Die Gesamthaftungen des Bundes (brutto, nicht konsolidiert) für Kapital betrugen Ende Dezember 2025 insgesamt 87,2 Mrd. EUR, sie verminderten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 6,5 Mrd. EUR bzw. 6,9 %. Seit dem Höchststand der Haftungen des Bundes im Jahr 2020 iHv 101,3 Mrd. EUR kam es im Zeitverlauf — mit Ausnahme des Jahres 2024 — zu einem Rückgang des Haftungsstandes. Der Anstieg im Jahr 2024 war auf Haftungen für Leihgaben Dritter an Bundesmuseen zurückzuführen.
Die Haftungen für die Ausfuhrförderung haben im Betrachtungszeitraum durchgängig den größten Anteil an den Bundeshaftungen, per 31. Dezember 2025 betrug er 60,8 %. Deutlich zurückgegangen sind seit 2021 insbesondere die COVID‑19-Haftungen (‑82,0 %) sowie jene für den Infrastrukturbereich (‑30,4 %). In geringerem Ausmaß verminderten sich auch die Haftungen für den Finanzmarkt (‑9,9 %).
Das Haftungsvolumen betrug im Jahr 2020 26,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und reduzierte sich im Zeitverlauf kontinuierlich auf etwa 17 % des BIP im Jahr 2025.
Die Neuübernahmen von Haftungen betrugen 2025 30,0 Mrd. EUR. Sie verminderten sich damit gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mrd. EUR bzw. 4,5 %, wobei es zu gegenläufigen Entwicklungen kam. Der überwiegende Teil der Zunahme der Neuübernahmen betraf den Infrastrukturbereich (+0,6 Mrd. EUR). Gegenläufig entwickelten sich insbesondere die Neuübernahmen der Haftungen für Bundesmuseen, sie verminderten sich im Vorjahresvergleich um 1,4 Mrd. EUR bzw. 61,9 %. Der Haftungsumfang ist abhängig von Leihgaben Dritter für Ausstellungen, diese waren im Vorjahr vergleichsweise hoch. Die Entwicklung der Neuaufnahmen lässt ohne Kenntnis der Tilgungen bzw. Inanspruchnahmen keine weiteren Rückschlüsse auf die Entwicklung der Haftungsstände zu.
Im Jahr 2025 sind die im Rahmen der Pandemiebekämpfung übernommenen Haftungen um 2,8 Mrd. EUR bzw. 78,3 % infolge planmäßiger Tilgungen der den Haftungen zugrundeliegenden Kredite stark zurückgegangen. Zum 31. Dezember 2025 betrugen die nationalen COVID‑19-Haftungen noch 0,8 Mrd. EUR. Der Höchststand wurde im Jahr 2021 mit 4,2 Mrd. EUR erreicht, seit 2023 kam es zu keinen neuen Haftungsübernahmen.
Das Ausmaß der Staatshaftungen gemäß Sixpack-Meldung betrug Ende 2024 63,6 Mrd. EUR bzw. 12,9 % des BIP. Gegenüber 2023 zeigte sich ein Anstieg der Haftungen des gesamten Sektors Staat um 0,6 Mrd. EUR bzw. 0,9 %. Während der Bundessektor eine Zunahme der Haftungen um 1,0 Mrd. EUR bzw. 2,1 % verzeichnete, entwickelten sich die Haftungen der Länder (‑0,3 Mrd. EUR bzw. ‑3,2 %) sowie der Gemeinden (‑0,2 Mrd. EUR bzw. ‑2,4 %) rückläufig. Die Daten für 2025 werden im Herbst 2026 von Statistik Austria veröffentlicht.
Die maximale Höhe für Haftungsübernahmen des Bundes und der außerbudgetären Einheiten des Bundes ist im Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG) geregelt. Die Berechnung der Haftungsobergrenze des Bundes erfolgt seit der BHOG-Novelle im Jahr 2020 nach der Sixpack-Methodik. Für 2024 betrug die Haftungsobergrenze 99,6 Mrd. EUR (2023: 83,5 Mrd. EUR).
Der mit 48,6 Mrd. EUR für 2024 deutlich niedrigere Wert der Bundeshaftungen in der Sixpack-Meldung im Vergleich zu 93,7 Mrd. EUR gemäß Haftungsbericht resultiert aus einer unterschiedlichen Betrachtungsweise. Die Haftungen gemäß Sixpack werden in einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise konsolidiert und um Mehrfachhaftungen für gleiche Risiken (insbesondere bei den Ausfuhrförderungen) sowie um Haftungen für Verbindlichkeiten, die bereits in den Schulden des Sektors Staat enthalten waren (z. B. die Haftungen gegenüber der ÖBB), bereinigt.
Für die Ausnutzung der Haftungsobergrenzen werden endgültige Werte für 2025 erst mit dem Bundesrechnungsabschluss (BRA) 2025 vorliegen. Die auf die Haftungsobergrenze anrechenbaren Haftungen des Bundes zum 31. Dezember 2024 betrugen laut BRA 2024 51,1 Mrd. EUR, davon 0,2 Mrd. EUR für außerbudgetäre Einheiten des Bundes. Bei einer Obergrenze von 99,6 Mrd. EUR entsprach dies einer Ausnutzung von 51,3 %. Der Ausnutzungsgrad sank gegenüber 2023 (62,0 %) deutlich, dies liegt an der höheren Berechnungsbasis der öffentlichen Abgaben des Jahres 2022, die aufgrund der Erwartungen der wirtschaftlichen Entwicklung wieder höher ausfielen. Basierend auf den Werten des BVA 2023 beträgt die nach den Regeln der BHOG-Novelle berechnete Haftungsobergrenze des Bundes für das Jahr 2025 115,4 Mrd. EUR.
Gemäß dem Jahresbericht des Fiskalrats (2024-2029) nutzten die Länder (einschließlich Wien) 2024 mit einem Haftungsstand von 12,5 Mrd. EUR die Haftungsobergrenze zu 25,9 % und die Gemeinden (ohne Wien) mit Haftungen von 2,5 Mrd. EUR zu 27,7 % aus. Die Haftungen der Länder waren rückläufig, was sich durch eine Abnahme des Ausnutzungsstands iHv 6,5 %-Punkten ausdrückte. Die Ausnutzung der Haftungsobergrenze durch die Gemeinden (ohne Wien) entwickelte sich ebenfalls rückläufig, sie nahm um 4,4 %-Punkte ab.