Budgetdienst - Budgetberichte 13.02.2026

Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2025

Überblick

Die Gesamt­haftungen des Bundes (brutto, nicht konsolidiert) für Kapital betrugen Ende Dezember 2025 insgesamt 87,2 Mrd. EUR. Die Neuübernahmen von Haftungen 2025 (30,0 Mrd. EUR) fielen geringer aus als die Tilgungen bzw. Inanspruchnahmen (36,6 Mrd. EUR). Diese Entwicklung führte zu einem Abbau der Haftungen um 6,5 Mrd. EUR (‑6,9 %). Dies ist vor allem auf einen Rückgang der COVID‑19-Haftungen um 2,7 Mrd. EUR auf 0,8 Mrd. EUR, der Haftungen für Anleihen der ÖBB-Infrastruktur AG um 1,5 Mrd. EUR auf 5,3 Mrd. EUR sowie der Haftungen für Bundes­musseen um 1,2 Mrd. EUR auf 0,5 Mrd. EUR zurückzuführen.

Im Jahr 2025 sind die im Rahmen der Pandemie­bekämpfung übernommenen Haftungen um 2,7 Mrd. EUR bzw. 78,3 % infolge planmäßiger Tilgungen der den Haftungen zugrunde­liegenden Kredite auf 0,8 Mrd. EUR stark zurück­gegangen. Der Höchst­stand wurde im Jahr 2021 mit 4,2 Mrd. EUR erreicht, seit 2023 kam es zu keinen neuen Haftungs­übernahmen.

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BD - Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2025 / PDF, 579 KB

Die Gesamthaftungen des Bundes betrugen im Jahr 2025 87,2 Mrd. EUR, gegenüber dem Vorjahr sanken sie um 6,5 Mrd. EUR. Im Jahr 2021 betrugen sie noch 100,5 Mrd. EUR.

Kurzfassung

Die Gesamt­haftungen des Bundes (brutto, nicht konsolidiert) für Kapital betrugen Ende Dezember 2025 insgesamt 87,2 Mrd. EUR, sie verminderten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 6,5 Mrd. EUR bzw. 6,9 %. Seit dem Höchst­stand der Haftungen des Bundes im Jahr 2020 iHv 101,3 Mrd. EUR kam es im Zeitverlauf — mit Ausnahme des Jahres 2024 — zu einem Rückgang des Haftungs­standes. Der Anstieg im Jahr 2024 war auf Haftungen für Leihgaben Dritter an Bundes­museen zurück­zuführen.

Die Haftungen für die Ausfuhr­förderung haben im Betrachtungs­zeitraum durchgängig den größten Anteil an den Bundes­haftungen, per 31. Dezember 2025 betrug er 60,8 %. Deutlich zurück­gegangen sind seit 2021 insbesondere die COVID‑19-Haftungen (‑82,0 %) sowie jene für den Infrastruktur­bereich (‑30,4 %). In geringerem Ausmaß verminderten sich auch die Haftungen für den Finanzmarkt (‑9,9 %).

Das Haftungs­volumen betrug im Jahr 2020 26,6 % des Brutto­inlands­produkts (BIP) und reduzierte sich im Zeitverlauf kontinuierlich auf etwa 17 % des BIP im Jahr 2025.

Die Neuübernahmen von Haftungen betrugen 2025 30,0 Mrd. EUR. Sie verminderten sich damit gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mrd. EUR bzw. 4,5 %, wobei es zu gegen­läufigen Entwicklungen kam. Der überwiegende Teil der Zunahme der Neuüber­nahmen betraf den Infrastruktur­bereich (+0,6 Mrd. EUR). Gegen­läufig entwickelten sich insbesondere die Neuübernahmen der Haftungen für Bundes­museen, sie verminderten sich im Vorjahres­vergleich um 1,4 Mrd. EUR bzw. 61,9 %. Der Haftungs­umfang ist abhängig von Leihgaben Dritter für Ausstellungen, diese waren im Vorjahr vergleichsweise hoch. Die Entwicklung der Neu­aufnahmen lässt ohne Kenntnis der Tilgungen bzw. Inanspruch­nahmen keine weiteren Rückschlüsse auf die Entwicklung der Haftungs­stände zu.

Im Jahr 2025 sind die im Rahmen der Pandemie­bekämpfung übernommenen Haftungen um 2,8 Mrd. EUR bzw. 78,3 % infolge planmäßiger Tilgungen der den Haftungen zugrundeliegenden Kredite stark zurück­gegangen. Zum 31. Dezember 2025 betrugen die nationalen COVID‑19-Haftungen noch 0,8 Mrd. EUR. Der Höchststand wurde im Jahr 2021 mit 4,2 Mrd. EUR erreicht, seit 2023 kam es zu keinen neuen Haftungs­übernahmen.

Das Ausmaß der Staatshaftungen gemäß Sixpack-Meldung betrug Ende 2024 63,6 Mrd. EUR bzw. 12,9 % des BIP. Gegenüber 2023 zeigte sich ein Anstieg der Haftungen des gesamten Sektors Staat um 0,6 Mrd. EUR bzw. 0,9 %. Während der Bundes­sektor eine Zunahme der Haftungen um 1,0 Mrd. EUR bzw. 2,1 % verzeichnete, entwickelten sich die Haftungen der Länder (‑0,3 Mrd. EUR bzw. ‑3,2 %) sowie der Gemeinden (‑0,2 Mrd. EUR bzw. ‑2,4 %) rückläufig. Die Daten für 2025 werden im Herbst 2026 von Statistik Austria veröffentlicht.

Die maximale Höhe für Haftungs­übernahmen des Bundes und der außerbudgetären Einheiten des Bundes ist im Bundes­haftungs­obergrenzen­gesetz (BHOG) geregelt. Die Berechnung der Haftungs­obergrenze des Bundes erfolgt seit der BHOG-Novelle im Jahr 2020 nach der Sixpack-Methodik. Für 2024 betrug die Haftungs­ober­grenze 99,6 Mrd. EUR (2023: 83,5 Mrd. EUR).

Der mit 48,6 Mrd. EUR für 2024 deutlich niedrigere Wert der Bundes­haftungen in der Sixpack-Meldung im Vergleich zu 93,7 Mrd. EUR gemäß Haftungs­bericht resultiert aus einer unterschiedlichen Betrachtungs­weise. Die Haftungen gemäß Sixpack werden in einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise konsolidiert und um Mehrfach­haftungen für gleiche Risiken (insbesondere bei den Ausfuhr­förderungen) sowie um Haftungen für Verbindlichkeiten, die bereits in den Schulden des Sektors Staat enthalten waren (z. B. die Haftungen gegenüber der ÖBB), bereinigt.

Für die Ausnutzung der Haftungs­obergrenzen werden endgültige Werte für 2025 erst mit dem Bundes­rechnungs­abschluss (BRA) 2025 vorliegen. Die auf die Haftungs­obergrenze anrechenbaren Haftungen des Bundes zum 31. Dezember 2024 betrugen laut BRA 2024 51,1 Mrd. EUR, davon 0,2 Mrd. EUR für außerbudgetäre Einheiten des Bundes. Bei einer Obergrenze von 99,6 Mrd. EUR entsprach dies einer Ausnutzung von 51,3 %. Der Ausnutzungs­grad sank gegenüber 2023 (62,0 %) deutlich, dies liegt an der höheren Berechnungs­basis der öffentlichen Abgaben des Jahres 2022, die aufgrund der Erwartungen der wirtschaftlichen Entwicklung wieder höher ausfielen. Basierend auf den Werten des BVA 2023 beträgt die nach den Regeln der BHOG-Novelle berechnete Haftungs­obergrenze des Bundes für das Jahr 2025 115,4 Mrd. EUR.

Gemäß dem Jahresbericht des Fiskalrats (2024-2029) nutzten die Länder (einschließlich Wien) 2024 mit einem Haftungs­stand von 12,5 Mrd. EUR die Haftungs­obergrenze zu 25,9 % und die Gemeinden (ohne Wien) mit Haftungen von 2,5 Mrd. EUR zu 27,7 % aus. Die Haftungen der Länder waren rückläufig, was sich durch eine Abnahme des Ausnutzungsstands iHv 6,5 %-Punkten ausdrückte. Die Ausnutzung der Haftungsober­grenze durch die Gemeinden (ohne Wien) entwickelte sich ebenfalls rückläufig, sie nahm um 4,4 %-Punkte ab.

Weiterentwicklung des Berichtswesens

Das Format der Bericht­erstattung über die Haftungs­übernahmen des Bundes wurde gegenüber dem Vorjahr weitgehend beibehalten. Generell wird der Nationalrat durch in verschiedenen Ausschüssen behandelte Berichte über die Bundes­haftungen informiert. Neben dem gegenständlichen Haftungs­bericht, der dem Budgetausschuss zugewiesen ist, erfolgen gesonderte, detailliertere Berichte über einzelne Teilbereiche an den Haupt­ausschuss bzw. den Budget­ausschuss des Nationalrates (z. B. Bericht gemäß § 6 Ausfuhr­förderungs­gesetz (AusfFG), § 6 Finanz­markt­stabilitäts­gesetz (FinStaG) und § 4a Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG)). Seit 1. August 2024 ist auch eine Berichts­pflicht des Bundesministers für Finanzen gemäß COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG‑NoAG) jeweils zum 30. Juni sowie zum 31. Dezember vorgesehen.