Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II (BSMG 2025 II), dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) und den Bundesfinanzgesetzen (BFG) 2025 und 2026 sollen weitere Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen umgesetzt werden. Diese Analyse erläutert die Maßnahmen und stellt ihre finanziellen Auswirkungen dar. Darüber hinaus werden die Verteilungswirkungen jener Maßnahmen dargestellt, die sich unmittelbar auf die Haushaltseinkommen auswirken.
Das Netto-Konsolidierungsvolumen beläuft sich 2025 auf knapp 6,3 Mrd. EUR und steigt bis 2029 auf 14,6 Mrd. EUR an. Etwas mehr als ein Viertel davon entfällt auf einnahmenseitige Maßnahmen. Während diese bereits weitgehend umgesetzt wurden, ist der Umsetzungsstand der ausgabenseitigen Maßnahmen deutlich weniger weit fortgeschritten und betrifft vor allem mittelfristig noch wenig konkrete Maßnahmen. Bis zu einer näheren Ausgestaltung dieser Maßnahmen stellen die jeweils ausgewiesenen Konsolidierungsbeiträge Zielwerte dar. Das Konsolidierungsvolumen der bislang umgesetzten bzw. konkreten Maßnahmen ist daher insgesamt niedriger und der Anteil der einnahmenseitigen Maßnahmen dadurch deutlich höher.
Das Konsolidierungsvolumen der mit dem BSMG 2025 II geplanten Maßnahmen beträgt 2025 knapp 0,5 Mrd. EUR, ab 2026 liegt es bei etwas über 0,8 Mrd. EUR pro Jahr. Die Konsolidierung resultiert vor allem aus der Anhebung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung (KV) der Pensionist:innen, der Nachholung der Valorisierung der Bundesgebühren und aus Maßnahmen bei der Besteuerung von Stiftungen. Gegenläufig wirken zur Abfederung der KV‑Beitragserhöhung beschlossene Maßnahmen (Einfrieren der Rezeptgebühr 2026, Senkung der Rezeptgebührenobergrenze, Anhebung der Negativsteuer).
Das BBG 2025 ist ein umfangreiches Sammelgesetz, das neben der Umsetzung weiterer Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen auch einige Materien umfasst, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Budgetkonsolidierung stehen. Das Konsolidierungsvolumen der mit dem BBG 2025 beschlossenen Maßnahmen beträgt 2025 etwa 1,9 Mrd. EUR und steigt bis 2029 auf 5,0 Mrd. EUR an. Die wesentlichen ausgabenseitigen Maßnahmen sind die Abschaffung des Klimabonus, die Verschärfungen bei der Korridorpension und die Aussetzung der Valorisierung von Sozialleistungen. Der einnahmenseitige Konsolidierungsbeitrag betrifft vor allem die Aussetzung der Anpassung des letzten Drittels zum Progressionsausgleich und Steuererhöhungen im Bereich der Immobilienbesteuerung und der Glücksspielabgaben. Gegenläufig wirken insbesondere einige steuerliche Offensivmaßnahmen (z. B. Erhöhung Pendlereuro, Erhöhung der Basispauschalierung).
Es werden die Verteilungswirkungen jener Maßnahmen analysiert, welche direkt die Haushaltseinkommen verändern. Das Netto-Konsolidierungsvolumen dieser Maßnahmen steigt von 2,1 Mrd. EUR im Jahr 2025 auf 4,4 Mrd. EUR im Jahr 2029 an, was jeweils etwa einem Drittel der geplanten Netto-Konsolidierung in diesem Zeitraum entspricht. Nicht umfasst sind Maßnahmen, die die Ausgaben der Haushalte verändern (z. B. Änderungen bei Verkehr- und Verbrauchsteuern) und die Änderungen bei der Korridorpension. Weitere nicht umfasste Maßnahmen wirken unmittelbar auf den Unternehmenssektor (z. B. Energiekrisenbeitrag, Stabilitätsabgabe für Banken) oder allgemeiner auf die Staatsausgaben für öffentliche Leistungen.
Betrachtet man die Aufteilung des Volumens der einkommensverändernden Maßnahmen auf die einzelnen Einkommensdezile, steigen die Anteile mit dem Einkommen. Das unterste Dezil trägt 8 % des Netto-Konsolidierungsvolumens, das oberste Dezil 14 %. Die Abschaffung des Klimabonus verteilt sich relativ gleichmäßig auf die Dezile. Beim Aussetzen des dritten Drittels der kalten Progression steigt der Anteil ebenso mit dem Einkommen wie bei der Erhöhung der KV‑Beiträge für Pensionist:innen. Das Aussetzen der Valorisierung von Sozialleistungen wird hingegen überproportional von den unteren beiden Dezilen getragen. Bei der Erhöhung des Pendlereuros und der steuerfreien Mitarbeiterprämie entfallen größere Teile auf die obere Einkommenshälfte.
Setzt man die absolute Belastung durch die Netto-Konsolidierung ins Verhältnis zur Einkommenshöhe, sind Haushalte mit geringeren Einkommen stärker betroffen. Beispielsweise führt die Abschaffung des Klimabonus für Haushalte mit niedrigen Einkommen zu einer höheren relativen Einkommensreduktion.
Im Jahr 2025 reduzieren die berücksichtigten Maßnahmen das durchschnittliche Haushaltseinkommen um 0,8 %, die Reduktion reicht von 0,4 % im obersten Dezil bis 2,3 % im untersten Dezil. Der Gesamteffekt steigt bis 2029 an und reduziert das durchschnittliche Einkommen dann um 1,6 %. Die Auswirkungen im Verhältnis zum Einkommen reichen im Jahr 2029 von einer Reduktion um 1,1 % im obersten Dezil bis zu einer Reduktion um 3,3 % im untersten Dezil. Damit wird der einkommenserhöhende Effekt der zwischen 2020 und 2024 beschlossenen Maßnahmen teilweise wieder rückgängig gemacht. Der Gesamteffekt der seit 2020 beschlossenen Maßnahmen unter Berücksichtigung des aktuellen Konsolidierungspakets ist weiterhin positiv und in den unteren Dezilen im Verhältnis zum Einkommen höher.