Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 46‑Finanzmarktstabilität im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3,7 Mio. EUR und Einzahlungen iHv 20,0 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 sinken die Auszahlungen um 142,4 Mio. EUR und die Einzahlungen um 2.597,0 Mio. EUR.
Der Rückgang der Auszahlungen um 142,4 Mio. EUR resultiert aus dem Wegfallen der in den vergangenen Jahren mit jeweils 143,9 Mio. EUR für Auszahlungen aus der Inanspruchnahmen von Haftungen in Zusammenhang mit dem Alpine‑Komplex budgetierten Vorsorge. Einen leicht gegenläufigen Effekt hat der mit 2,0 Mio. EUR um 1,5 Mio. EUR höher als im BVA 2023 veranschlagte Aufwandersatz an die ABBAG.
Die Reduktion der Einzahlungen um 2.597,0 Mio. EUR ist vor allem auf das Wegfallen der Rückzahlung des zur Refinanzierung der KA Finanz AG in den Jahren 2017 und 2018 über die ABBAG bereitgestellten Darlehens des Bundes iHv 2.512,0 Mio. EUR zurückzuführen. Die verbleibenden für 2024 budgetierten Einzahlungen iHv 20,0 Mio. EUR werden aus dem Liquidationserlös der immigon i. A. erwartet.
Die Auszahlungsobergrenzen bleiben im BFRG‑E 2024-2027 gegenüber dem BFRG 2023-2026 unverändert und sehen jährliche Auszahlungen von 1,5 Mio. EUR vor. Im BVA‑E 2024 sind Rücklagenentnahmen iHv 2,1 Mio. EUR budgetiert, die eine Überschreitung der im Finanzrahmen vorgesehenen Auszahlungsobergrenzen ermöglichen.
Im BVA‑E 2024 kommt es insbesondere durch eine Zinsforderung aus dem Besserungsschein der KA Finanz AG iHv 76,2 Mio. EUR zu Unterschieden zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt. Die Zinsforderung wird im Ergebnishaushalt als Ertrag aus der Verzinsung von Darlehen erfasst und gleichzeitig als Aufwand wertberichtigt, weil diese Zinsen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bezahlt werden. Im Finanzierungshaushalt sind damit keine Aus- oder Einzahlungen verbunden.
In den Angaben zur Wirkungsorientierung ist nur ein Wirkungsziel festgelegt, das die Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus betrifft und mit dem BVA‑E 2024 um die Ergänzung "bei Abbauinstitutionen bzw. Institutionen in Liquidation" erweitert wurde. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die vormaligen Abbaubanken mittlerweile in Liquidation befinden (HETA, immigon) oder sich kurz vor der Liquidation befinden (KA Finanz AG). Dem Wirkungsziel sind zwei Kennzahlen zugeordnet, die die Zahlungen des Bundes an Abbaueinheiten und die Rückflüsse aus Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Maßnahmen sowie aus Darlehenszinsen erfassen. Insgesamt bieten die Wirkungsinformationen zur UG 46‑Finanzmarktstabilität wenige zusätzliche Informationen gegenüber den aus der Budgetierung ersichtlichen Zahlungsströmen.