Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 15.11.2023

UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Budget 2024

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budgetdienstes zur UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge im Finanzierungs­haushalt Auszahlungen iHv insgesamt 9,15 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 0,47 Mrd. EUR (+5,5 %). Bei den Aufwendungen im perioden­gerecht abgegrenzten Ergebnis­haushalt kommt es zu einem deutlicheren Anstieg um 1,40 Mrd. EUR auf 5,92 Mrd. EUR (+30,9 %).

Der, trotz der langen durchschnittlichen Rest­lauf­zeiten der bestehenden Schulden, schnelle und beträchtliche Anstieg im Finanzierungs­haushalt seit dem Jahr 2021 ist insbesondere auf die Auszahlungen für Disagien zurückzuführen. Ist der Zins­kupon einer Anleihe niedriger als der Markt­zins­satz, kann die Anleihe nur mit einem Abschlag (Disagio) emittiert werden. Disagien werden bei der Emission von Anleihen sofort als Auszahlung verbucht.

Bei den Aufwendungen im Ergebnis­haushalt erfolgt hingegen eine periodengerechte Verteilung von Agien und Disagien auf die gesamte Rest­lauf­zeit der Anleihe. Die Aufwendungen hängen daher von der Effektiv­verzinsung bei der Aufnahme der Finanz­schulden ab, welche sowohl den Zins­kupon als auch den Emissions­kurs berücksichtigt. Sie weisen damit einen glatteren Verlauf als die Auszahlungen auf und sind ökonomisch aussage­kräftiger. Die Aufwendungen der UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge fielen im Jahr 2022 auf einen Tiefst­stand iHv 3,2 Mrd. EUR. Wegen der Zins­wende und zunehmend höherer Schulden werden davon ausgehende Anstiege um zumindest 1 Mrd. EUR pro Jahr auf rd. 9,4 Mrd. EUR im Jahr 2027 erwartet.

Für die Berechnung des Maastricht-Defizits sind die Zins­zahlungen gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamt­rechnung (VGR) relevant, bei denen analog zum Ergebnis­haushalt eine perioden­gerechte Abgrenzung erfolgt. In den gesamt­staatlichen Zins­ausgaben sind im Gegen­satz zum Bundes­haushalt auch jene von ausgegliederten Einheiten sowie von Ländern, Gemeinden und SV‑Trägern inkludiert. Die gesamt­staatlichen Zins­ausgaben sind von 4,0 % des BIP im Jahr 1995 auf 0,9 % im Jahr 2022 zurück­gegangen, obwohl die Schulden­quote in diesem Zeit­raum von rd. 68 % des BIP auf rd. 78 % gestiegen ist. Die nunmehr stark steigenden Zinsen und die hohen Defizite führen zu dem derzeit erwarteten Anstieg der Zins­ausgaben auf wieder 2,0 % des BIP im Jahr 2027.

Im Geldfluss aus der Finanzierungs­tätigkeit werden die Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanz­schulden und kurzfristigen Finanzierungen und die Auszahlungen aus der Tilgung dieser Verbindlichkeiten erfasst. Insbesondere wegen einer höheren Umschlag­häufigkeit bei den kurz­fristigen Finanzierungen steigen die Auszahlungen und Einzahlungen im Geldfluss deutlich an. Auf den Finanzierungs­saldo in der allgemeinen Gebarung und den Schulden­stand hat dies keine direkten Auswirkungen.

Seit dem Jahr 2022 werden auch Grüne Bundes­wert­papiere begeben. Im Unterschied zu herkömmlichen Emissionen werden die Erlöse dabei ausschließlich zur (Re‑)Finanzierung grüner Projekte verwendet, welche ökologische oder klima­relevante Vorteile aufweisen. Investoren sind bereit, dafür einen (kleinen) Aufschlag, das sogenannte Greenium ("Green Premium") zu bezahlen, wodurch die Zins­ausgaben sinken. Gemäß dem ersten Green Investor Report wurden die im Jahr 2022 mit Grünen Finanzierungs­instrumenten aufgenommenen 5,1 Mrd. EUR zu 61 % (3,1 Mrd. EUR) Projekten im Bereich "Sauberer Transport" (insbesondere Investitionen im ÖBB‑Rahmenplan) zugewiesen.

Das BMF hat im BVA‑E 2024 für die UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge insgesamt zwei Wirkungs­ziele mit jeweils einer Kennzahl festgelegt. Die Zinsen auf langfristige staatliche Schuld­verschreibungen sind in Österreich im Vergleich der Euro­länder stärker gestiegen. Von Platz 5 (vier Länder mit niedrigerem Zins­satz) hat sich Österreich bis Juni 2023 auf Platz 8 verschlechtert. Laut Ratingberichten seien Gründe dafür vor allem die Abhängigkeit von russischem Gas und die aktuelle Fiskal­performance im Vergleich zu anderen hoch bewerteten Staaten.