den Stromkosten­zuschuss iHv 3 Mrd. EUR ent­hal­ten. Ab 2024 sinken die Auszahlungs­ober­grenzen massiv, da keine Ermächtigungen berück­sichtigt sind, der Stromkosten­zuschuss 2024 nur mehr mit 1,1 Mrd. EUR berücksichtigt wird und auch für die COFAG nur noch Mittel für die Haftungen eingeplant sind. Dies führt zu Ober­grenzen iHv 2,5 Mrd. EUR für 2024, iHv 1,3 Mrd. EUR für 2025 und iHv 1,0 Mrd. EUR für 2026.

Das BMF hat im BVA‑E 2023 für die UG 45‑Bundesvermögen insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2022 wurden die Wirkungsziele und Indikatoren inhaltlich beibehalten. Bei einigen Indikatoren wurden jedoch die Zielzustände für 2023 an aktuelle Ent­wicklungen angepasst. Die Wirkungsorientierung der UG 45‑Bundesvermögen hat Bezug zum SDG 17 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele mit dem Indikator "Öffentliche Entwick­lungshilfe als Anteil des Bruttonational­einkommen". Das Wirkungsziel 3 betrifft auch das SDG 5 – Geschlechtergleichheit mit dem Indikator "Frauenanteil von BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien von Unternehmen".