Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 15.11.2023

UG 46-Finanzmarktstabilität Budget 2024

Überblick

Die Unter­gliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 46‑Finanz­markt­stabilität vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024 2027 (BFRG‑E 2024‑2027) herangezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 46-Finanzmarktstabilität Budget 2024 / PDF, 801 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 46‑Finanz­markt­stabilität im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 3,7 Mio. EUR und Einzahlungen iHv 20,0 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 sinken die Aus­zahlungen um 142,4 Mio. EUR und die Ein­zahlungen um 2.597,0 Mio. EUR.

Der Rückgang der Auszahlungen um 142,4 Mio. EUR resultiert aus dem Weg­fallen der in den vergangenen Jahren mit jeweils 143,9 Mio. EUR für Auszahlungen aus der Inan­spruch­nahmen von Haftungen in Zusammenhang mit dem Alpine‑Komplex budgetierten Vorsorge. Einen leicht gegenläufigen Effekt hat der mit 2,0 Mio. EUR um 1,5 Mio. EUR höher als im BVA 2023 veranschlagte Aufwand­ersatz an die ABBAG.

Die Reduktion der Einzahlungen um 2.597,0 Mio. EUR ist vor allem auf das Wegfallen der Rück­zahlung des zur Refinanzierung der KA Finanz AG in den Jahren 2017 und 2018 über die ABBAG bereit­gestellten Darlehens des Bundes iHv 2.512,0 Mio. EUR zurück­zuführen. Die verbleibenden für 2024 budgetierten Einzahlungen iHv 20,0 Mio. EUR werden aus dem Liquidations­erlös der immigon i. A. erwartet.

Die Auszahlungs­obergrenzen bleiben im BFRG‑E 2024-2027 gegen­über dem BFRG 2023-2026 unverändert und sehen jährliche Auszahlungen von 1,5 Mio. EUR vor. Im BVA‑E 2024 sind Rücklagen­entnahmen iHv 2,1 Mio. EUR budgetiert, die eine Überschreitung der im Finanz­rahmen vorgesehenen Auszahlungs­obergrenzen ermöglichen.

Im BVA‑E 2024 kommt es insbesondere durch eine Zins­forderung aus dem Besserungs­schein der KA Finanz AG iHv 76,2 Mio. EUR zu Unterschieden zwischen Finanzierungs- und Ergebnis­haushalt. Die Zins­forderung wird im Ergebnis­haushalt als Ertrag aus der Verzinsung von Darlehen erfasst und gleichzeitig als Aufwand wertberichtigt, weil diese Zinsen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bezahlt werden. Im Finanzierungs­haushalt sind damit keine Aus- oder Einzahlungen verbunden.

In den Angaben zur Wirkungs­orientierung ist nur ein Wirkungs­ziel festgelegt, das die Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolio­abbaus betrifft und mit dem BVA‑E 2024 um die Ergänzung "bei Abbau­institutionen bzw. Institutionen in Liquidation" erweitert wurde. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die vormaligen Abbau­banken mittlerweile in Liquidation befinden (HETA, immigon) oder sich kurz vor der Liquidation befinden (KA Finanz AG). Dem Wirkungsziel sind zwei Kenn­zahlen zugeordnet, die die Zahlungen des Bundes an Abbau­einheiten und die Rückflüsse aus Eigen­kapital und eigenkapital­ähnlichen Maßnahmen sowie aus Darlehens­zinsen erfassen. Insgesamt bieten die Wirkungs­informationen zur UG 46‑Finanz­markt­stabilität wenige zusätzliche Informationen gegenüber den aus der Budgetierung ersichtlichen Zahlungsströmen.