Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,30 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies einen Anstieg um 371,3 Mio. EUR bzw. 9,5 %. Bei den Zinsen setzt sich der Trend fallender Auszahlungen in der UG 58 fort, da die neu aufgenommenen Schulden tendenziell niedriger verzinst sind als die auslaufenden Anleihen. Anstelle von Nettoeinnahmen bei der Emission von Anleihen aus Agien (Kurs über 100 %) sollen im Jahr 2022 Nettoauszahlungen für Disagien (Kurs unter 100 %) die Auszahlungen erhöhen, sodass es insgesamt zu einem budgetierten Auszahlungsanstieg in der UG 58 kommt. In den Folgejahren schwanken die Auszahlungsobergrenzen im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG‑E 2022‑2025), sind aber in allen Jahren niedriger als im Erfolg 2019.
Die Höhe der periodengerecht abgegrenzten Aufwendungen der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge ist grundsätzlich aussagekräftiger als die Höhe der Auszahlungen. Der Ergebnishaushalt bildet damit die effektiven Zinskosten ab. Im BVA‑E 2022 gehen die budgetierten Aufwendungen um 559,0 Mio. EUR bzw. 15,3 % zurück. Der Rückgang beim Zinsaufwand liegt an der rückläufigen durchschnittlichen Effektivverzinsung der Schulden. Die Zinsausgaben auf gesamtstaatlicher Ebene werden für die nächsten Jahre ebenfalls rückläufig erwartet. Ab dem Jahr 2022 sollen sie unter 1 % des BIP sinken, nachdem sie bis zum Jahr 2007 noch mehr als 3 % des BIP betrugen.
Kurzfristig sind die Zinszahlungen auch von Anstiegen der Marktzinsen kaum betroffen, weil nur ein Teil der Finanzschulden fällig wird und die Zinszahlungen bei den übrigen für die Dauer der Laufzeit fixiert sind. Mittel- und langfristig wirken sich höhere Zinsen bei der Emission österreichischer Bundesanleihen auf die Auszahlungen aus. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Finanzschulden beträgt 11,2 Jahre per 30. September 2021.
Das BMF hat im BVA‑E 2022 für die UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge insgesamt zwei Wirkungsziele mit jeweils einer Kennzahl festgelegt, welche gegenüber dem BVA 2021 unverändert geblieben sind. Die Restlaufzeit der Finanzschulden soll gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie im Jahr 2022 zwischen 9,5 und 11,0 Jahren liegen.