Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 20.03.2025

Umsetzungsstand der Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen

Überblick

Mit dem Budget­sanierungs­maßnahmen­gesetz 2025 wurden erste Schritte zur Budget­konsolidierung umgesetzt. Das Konsolidierungs­volumen dieser bereits umgesetzten Maßnahmen beläuft sich 2025 auf etwa 1.240 Mio. EUR und 2026 auf 1.650 Mio. EUR. Weitere geplante Konsolidierungs­maßnahmen wurden im Regierungs­programm 2025‑2029 und in einem Ministerrats­vortrag vom 5. März 2025 skizziert. Insgesamt strebt die Bundes­regierung für 2025 ein Konsolidierungs­volumen iHv 6,3 Mrd. EUR und für 2026 iHv 8,7 Mrd. EUR an. Neben den genannten Konsolidierungs­maßnahmen sind im Regierungs­programm auch eine Reihe von Offensiv­maßnahmen enthalten, die ohne entsprechende Gegen­finanzierung den Konsolidierungs­bestrebungen entgegen wirken.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Umsetzungsstand der Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen / PDF, 1 MB

BD - Umsetzungsstand der Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen (barrierefreie Version) / PDF, 2 MB

Kurzfassung

Die österreichische Budgetpolitik befindet sich derzeit in einem Spannungs­feld zwischen dem Erfordernis zur Budget­konsolidierung und der Wahrnehmung einer Stabilisierungs­funktion aufgrund der anhaltend rezessiven Konjunktur­entwicklung. Die neue Bundes­regierung hat in diesem Zusammenhang sowohl Konsolidierungs- als auch Offensiv­maßnahmen angekündigt bzw. teilweise bereits umgesetzt, wobei insbesondere zu Beginn der Legislatur­periode ein deutlich stärkerer Fokus auf die zur Einhaltung der europäischen Fiskal­regeln erforderliche Budget­konsolidierung gelegt werden dürfte.

Zur Vermeidung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ÜD-Verfahren) ergibt sich für Österreich im Jahr 2025 auf Basis der Herbst­prognose der Europäischen Kommission (EK) ein Konsolidierungsbedarf von 6,3 Mrd. EUR, wobei neben einer direkten Verbesserung des Defizits um 3,6 Mrd. EUR weitere 2,7 Mrd. EUR erforderlich sind, um die negativen Konjunktur­effekte dieser Konsolidierung auszugleichen. Mit einem siebenjährigen Fiskalstruktur­plan, der ein entsprechendes Reform- und Investitions­paket erfordert, beträgt der Konsolidierungs­bedarf 2026 8,7 Mrd. EUR und steigt bis 2031 auf 18,1 Mrd. EUR an. Die gegenüber der EK‑Herbst­prognose schlechtere Konjunktur­entwicklung erhöht grundsätzlich den Konsolidierungs­bedarf, gleichzeitig könnten jedoch die konkreten Konsolidierungs­maßnahmen geringere negative Konjunktur­effekte haben und damit den Konsolidierungs­bedarf dämpfen. Auch der von der EK angekündigte Plan zu "ReArm Europe"/Bereitschaft 2030 könnte den Konsolidierungs­druck etwas reduzieren.

Mit dem am 7. März 2025 vom Nationalrat beschlossenen Budget­sanierungs­maßnahmen­gesetz 2025 (BSMG 2025) wurden bereits erste, vor allem steuerliche Konsolidierungs­maßnahmen umgesetzt. Diese umfassen Erhöhungen bei der Stabilitäts­abgabe für Banken und der Tabaksteuer, eine Verlängerung der Energie­krisenbeiträge von Energie­unternehmen, die Ausweitung der motorbezogenen Versicherungs­steuer auf Elektroautos, die vorzeitige Abschaffung der Umsatzsteuer­befreiung von Photovoltaik­anlagen und die Erhöhung der Wettgebühr. Darüber hinaus wurde mit dem BSMG 2025 die Abschaffung der Bildungskarenz beschlossen.

Das Konsolidierungsvolumen der mit dem BSMG 2025 beschlossenen Maßnahmen beläuft sich laut BMF heuer auf 1.240 Mio. EUR und steigt 2026 auf 1.650 Mio. EUR an. Im Jahr 2027 sinkt es auf 1.320 Mio. EUR pro Jahr, wobei der Rückgang vor allem auf das Auslaufen der auf 2025 und 2026 begrenzten Sonderzahlung der Banken von jeweils 300 Mio. EUR zurückzuführen ist. Das für das BSMG 2025 ausgewiesene Konsolidierungs­volumen erscheint weitgehend plausibel. Bei der Tabaksteuer ist das ab 2026 ausgewiesene Mehr­aufkommen aus Sicht der Budget­dienstes zu hoch angesetzt, aus den Maßnahmen bei der motorbezogene Versicherungs­steuer dürfte hingegen ein höherer Konsolidierungs­beitrag erzielt werden. Bei der Bildungs­karenz rechnet der Budgetdienst mit einem langsameren Auslaufen der Auszahlungen im Jahr 2025 und damit einem niedrigeren Konsolidierungs­volumen als das BMF. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass etwa ein Drittel der Einsparungen in der UG 20‑Arbeit Sozial­versicherungs­beiträge (SV‑Beiträge) für die Bezieher:innen betrifft, welche zu entsprechenden Minder­einnahmen der Sozial­versicherungs­träger (SV-Träger) führen wird. Auch eine angekündigte aber noch nicht umgesetzte Nachfolge­regelung reduziert das Konsolidierungs­volumen. Indirekte Effekte, die durch Veränderungen am Arbeitsmarkt entstehen, können sich ebenfalls auf das Konsolidierungs­volumen auswirken. Eine höhere Beschäftigung würde das Abgaben­aufkommen steigern, eine höhere Arbeitslosigkeit aber zu zusätzlichen Auszahlungen für Arbeitslosengeld führen.

Weitere Konsolidierungs­maßnahmen wurden mit einem Ministerrats­vortrag vom 5. März 2025 auf den Weg gebracht. Gesetzesvorlagen liegen zu diesen Maßnahmen allerdings noch nicht vor. Davon umfasst ist insbesondere eine Abschaffung des Klimabonus ab 2025, woraus sich ein Konsolidierungs­volumen von etwa 2 Mrd. EUR pro Jahr ergibt. Ab 2026 wird das Einsparungs­volumen allerdings durch die ange­kündigte einnahmenseitige Nachfolge­regelung für den Klimabonus für Pendler:innen in Form eines Absetzbetrags gedämpft, Details dazu sind noch nicht bekannt. Dies trifft auch auf die ebenfalls im Ministerrats­vortrag angekündigte Nach­folgeregelung für die Bildungs­karenz zu. Aus den Einsparungen in der Verwaltung soll 2025 eine Konsolidierungs­beitrag iHv 1,1 Mrd. EUR und ab 2026 iHv 1,3 Mrd. EUR erzielt werden. Diese Einsparungen sollen durch eine Reduzierung der Ressort­budgets im Rahmen des Doppelbudgets 2025/2026 erreicht werden. Eine Bewertung der Plausibilität dieser Größen­ordnung kann frühestens nach der im Mai zu erwartenden Vorlage des Doppel­budgets vorgenommen werden.

Das Regierungsprogramm 2025‑2029 enthält noch einige weitere Maßnahmen, die zur Budget­konsolidierung beitragen sollen. Auf der Ausgabenseite betreffen diese etwa eine Redimensionierung der Förderungen, Maßnahmen im Pensions­bereich oder ein Beschäftigungs­paket für Ältere. Darüber hinaus erhofft sich die Bundes­regierung Einsparungen durch Effizienz­steigerungen im Gesundheitsbereich, eine restriktivere Asylpolitik sowie durch eine Reform der Zuverdienst­möglichkeiten für Arbeits­suchende. Weitere einnahmen­seitige Konsolidierungs­maßnahmen umfassen etwa die Aussetzung des Ausgleichs des diskretionären Drittels für den Progressionsausgleich 2026, die Erhöhung der Kranken­versicherungs­beiträge für Pensionist:innen sowie Verschärfungen bzw. Erhöhungen bei den Glücks­spiel­abgaben, der Grunderwerb­steuer und der Besteuerung von Stiftungen.

Neben den genannten Konsolidierungs­maßnahmen sind im Regierungs­programm auch eine Reihe von Offensiv­maßnahmen enthalten, teilweise wurden auch die dafür vorgesehenen Budgetmittel ausgewiesen. Das Gesamt­volumen der mit Beträgen versehenen ausgaben­seitigen Offensiv­maßnahmen beläuft sich im Jahr 2025 auf 407 Mio. EUR. Ab dem Jahr 2026 steigt das für diese Maßnahmen vorgesehene Volumen auf über 800 Mio. EUR pro Jahr an, weitere jeweils knapp 700 Mio. EUR stehen in den Jahren 2027 und 2028 unter Budget­vorbehalt. Einnahmenseitige Offensiv­maßnahmen umfassen unter anderem eine steuerfreie Mitarbeiterprämie mit einem Entlastungs­volumen iHv 125 Mio. EUR pro Jahr und eine steuerliche Attraktivierung von Arbeiten im Alter mit einem Volumen von 300 Mio. EUR im Jahr 2026 und 470 Mio. EUR pro Jahr ab 2027. Unter Budgetvorbehalt steht insbesondere eine Senkung der Lohnnebenkosten. Ohne entsprechende Gegen­finanzierung wirken diese Offensiv­maßnahmen den skizzierten Konsolidierungs­bestrebungen entgegen.