Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 9,15 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 0,47 Mrd. EUR (+5,5 %). Bei den Aufwendungen im periodengerecht abgegrenzten Ergebnishaushalt kommt es zu einem deutlicheren Anstieg um 1,40 Mrd. EUR auf 5,92 Mrd. EUR (+30,9 %).
Der, trotz der langen durchschnittlichen Restlaufzeiten der bestehenden Schulden, schnelle und beträchtliche Anstieg im Finanzierungshaushalt seit dem Jahr 2021 ist insbesondere auf die Auszahlungen für Disagien zurückzuführen. Ist der Zinskupon einer Anleihe niedriger als der Marktzinssatz, kann die Anleihe nur mit einem Abschlag (Disagio) emittiert werden. Disagien werden bei der Emission von Anleihen sofort als Auszahlung verbucht.
Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt erfolgt hingegen eine periodengerechte Verteilung von Agien und Disagien auf die gesamte Restlaufzeit der Anleihe. Die Aufwendungen hängen daher von der Effektivverzinsung bei der Aufnahme der Finanzschulden ab, welche sowohl den Zinskupon als auch den Emissionskurs berücksichtigt. Sie weisen damit einen glatteren Verlauf als die Auszahlungen auf und sind ökonomisch aussagekräftiger. Die Aufwendungen der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge fielen im Jahr 2022 auf einen Tiefststand iHv 3,2 Mrd. EUR. Wegen der Zinswende und zunehmend höherer Schulden werden davon ausgehende Anstiege um zumindest 1 Mrd. EUR pro Jahr auf rd. 9,4 Mrd. EUR im Jahr 2027 erwartet.
Für die Berechnung des Maastricht-Defizits sind die Zinszahlungen gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (VGR) relevant, bei denen analog zum Ergebnishaushalt eine periodengerechte Abgrenzung erfolgt. In den gesamtstaatlichen Zinsausgaben sind im Gegensatz zum Bundeshaushalt auch jene von ausgegliederten Einheiten sowie von Ländern, Gemeinden und SV‑Trägern inkludiert. Die gesamtstaatlichen Zinsausgaben sind von 4,0 % des BIP im Jahr 1995 auf 0,9 % im Jahr 2022 zurückgegangen, obwohl die Schuldenquote in diesem Zeitraum von rd. 68 % des BIP auf rd. 78 % gestiegen ist. Die nunmehr stark steigenden Zinsen und die hohen Defizite führen zu dem derzeit erwarteten Anstieg der Zinsausgaben auf wieder 2,0 % des BIP im Jahr 2027.
Im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit werden die Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden und kurzfristigen Finanzierungen und die Auszahlungen aus der Tilgung dieser Verbindlichkeiten erfasst. Insbesondere wegen einer höheren Umschlaghäufigkeit bei den kurzfristigen Finanzierungen steigen die Auszahlungen und Einzahlungen im Geldfluss deutlich an. Auf den Finanzierungssaldo in der allgemeinen Gebarung und den Schuldenstand hat dies keine direkten Auswirkungen.
Seit dem Jahr 2022 werden auch Grüne Bundeswertpapiere begeben. Im Unterschied zu herkömmlichen Emissionen werden die Erlöse dabei ausschließlich zur (Re‑)Finanzierung grüner Projekte verwendet, welche ökologische oder klimarelevante Vorteile aufweisen. Investoren sind bereit, dafür einen (kleinen) Aufschlag, das sogenannte Greenium ("Green Premium") zu bezahlen, wodurch die Zinsausgaben sinken. Gemäß dem ersten Green Investor Report wurden die im Jahr 2022 mit Grünen Finanzierungsinstrumenten aufgenommenen 5,1 Mrd. EUR zu 61 % (3,1 Mrd. EUR) Projekten im Bereich "Sauberer Transport" (insbesondere Investitionen im ÖBB‑Rahmenplan) zugewiesen.
Das BMF hat im BVA‑E 2024 für die UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge insgesamt zwei Wirkungsziele mit jeweils einer Kennzahl festgelegt. Die Zinsen auf langfristige staatliche Schuldverschreibungen sind in Österreich im Vergleich der Euroländer stärker gestiegen. Von Platz 5 (vier Länder mit niedrigerem Zinssatz) hat sich Österreich bis Juni 2023 auf Platz 8 verschlechtert. Laut Ratingberichten seien Gründe dafür vor allem die Abhängigkeit von russischem Gas und die aktuelle Fiskalperformance im Vergleich zu anderen hoch bewerteten Staaten.