Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2021

UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Budget 2022

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge vermittelt einen Über­blick über die wesent-lichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2022 (BFG‑E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Budget 2022 / PDF, 864 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,30 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies einen Anstieg um 371,3 Mio. EUR bzw. 9,5 %. Bei den Zinsen setzt sich der Trend fallender Aus­zahlungen in der UG 58 fort, da die neu aufge­nommenen Schulden tendenziell niedriger verzinst sind als die aus­laufenden Anleihen. Anstelle von Netto­einnahmen bei der Emission von Anleihen aus Agien (Kurs über 100 %) sollen im Jahr 2022 Netto­auszahlungen für Disagien (Kurs unter 100 %) die Auszah­lungen erhöhen, sodass es insgesamt zu einem budgetierten Auszahlungs­anstieg in der UG 58 kommt. In den Folge­jahren schwanken die Auszahlungs­ober­grenzen im Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022-2025 (BFRG‑E 2022‑2025), sind aber in allen Jahren niedriger als im Erfolg 2019. 

Die Höhe der periodengerecht abgegrenzten Aufwendungen der UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge ist grundsätzlich aussage­kräftiger als die Höhe der Auszahlungen. Der Ergebnis­haushalt bildet damit die effektiven Zins­kosten ab. Im BVA‑E 2022 gehen die budgetierten Aufwen­dungen um 559,0 Mio. EUR bzw. 15,3 % zurück. Der Rück­gang beim Zins­aufwand liegt an der rück­läufigen durch­schnitt­lichen Effektiv­verzinsung der Schulden. Die Zins­ausgaben auf gesamt­staatlicher Ebene werden für die nächsten Jahre ebenfalls rückläufig erwartet. Ab dem Jahr 2022 sollen sie unter 1 % des BIP sinken, nachdem sie bis zum Jahr 2007 noch mehr als 3 % des BIP betrugen.

Kurzfristig sind die Zinszahlungen auch von Anstiegen der Markt­zinsen kaum betroffen, weil nur ein Teil der Finanz­schulden fällig wird und die Zins­zahlungen bei den übrigen für die Dauer der Laufzeit fixiert sind. Mittel- und langfristig wirken sich höhere Zinsen bei der Emission öster­reichischer Bundes­anleihen auf die Auszahlungen aus. Die durch­schnittliche Rest­laufzeit der Finanz­schulden beträgt 11,2 Jahre per 30. September 2021.

Das BMF hat im BVA‑E 2022 für die UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge insgesamt zwei Wirkungsziele mit jeweils einer Kenn­zahl fest­gelegt, welche gegenüber dem BVA 2021 unver­ändert geblieben sind. Die Rest­lauf­zeit der Finanz­schulden soll gemäß aktuell gültiger Schulden­management­strategie im Jahr 2022 zwischen 9,5 und 11,0 Jahren liegen.