Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2022

UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Budget 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungs-analyse des Budget-dienstes zur UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2023 (BFG‑E 2023) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2023‑2026 (BFRG‑E 2023‑2026) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Budget 2023 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA‑E 2023) sieht für die UG 58‑Finanzie­rungen, Währungs­tausch­verträge im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 8,68 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen Anstieg um 4,38 Mrd. EUR (+101,9 %). Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt kommt es ebenfalls zu einem deutlichen Anstieg, welcher wegen der periodengerechten Abgrenzungen mit 1,44 Mrd. EUR jedoch weniger stark ist (+46,7 %).

Der schnelle und beträchtliche Anstieg im Finanzierungshaushalt trotz der langen durch­schnittlichen Restlaufzeiten der bestehenden Schulden ist insbesondere auf die Auszahlun­gen für Disagien zurückzuführen. Ist der Zinskupon einer Anleihe beispielweise niedriger als der Marktzinssatz, kann die Anleihe nur mit einem Abschlag (Disagio) emittiert werden. Disagien werden bei der Emission von Anleihen sofort als Auszahlung verbucht.

Nachdem die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt in einem Niedrigzinsumfeld von 6,40 Mrd. EUR im Jahr 2013 sukzessive auf 3,22 Mrd. EUR im Jahr 2021 zurückgegangen sind, ist im BVA‑E 2023 ein Anstieg auf 8,68 Mrd. EUR veranschlagt. In den Folgejahren bis 2026 sollen die Finanzierungskosten zwischen 7,98 Mrd. EUR und 8,54 Mrd. EUR jährlich betragen. Damit sind sie um etwa 160 % höher als bei ihrem Tiefststand im Erfolg 2021.

Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt erfolgt hingegen eine periodengerechte Ver­tei­lung von Agien und Disagien auf die gesamte Restlaufzeit der Anleihe. Die Aufwendungen hängen daher von der Effektivverzinsung bei der Aufnahme der Finanzschulden ab, welche sowohl den Zinskupon als auch den Emissionskurs berücksichtigt. Sie weisen damit einen glatteren Verlauf als die Auszahlungen auf und sind ökonomisch aussagekräftiger. Die Auf­wendungen der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge sind von 7,09 Mrd. EUR im Jahr 2013 auf 3,43 Mrd. EUR im Jahr 2021 gefallen. Im BVA‑E 2023 wird ein Anstieg auf 4,52 Mrd. EUR budgetiert. In den Folge­jahren steigen sie stetig weiter auf rd. 7,1 Mrd. EUR im Jahr 2026.

Für die Berechnung des Maastricht‑Defizits sind die Zinszahlungen gemäß Volkswirtschaftli­cher Gesamtrechnung (VGR) relevant, bei denen analog zum Ergebnishaushalt eine perio­dengerechte Abgrenzung erfolgt. In den gesamtstaatlichen Zinsausgaben sind im Gegensatz zum Bundeshaushalt auch jene von ausgegliederten Einheiten sowie von Ländern, Gemein­den und SV‑Trägern inkludiert. Die gesamtstaatlichen Zinsausgaben sind von 4,0 % des BIP im Jahr 1995 auf 1,0 % im Jahr 2022 zurückgegangen, obwohl die Schuldenquote in die­sem Zeitraum von rd. 68 % des BIP auf rd. 78 % gestiegen ist. Die stark steigenden Zinsen führen zu einem derzeit erwarteten Anstieg der gesamtstaatlichen Zinsausgaben auf 1,5 % des BIP im Jahr 2026.

Im Budgetvollzug 2022 wird es zu einer Überschreitung der iHv 4,30 Mrd. EUR budgetierten Auszahlungen kommen. Im 3. Quartal wurde dafür eine Mittelverwendungs­überschreitung (MVÜ) iHv 1,95 Mrd. EUR genehmigt, welche durch eine Rücklagenentnahme bedeckt wird. Dadurch sank der Rücklagenstand der UG 58 auf 3,93 Mrd. EUR.

Das BMF hat im BVA‑E 2023 für die UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge insge­samt zwei Wirkungsziele mit jeweils einer Kennzahl festgelegt, welche gegenüber dem BVA 2022 unverändert geblieben sind. Die Restlaufzeit der Finanz­schulden soll gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie im Jahr 2023 zwischen 11,5 und 13,0 Jahren liegen.

Seit dem Jahr 2022 werden auch Grüne Bundeswertpapiere begeben. Im Unterschied zu herkömmlichen Emissionen werden die Erlöse dabei ausschließlich zur (Re-)Finanzierung grüner Projekte verwendet, welche ökologische oder klimarelevante Vorteile aufweisen. Inves­toren sind bereit, dafür einen (kleinen) Aufschlag, das sogenannte Greenium ("Green Pre­mium") zu bezahlen, wodurch die Zinsausgaben sinken. Bei der ersten Emission einer Grünen Bundes­anleihe war die Effektivverzinsung wegen des Greeniums um 0,025 %‑Punkte niedri­ger als bei einer vergleichbaren herkömmlichen Bundesanleihe. Bei einem Emissionsvolumen iHv 4 Mrd. EUR resultiert daraus eine Zinsersparnis von 1 Mio. EUR pro Jahr.