Die Gesamthaftungen des Bundes (brutto, nicht konsolidiert) für Kapital betrugen Ende Dezember 2024 insgesamt 93,8 Mrd. EUR, sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Mrd. EUR bzw. 1,2 %. Seit dem Höchststand der Haftungen des Bundes im Jahr 2020 iHv 101,3 Mrd. EUR reduzierten sie sich bis 2023 auf 92,6 Mrd. EUR. Im Betrachtungszeitraum kam es zu geringfügigen Verschiebungen zwischen den einzelnen Wirtschafts- und Aufgabenbereichen, wobei die Ausfuhrförderung den größten Anteil an den Bundeshaftungen hatte, zuletzt 57,5 %. Deutlich zurückgegangen sind seit 2020 insbesondere die Haftungen für den Infrastrukturbereich (‑28,5 %), in geringerem Ausmaß verminderten sich jene für den Finanzmarkt (‑10,8 %) und für COVID‑19-Haftungen (‑12,1 %). Letztere kamen im Jahr 2020 erstmals hinzu, ihr Anteil beträgt etwa 3,7 % des Gesamthaftungsvolumens. Das Haftungsvolumen betrug im Jahr 2020 26,6 % des BIP und reduzierte sich im Zeitverlauf kontinuierlich auf 19,1 % im Jahr 2024.
Die Neuübernahmen von Haftungen betrugen 2024 31,5 Mrd. EUR und erhöhten sich damit gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mrd. EUR bzw. 4,7 %, wobei es innerhalb der Kategorien zu gegenläufigen Entwicklungen kam. Der überwiegende Teil der Zunahme der Neuübernahmen betraf die Bundesmuseen (+1,8 Mrd. EUR), für Schäden an Leihgaben. Gegenläufig entwickelten sich die Neuübernahmen der Haftungen im Rahmen der Ausfuhrförderung, sie verminderten sich im Vorjahresvergleich um 1,2 Mrd. EUR bzw. 4,1 %.
Die Haftungsstände der im Rahmen der Pandemiebekämpfung übernommenen Haftungen sind weiter rückläufig, es kommt zu keinen neuen Haftungsübernahmen mehr. Trotz laufendem Abbau der Haftungen betrugen diese 2024 3,5 Mrd. EUR (Höchststand 2021 mit 4,2 Mrd. EUR) und gingen im Vorjahresvergleich um 0,2 Mrd. EUR bzw. 5,3 % zurück. Darin sind ab dem Jahr 2024 auch die Haftungen aus Überbrückungsgarantien der COVID‑19 Finanzierungsagentur des Bundes in Abwicklung (COFAG i.A.) enthalten, die durch das Inkrafttreten des COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetzes (COFAG-NoAG; BGBl. I Nr. 86/2024) mit 1. August 2024 auf den Bund übergingen. Sie betrugen zum 31. Dezember 2024 noch 178 Mio. EUR.
Die Haftungen der COFAG i.A. sind damit Bundeshaftungen und wurden in den Bericht an den Budgetausschuss des Nationalrates über die Übernahme von Bundeshaftungen für das Jahr 2024 vom 14. Februar 2025 (Zu 11/BA) aufgenommen.
§ 12 COFAG-NoAG sieht darüber hinaus eine Berichterstattungspflicht an den Budgetausschuss zum 31. Dezember und 30. Juni zu den Maßnahmen und zum Stand der Liquidation sowie über die Gewährung von finanziellen Maßnahmen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Bund vor. Eine Vorlage per Ende 2024 an den Budgetausschuss erfolgte noch nicht. Fristen für die Vorlage nennt das Gesetz keine. Der Bericht per Jahresende sollte zukünftig gemeinsam mit dem Bericht zur Übernahme von Bundeshaftungen vorgelegt werden, um eine gemeinsame Diskussion im Budgetausschuss zu ermöglichen.
Das Ausmaß der Staatshaftungen gemäß Sixpack-Meldung betrug Ende 2023 60,0 Mrd. EUR bzw. 12,7 % des BIP, gegenüber dem Vorjahr sanken diese um 3,0 Mrd. EUR bzw. 4,8 %, insbesondere im Bundessektor. Von den Haftungen entfielen 44,5 Mrd. EUR bzw. 74,2 % auf den Bund, 9,2 Mrd. EUR bzw. 15,4 % auf die Länder (ohne Wien) und 6,3 Mrd. EUR bzw. 10,4 % auf die Gemeinden (inkl. Wien). Alle Bundesländer — bis auf Niederösterreich (+0,2 Mrd. EUR) und die Steiermark (+1 Mio. EUR) — konnten den Haftungsstand im Jahr 2023 reduzieren, Ende 2023 belief er sich auf 9,2 Mrd. EUR (2022: 9,4 Mrd. EUR). Auf Gemeindeebene (ohne Wien) zeigte sich insgesamt ebenfalls eine Verringerung der Haftungen um 0,1 Mrd. EUR bzw. 3,0 % gegenüber 2022.
Die maximale Höhe für Haftungsübernahmen des Bundes und der außerbudgetären Einheiten des Bundes ist im Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG) geregelt. Die Berechnung der Haftungsobergrenze des Bundes erfolgt seit der Novelle des BHOG von 2020 nach der Sixpack-Methodik. Für 2023 betrug die Haftungsobergrenze 83,5 Mrd. EUR (2022: 97,0 Mrd. EUR).
Der mit 60,0 Mrd. EUR für 2023 deutlich niedrigere Wert der Bundeshaftungen in der Sixpack-Meldung im Vergleich zu 92,6 Mrd. EUR gemäß Haftungsbericht resultiert aus einer unterschiedlichen Betrachtungsweise. Die Haftungen gemäß Sixpack werden in einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise konsolidiert und um Mehrfachhaftungen für gleiche Risiken (insbesondere bei den Ausfuhrförderungen) und Haftungen für Verbindlichkeiten, die bereits in den Schulden des Sektors Staat enthalten waren (z. B. die Haftungen gegenüber der ÖBB), bereinigt.
Für die Ausnutzung der Haftungsobergrenzen werden endgültige Werte für 2024 erst mit dem Bundesrechnungsabschluss (BRA) 2024 vorliegen. Die auf die Haftungsobergrenze anrechenbaren Haftungen des Bundes zum 31. Dezember 2023 betrugen laut BRA 2023 51,8 Mrd. EUR, davon 0,6 Mrd. EUR für außerbudgetäre Einheiten des Bundes. Bei einer Obergrenze von 83,5 Mrd. EUR entsprach dies einer Ausnutzung von 62,0 %. Der Ausnutzungsgrad erhöhte sich gegenüber 2022 (53,7 %) deutlich, Dies liegt an der niedrigeren Berechnungsbasis der öffentlichen Abgaben des Jahres 2021, die aufgrund der COVID‑19-Pandemie niedriger veranschlagt waren. Basierend auf den Werten des BVA 2022 beträgt die nach den Regeln der BHOG-Novelle berechnete Haftungsobergrenze des Bundes für das Jahr 2024 99,6 Mrd. EUR.
Gemäß dem Jahresbericht des Fiskalrats nutzten die Länder (einschließlich Wien) 2022 mit einem Haftungsstand von 12,8 Mrd. EUR die Haftungsobergrenze zu 32,4 % und die Gemeinden (ohne Wien) mit Haftungen von 2,6 Mrd. EUR zu 32,1 % aus. Die Haftungen der Länder waren rückläufig, was sich durch eine Abnahme des Ausnutzungsstands iHv 5,6 %-Punkten ausdrückt. Die Ausnutzung der Haftungsobergrenze durch Gemeinden (ohne Wien) blieb auf demselben Niveau von etwa 32 %.