Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 19.05.2025

Umsetzung weiterer Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen

Überblick

Diese Analyse bietet einen Überblick über den Umsetzungsstand der Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen und stellt die Verteilungs­wirkungen jener Maßnahmen dar, die sich unmittelbar auf die Haushaltseinkommen auswirken. Das Netto-Konsolidierungs­volumen beläuft sich 2025 auf knapp 6,3 Mrd. EUR und steigt bis 2029 auf 14,6 Mrd. EUR an. Die einnahmenseitigen Maßnahmen wurden im Gegensatz zu den ausgaben­seitigen Maßnahmen bereits weitgehend umgesetzt. Die Maßnahmen führen bei niedrigen Einkommen zu einem stärkeren prozentuellen Einkommens­rückgang, Haushalte in den oberen Dezilen tragen aber einen höheren Anteil am Gesamtvolumen.

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Kurzfassung

Mit dem Budget­sanierungs­maßnahmen­gesetz 2025 Teil II (BSMG 2025 II), dem Budget­begleit­gesetz 2025 (BBG 2025) und den Bundes­finanz­gesetzen (BFG) 2025 und 2026 sollen weitere Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen umgesetzt werden. Diese Analyse erläutert die Maßnahmen und stellt ihre finanziellen Auswirkungen dar. Darüber hinaus werden die Verteilungs­wirkungen jener Maßnahmen dargestellt, die sich unmittelbar auf die Haushalts­einkommen auswirken.

Das Netto-Konsolidierungsvolumen beläuft sich 2025 auf knapp 6,3 Mrd. EUR und steigt bis 2029 auf 14,6 Mrd. EUR an. Etwas mehr als ein Viertel davon entfällt auf einnahmen­seitige Maßnahmen. Während diese bereits weit­gehend umgesetzt wurden, ist der Umsetzungs­stand der ausgabenseitigen Maßnahmen deutlich weniger weit fortgeschritten und betrifft vor allem mittelfristig noch wenig konkrete Maßnahmen. Bis zu einer näheren Ausgestaltung dieser Maß­nahmen stellen die jeweils ausgewiesenen Konsolidierungs­beiträge Zielwerte dar. Das Konsolidierungs­volumen der bislang umgesetzten bzw. konkreten Maßnahmen ist daher insgesamt niedriger und der Anteil der einnahmenseitigen Maßnahmen dadurch deutlich höher.

Das Konsolidierungsvolumen der mit dem BSMG 2025 II geplanten Maßnahmen beträgt 2025 knapp 0,5 Mrd. EUR, ab 2026 liegt es bei etwas über 0,8 Mrd. EUR pro Jahr. Die Konsolidierung resultiert vor allem aus der Anhebung des Beitrags­satzes zur Kranken­versicherung (KV) der Pensionist:innen, der Nachholung der Valorisierung der Bundes­gebühren und aus Maßnahmen bei der Besteuerung von Stiftungen. Gegen­läufig wirken zur Abfederung der KV‑Beitrags­erhöhung beschlossene Maßnahmen (Einfrieren der Rezeptgebühr 2026, Senkung der Rezeptgebühren­obergrenze, Anhebung der Negativsteuer).

Das BBG 2025 ist ein umfangreiches Sammelgesetz, das neben der Umsetzung weiterer Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen auch einige Materien umfasst, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Budget­konsolidierung stehen. Das Konsolidierungs­volumen der mit dem BBG 2025 beschlossenen Maß­nahmen beträgt 2025 etwa 1,9 Mrd. EUR und steigt bis 2029 auf 5,0 Mrd. EUR an. Die wesentlichen ausgabenseitigen Maßnahmen sind die Abschaffung des Klimabonus, die Verschärfungen bei der Korridorpension und die Aussetzung der Valorisierung von Sozialleistungen. Der einnahmen­seitige Konsolidierungs­beitrag betrifft vor allem die Aussetzung der Anpassung des letzten Drittels zum Progressions­ausgleich und Steuererhöhungen im Bereich der Immobilien­besteuerung und der Glücksspiel­abgaben. Gegenläufig wirken insbesondere einige steuerliche Offensiv­maßnahmen (z. B. Erhöhung Pendlereuro, Erhöhung der Basispauschalierung).

Es werden die Verteilungs­wirkungen jener Maßnahmen analysiert, welche direkt die Haushalts­einkommen verändern. Das Netto-Konsolidierungs­volumen dieser Maßnahmen steigt von 2,1 Mrd. EUR im Jahr 2025 auf 4,4 Mrd. EUR im Jahr 2029 an, was jeweils etwa einem Drittel der geplanten Netto-Konsolidierung in diesem Zeit­raum entspricht. Nicht umfasst sind Maßnahmen, die die Ausgaben der Haushalte verändern (z. B. Änderungen bei Verkehr- und Verbrauch­steuern) und die Änderungen bei der Korridor­pension. Weitere nicht umfasste Maßnahmen wirken unmittelbar auf den Unternehmens­sektor (z. B. Energie­krisen­beitrag, Stabilitäts­abgabe für Banken) oder allgemeiner auf die Staats­ausgaben für öffentliche Leistungen.

Betrachtet man die Aufteilung des Volumens der einkommensverändernden Maßnahmen auf die einzelnen Einkommens­dezile, steigen die Anteile mit dem Einkommen. Das unterste Dezil trägt 8 % des Netto-Konsolidierungs­volumens, das oberste Dezil 14 %. Die Abschaffung des Klima­bonus verteilt sich relativ gleichmäßig auf die Dezile. Beim Aussetzen des dritten Drittels der kalten Progression steigt der Anteil ebenso mit dem Einkommen wie bei der Erhöhung der KV‑Beiträge für Pensionist:innen. Das Aus­setzen der Valorisierung von Sozial­leistungen wird hingegen überproportional von den unteren beiden Dezilen getragen. Bei der Erhöhung des Pendlereuros und der steuerfreien Mitarbeiter­prämie entfallen größere Teile auf die obere Einkommenshälfte.

Setzt man die absolute Belastung durch die Netto-Konsolidierung ins Verhältnis zur Einkommens­höhe, sind Haushalte mit geringeren Einkommen stärker betroffen. Beispielsweise führt die Abschaffung des Klimabonus für Haushalte mit niedrigen Einkommen zu einer höheren relativen Einkommens­reduktion.

Im Jahr 2025 reduzieren die berücksichtigten Maßnahmen das durch­schnittliche Haushaltseinkommen um 0,8 %, die Reduktion reicht von 0,4 % im obersten Dezil bis 2,3 % im untersten Dezil. Der Gesamt­effekt steigt bis 2029 an und reduziert das durchschnittliche Einkommen dann um 1,6 %. Die Auswirkungen im Verhältnis zum Einkommen reichen im Jahr 2029 von einer Reduktion um 1,1 % im obersten Dezil bis zu einer Reduktion um 3,3 % im untersten Dezil. Damit wird der einkommens­erhöhende Effekt der zwischen 2020 und 2024 beschlossenen Maß­nahmen teilweise wieder rückgängig gemacht. Der Gesamteffekt der seit 2020 beschlossenen Maßnahmen unter Berücksichtigung des aktuellen Konsolidierungs­pakets ist weiterhin positiv und in den unteren Dezilen im Verhältnis zum Einkommen höher.