Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 45‑Bundesvermögen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,5 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 eine Steigerung um 51,1 %. Die Steigerung bei den Auszahlungen im BVA‑E 2023 resultiert vor allem aus der Veranschlagung des Stromkostenzuschusses iHv 2,7 Mrd. EUR, dem allerdings im Vergleich zum BVA 2022 der Wegfall des Energiekostenausgleichs (‑0,6 Mrd. EUR) sowie der Rückgang der Auszahlungen für die COFAG (‑0,5 Mrd. EUR) gegenüberstehen. Weiters kommt es zu einer Aufstockung beim ESM (+146,0 Mio. EUR) sowie zu höheren Auszahlungen für Haftungen gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (+164,5 Mio. EUR). Zudem sind in der UG 45‑Bundesvermögen Überschreitungsermächtigungen für den COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds iHv 2,5 Mrd. EUR sowie den Stromkostenzuschuss iHv 3 Mrd. EUR im BFG‑E 2023 enthalten, die zu weiteren Anstiegen im Budgetvollzug führen können.
Die veranschlagten Einzahlungen steigen im Vergleich zum BVA 2022 um 475 Mio. EUR bzw. 32,5 % auf 1,9 Mrd. EUR. Der Anstieg resultiert überwiegend aus höher veranschlagten Dividenden (+508 Mio. EUR). Für die Verbund AG wird eine Dividende iHv 576 Mio. EUR (+443 Mio. EUR) budgetiert, für die ÖBAG iHv 570 Mio. EUR (+60 Mio. EUR). Die Dividende der ÖBAG könnte im Vollzug aufgrund des guten Ergebnisses der ÖMV deutlich höher ausfallen und auch die Verbund‑Dividende erscheint vorsichtig budgetiert zu sein.
Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich grundsätzlich eine ähnliche Entwicklung, jedoch sind die Aufwendungen und Erträge aufgrund zahlreicher Abweichungen in der Behandlung der Transaktionen in der Ergebnisrechnung niedriger.
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022‑2025 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2023‑2026 insbesondere im Jahr 2023 um 9,6 Mrd. EUR. Neben den budgetierten Auszahlungen für die COFAG (1,1 Mrd. EUR) und den Stromkostenzuschuss (2,7 Mrd. EUR) sind im Finanzrahmen auch die Überschreitungsermächtigungen für den COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds iHv 2,5 Mrd. EUR sowie den Stromkostenzuschuss iHv 3 Mrd. EUR enthalten. Ab 2024 sinken die Auszahlungsobergrenzen massiv, da keine Ermächtigungen berücksichtigt sind, der Stromkostenzuschuss 2024 nur mehr mit 1,1 Mrd. EUR berücksichtigt wird und auch für die COFAG nur noch Mittel für die Haftungen eingeplant sind. Dies führt zu Obergrenzen iHv 2,5 Mrd. EUR für 2024, iHv 1,3 Mrd. EUR für 2025 und iHv 1,0 Mrd. EUR für 2026.
Das BMF hat im BVA‑E 2023 für die UG 45‑Bundesvermögen insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2022 wurden die Wirkungsziele und Indikatoren inhaltlich beibehalten. Bei einigen Indikatoren wurden jedoch die Zielzustände für 2023 an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Wirkungsorientierung der UG 45‑Bundesvermögen hat Bezug zum SDG 17 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele mit dem Indikator "Öffentliche Entwicklungshilfe als Anteil des Bruttonationaleinkommen". Das Wirkungsziel 3 betrifft auch das SDG 5 – Geschlechtergleichheit mit dem Indikator "Frauenanteil von BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien von Unternehmen".