Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 46‑Finanzmarktstabilität im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 146,1 Mio. EUR und Einzahlungen iHv 2.617,0 Mio. EUR vor.
Der Rückgang der im BVA‑E 2023 budgetierten Auszahlungen gegenüber dem BVA 2022 um rd. 1,0 Mrd. EUR ist überwiegend auf die 2022 veranschlagte Rückzahlung für die bundesbehaftete HETA‑Nachranganleihe 2012-2022 zurückzuführen, die 2023 nicht mehr anfällt. Der veranschlagte Anstieg der Einzahlungen um 2,6 Mrd. EUR resultiert vor allem aus der für 2023 erwarteten Rückzahlung des ab 2017 zur Refinanzierung der KA Finanz AG über die ABBAG bereitgestellten Darlehens des Bundes iHv rd. 2,5 Mrd. EUR.
Die Auszahlungsobergrenzen werden im BFRG‑E 2023‑2026 gegenüber dem vorangegangenen BFRG 2022-2025 für die Jahre 2023 und 2024 um jeweils 2,0 Mio. EUR sowie 2025 um 1,0 Mio. auf 1,5 Mio. EUR gesenkt. Auch für 2026 sind Auszahlungen iHv 1,5 Mio. EUR vorgesehen. Die im BVA‑E 2023 über die Auszahlungsobergrenze hinausgehenden Auszahlungen werden aus budgetierten Rücklagenentnahmen iHv 144,6 Mio. EUR bedeckt, die eine Überschreitung der im Finanzrahmen vorgesehenen Auszahlungsobergrenzen ermöglichen.
Im BVA‑E 2023 kommt es insbesondere einzahlungsseitig zu einem deutlichen Unterschied zwischen dem Finanzierungs- und dem Ergebnishaushalt. Die Erträge im Ergebnishaushalt sind um insgesamt 2.124 Mio. EUR niedriger veranschlagt als die Einzahlungen im Finanzierungshaushalt. Der Unterschied resultiert hauptsächlich aus der Rückzahlung des über die ABBAG bereitgestellten Darlehens an die KA Finanz AG iHv 2.512 Mio. EUR, die nur im Finanzierungshaushalt aufscheint. Einen gegenläufigen Effekt hat vor allem die Auflösung einer Rückstellung iHv 329 Mio. EUR für Prozesskosten im Zusammenhang mit dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG), die zu nicht finanzierungswirksamen Erträgen im Ergebnishaushalt führt.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung ist nur ein Wirkungsziel festgelegt, das die Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus betrifft und gegenüber den Vorjahren unverändert beibehalten wurde. Dem Wirkungsziel sind zwei Kennzahlen zugeordnet, die die Zahlungen des Bundes an Abbaueinheiten und die Rückflüsse aus Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Maßnahmen sowie aus Darlehenszinsen erfassen. Insgesamt bieten die Wirkungsinformationen zur UG 46‑Finanzmarktstabilität wenige zusätzliche Informationen gegenüber den aus der Budgetierung ersichtlichen Zahlungsströmen.