Mit zwei Übereinkommen soll eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) umgesetzt werden. 2013 verständigten sich die Finanzminister:innen der Euro-Gruppe und des ECOFIN-Rates, dass für den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus, der eine geordnete Abwicklung von Banken gewährleisten soll, bis Ende 2023 eine gemeinsame Letztsicherung ("Common Backstop") entwickelt werden soll. Diese soll der Einheitlichen Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board) in jenen Fällen Finanzierungen zur Verfügung stellen, in denen der Einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) nicht über ausreichende Mittel verfügt. Im Juni 2018 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets, dass diese gemeinsame Letztsicherung über den ESM bereitgestellt und dieser durch eine Reform gestärkt werden soll. Für die Umsetzung des Vorhabens ist neben einer Änderung des ESM‑Vertrages auch eine Änderung des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den SRF und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge erforderlich, damit eine Letztsicherung durch den ESM bereits vor Ende des Jahres 2023 ermöglicht wird. Ziel ist es, dass die beiden Änderungsübereinkommen mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.
Der ESM soll in Zukunft auf freiwilliger Basis und auf Antrag eines Mitgliedstaates als Mittler und Berater zwischen dem betroffenen Euro‑Land und dessen Gläubiger auftreten können. Außerdem sollen alle Euro‑Länder ab dem Jahr 2022 Umschuldungsklauseln mit einstufiger Aggregation ("Single‑Limb Collective Action Clauses") in ihre Staatsanleihen aufnehmen.
Bei den Bedingungen für die Gewährung vorsorglicher Finanzhilfen durch den ESM soll es zu einer näheren Präzisierung kommen. Diese stehen Euro‑Ländern mit grundsätzlich stabilen Finanzen zur Verfügung, wenn sie einem negativen wirtschaftlichen Schock ausgesetzt sind, der sich ihrer Kontrolle entzieht.