Budgetdienst - Budgetberichte 19.02.2025

Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2024

Überblick

Die Gesamthaftungen des Bundes (brutto, nicht konsolidiert) für Kapital betrugen Ende Dezember 2024 insgesamt 93,8 Mrd. EUR und stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Mrd. EUR (+1,2 %), vor allem im Bereich der Bundesmuseen (+1,3 Mrd. EUR) und der Ausfuhr­förderung (+1,2 Mrd. EUR). Die Neuübernahmen von Haftungen betrugen 2024 31,5 Mrd. EUR und erhöhten sich damit gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mrd. EUR bzw. 4,7 %, dies betraf vor allem die Bundes­museen und die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG). Die COVID‑19-Haftungen sind weiter rückläufig. 2024 gingen die verbleibenden Haftungen aus Überbrückungs­garantien der COVID‑19 Finanzierungs­agentur des Bundes in Abwicklung (COFAG i.A.) auf den Bund über. Sie betrugen zum 31. Dezember 2024 noch 178 Mio. EUR. Die Haftungs-obergrenze 2023 wurde zu 62 % ausgenutzt, Daten für 2024 liegen noch nicht vor.

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Die Gesamthaftungen des Bundes betrugen im Jahr 2024 93,8 Mrd. EUR, gegenüber dem Vorjahr stiegen sie um 1,1 Mrd. EUR. Im Jahr 2020 betrugen sie noch 101,3 Mrd. EUR.

Kurzfassung

Die Gesamthaftungen des Bundes (brutto, nicht konsolidiert) für Kapital betrugen Ende Dezember 2024 insgesamt 93,8 Mrd. EUR, sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Mrd. EUR bzw. 1,2 %. Seit dem Höchststand der Haftungen des Bundes im Jahr 2020 iHv 101,3 Mrd. EUR reduzierten sie sich bis 2023 auf 92,6 Mrd. EUR. Im Betrachtungs­zeitraum kam es zu geringfügigen Verschiebungen zwischen den einzelnen Wirtschafts- und Aufgaben­bereichen, wobei die Ausfuhr­förderung den größten Anteil an den Bundes­haftungen hatte, zuletzt 57,5 %. Deutlich zurück­gegangen sind seit 2020 insbesondere die Haftungen für den Infrastrukturbereich (‑28,5 %), in geringerem Ausmaß verminderten sich jene für den Finanzmarkt (‑10,8 %) und für COVID‑19-Haftungen (‑12,1 %). Letztere kamen im Jahr 2020 erstmals hinzu, ihr Anteil beträgt etwa 3,7 % des Gesamthaftungsvolumens. Das Haftungsvolumen betrug im Jahr 2020 26,6 % des BIP und reduzierte sich im Zeitverlauf kontinuierlich auf 19,1 % im Jahr 2024.

Die Neuübernahmen von Haftungen betrugen 2024 31,5 Mrd. EUR und erhöhten sich damit gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mrd. EUR bzw. 4,7 %, wobei es innerhalb der Kategorien zu gegenläufigen Entwicklungen kam. Der überwiegende Teil der Zunahme der Neuüber­nahmen betraf die Bundes­museen (+1,8 Mrd. EUR), für Schäden an Leihgaben. Gegen­läufig entwickelten sich die Neuübernahmen der Haftungen im Rahmen der Ausfuhr­förderung, sie verminderten sich im Vorjahres­vergleich um 1,2 Mrd. EUR bzw. 4,1 %.

Die Haftungsstände der im Rahmen der Pandemie­bekämpfung übernommenen Haftungen sind weiter rückläufig, es kommt zu keinen neuen Haftungs­übernahmen mehr. Trotz laufendem Abbau der Haftungen betrugen diese 2024 3,5 Mrd. EUR (Höchststand 2021 mit 4,2 Mrd. EUR) und gingen im Vorjahresvergleich um 0,2 Mrd. EUR bzw. 5,3 % zurück. Darin sind ab dem Jahr 2024 auch die Haftungen aus Überbrückungs­garantien der COVID‑19 Finanzierungs­agentur des Bundes in Abwicklung (COFAG i.A.) enthalten, die durch das Inkrafttreten des COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetzes (COFAG-NoAG; BGBl. I Nr. 86/2024) mit 1. August 2024 auf den Bund übergingen. Sie betrugen zum 31. Dezember 2024 noch 178 Mio. EUR.

Die Haftungen der COFAG i.A. sind damit Bundeshaftungen und wurden in den Bericht an den Budget­ausschuss des Nationalrates über die Übernahme von Bundeshaftungen für das Jahr 2024 vom 14. Februar 2025 (Zu 11/BA) aufgenommen.

§ 12 COFAG-NoAG sieht darüber hinaus eine Bericht­erstattungs­pflicht an den Budgetausschuss zum 31. Dezember und 30. Juni zu den Maßnahmen und zum Stand der Liquidation sowie über die Gewährung von finanziellen Maßnahmen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Bund vor. Eine Vorlage per Ende 2024 an den Budget­ausschuss erfolgte noch nicht. Fristen für die Vorlage nennt das Gesetz keine. Der Bericht per Jahresende sollte zukünftig gemeinsam mit dem Bericht zur Übernahme von Bundeshaftungen vorgelegt werden, um eine gemeinsame Diskussion im Budget­ausschuss zu ermöglichen.

Das Ausmaß der Staatshaftungen gemäß Sixpack-Meldung betrug Ende 2023 60,0 Mrd. EUR bzw. 12,7 % des BIP, gegenüber dem Vorjahr sanken diese um 3,0 Mrd. EUR bzw. 4,8 %, insbesondere im Bundes­sektor. Von den Haftungen entfielen 44,5 Mrd. EUR bzw. 74,2 % auf den Bund, 9,2 Mrd. EUR bzw. 15,4 % auf die Länder (ohne Wien) und 6,3 Mrd. EUR bzw. 10,4 % auf die Gemeinden (inkl. Wien). Alle Bundesländer — bis auf Niederösterreich (+0,2 Mrd. EUR) und die Steiermark (+1 Mio. EUR) — konnten den Haftungs­stand im Jahr 2023 reduzieren, Ende 2023 belief er sich auf 9,2 Mrd. EUR (2022: 9,4 Mrd. EUR). Auf Gemeinde­ebene (ohne Wien) zeigte sich insgesamt ebenfalls eine Verringerung der Haftungen um 0,1 Mrd. EUR bzw. 3,0 % gegenüber 2022.

Die maximale Höhe für Haftungs­übernahmen des Bundes und der außerbudgetären Einheiten des Bundes ist im Bundes­haftungs­obergrenzen­gesetz (BHOG) geregelt. Die Berechnung der Haftungs­obergrenze des Bundes erfolgt seit der Novelle des BHOG von 2020 nach der Sixpack-Methodik. Für 2023 betrug die Haftungsober­grenze 83,5 Mrd. EUR (2022: 97,0 Mrd. EUR).

Der mit 60,0 Mrd. EUR für 2023 deutlich niedrigere Wert der Bundeshaftungen in der Sixpack-Meldung im Vergleich zu 92,6 Mrd. EUR gemäß Haftungs­bericht resultiert aus einer unterschiedlichen Betrachtungs­weise. Die Haftungen gemäß Sixpack werden in einer wirtschaftlichen Betrachtungs­weise konsolidiert und um Mehrfach­haftungen für gleiche Risiken (insbesondere bei den Ausfuhr­förderungen) und Haftungen für Verbindlichkeiten, die bereits in den Schulden des Sektors Staat enthalten waren (z. B. die Haftungen gegenüber der ÖBB), bereinigt.

Für die Ausnutzung der Haftungs­obergrenzen werden endgültige Werte für 2024 erst mit dem Bundes­rechnungs­abschluss (BRA) 2024 vorliegen. Die auf die Haftungs­obergrenze anrechenbaren Haftungen des Bundes zum 31. Dezember 2023 betrugen laut BRA 2023 51,8 Mrd. EUR, davon 0,6 Mrd. EUR für außerbudgetäre Einheiten des Bundes. Bei einer Obergrenze von 83,5 Mrd. EUR entsprach dies einer Ausnutzung von 62,0 %. Der Ausnutzungs­grad erhöhte sich gegenüber 2022 (53,7 %) deutlich, Dies liegt an der niedrigeren Berechnungs­basis der öffentlichen Abgaben des Jahres 2021, die aufgrund der COVID‑19-Pandemie niedriger veranschlagt waren. Basierend auf den Werten des BVA 2022 beträgt die nach den Regeln der BHOG-Novelle berechnete Haftungs­obergrenze des Bundes für das Jahr 2024 99,6 Mrd. EUR.

Gemäß dem Jahresbericht des Fiskalrats nutzten die Länder (einschließlich Wien) 2022 mit einem Haftungsstand von 12,8 Mrd. EUR die Haftungs­obergrenze zu 32,4 % und die Gemeinden (ohne Wien) mit Haftungen von 2,6 Mrd. EUR zu 32,1 % aus. Die Haftungen der Länder waren rückläufig, was sich durch eine Abnahme des Ausnutzungs­stands iHv 5,6 %-Punkten ausdrückt. Die Ausnutzung der Haftungsober­grenze durch Gemeinden (ohne Wien) blieb auf demselben Niveau von etwa 32 %.

Weiterentwicklung des Berichtswesens

Das Format der Berichterstattung über die Haftungs­übernahmen des Bundes wurde gegenüber dem Vorjahr weitgehend beibehalten. Generell wird der Nationalrat durch in verschiedenen Ausschüssen behandelte Berichte über die Bundes­haftungen informiert. Neben dem gegenständlichen Haftungs­bericht, der dem Budget­ausschuss zugewiesen ist, erfolgen gesonderte, detailliertere Berichte über einzelne Teilbereiche an den Haupt­ausschuss bzw. den Budget­ausschuss des Nationalrates (z. B. Bericht gemäß § 6 Ausfuhr­förderungs­gesetz (AusfFG), § 6 Finanzmarkt­stabilitäts­gesetz (FinStaG) und § 4a Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG)). Seit 2025 ist auch eine Berichtspflicht des Bundesministers für Finanzen gemäß COFAG-NoAG jeweils zum 31. Dezember sowie zum 30. Juni vorgesehen.

Weiters enthält der BRA wesentliche Informationen, insbesondere zur Ausnutzung der Haftungs­obergrenze des Bundes aber auch zum Kursverlust­risiko des Bundes (Ausfuhr­finanzierungs­förderungs­gesetz (AFFG)), die in gegenständlichem Haftungs­bericht nicht angeführt sind. Zuletzt bezifferte das BMF den potenziellen Kursverlust auf 6,2 Mrd. EUR (Stand Juni 2024).

Trotz des vielfältigen Berichtswesens ist aus der Bericht­erstattung eine gesamthafte Einschätzung der mit den Haftungen des Bundes verbundenen finanziellen Auswirkungen und Risiken nur bedingt möglich. Informationen etwa zu der für die Haftungen gebildeten Vorsorge in Form von Rückstellungen, Ausfalls­wahrscheinlichkeiten, Ausnutzungs­graden, Haftungsrahmen, lukrierten Haftungs­entgelten und zu Auszahlungen für schlagend gewordene Haftungen sowie etwaigen Regress­forderungen sind im Haftungsbericht nicht angeführt, wären aber für eine gesamthafte Beurteilung des Haftungs­engagements des Bundes notwendig. Auch Analysen zu den Abweichungen gegenüber dem Vorjahr würden den Informations­grad der Berichte erhöhen.

Eine Weiterentwicklung des Berichtswesens zu den Haftungen könnte beispielsweise zu einer gesamthaften Risiko­bericht­erstattung führen. Darin könnten neben den oben genannten auch risikobezogene Berichts­inhalte (z. B. Bewertung der Risiken der einzelnen Haftungs­kategorien) dargestellt und Verbindungen zwischen den Haftungs­risiken des Bundes und anderen Risiken analysiert werden (z. B. makroökonomische Risiken, Risiken im Bankensektor).