Die österreichische Budgetpolitik befindet sich derzeit in einem Spannungsfeld zwischen dem Erfordernis zur Budgetkonsolidierung und der Wahrnehmung einer Stabilisierungsfunktion aufgrund der anhaltend rezessiven Konjunkturentwicklung. Die neue Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang sowohl Konsolidierungs- als auch Offensivmaßnahmen angekündigt bzw. teilweise bereits umgesetzt, wobei insbesondere zu Beginn der Legislaturperiode ein deutlich stärkerer Fokus auf die zur Einhaltung der europäischen Fiskalregeln erforderliche Budgetkonsolidierung gelegt werden dürfte.
Zur Vermeidung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ÜD-Verfahren) ergibt sich für Österreich im Jahr 2025 auf Basis der Herbstprognose der Europäischen Kommission (EK) ein Konsolidierungsbedarf von 6,3 Mrd. EUR, wobei neben einer direkten Verbesserung des Defizits um 3,6 Mrd. EUR weitere 2,7 Mrd. EUR erforderlich sind, um die negativen Konjunktureffekte dieser Konsolidierung auszugleichen. Mit einem siebenjährigen Fiskalstrukturplan, der ein entsprechendes Reform- und Investitionspaket erfordert, beträgt der Konsolidierungsbedarf 2026 8,7 Mrd. EUR und steigt bis 2031 auf 18,1 Mrd. EUR an. Die gegenüber der EK‑Herbstprognose schlechtere Konjunkturentwicklung erhöht grundsätzlich den Konsolidierungsbedarf, gleichzeitig könnten jedoch die konkreten Konsolidierungsmaßnahmen geringere negative Konjunktureffekte haben und damit den Konsolidierungsbedarf dämpfen. Auch der von der EK angekündigte Plan zu "ReArm Europe"/Bereitschaft 2030 könnte den Konsolidierungsdruck etwas reduzieren.
Mit dem am 7. März 2025 vom Nationalrat beschlossenen Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025) wurden bereits erste, vor allem steuerliche Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt. Diese umfassen Erhöhungen bei der Stabilitätsabgabe für Banken und der Tabaksteuer, eine Verlängerung der Energiekrisenbeiträge von Energieunternehmen, die Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf Elektroautos, die vorzeitige Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen und die Erhöhung der Wettgebühr. Darüber hinaus wurde mit dem BSMG 2025 die Abschaffung der Bildungskarenz beschlossen.
Das Konsolidierungsvolumen der mit dem BSMG 2025 beschlossenen Maßnahmen beläuft sich laut BMF heuer auf 1.240 Mio. EUR und steigt 2026 auf 1.650 Mio. EUR an. Im Jahr 2027 sinkt es auf 1.320 Mio. EUR pro Jahr, wobei der Rückgang vor allem auf das Auslaufen der auf 2025 und 2026 begrenzten Sonderzahlung der Banken von jeweils 300 Mio. EUR zurückzuführen ist. Das für das BSMG 2025 ausgewiesene Konsolidierungsvolumen erscheint weitgehend plausibel. Bei der Tabaksteuer ist das ab 2026 ausgewiesene Mehraufkommen aus Sicht der Budgetdienstes zu hoch angesetzt, aus den Maßnahmen bei der motorbezogene Versicherungssteuer dürfte hingegen ein höherer Konsolidierungsbeitrag erzielt werden. Bei der Bildungskarenz rechnet der Budgetdienst mit einem langsameren Auslaufen der Auszahlungen im Jahr 2025 und damit einem niedrigeren Konsolidierungsvolumen als das BMF. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass etwa ein Drittel der Einsparungen in der UG 20‑Arbeit Sozialversicherungsbeiträge (SV‑Beiträge) für die Bezieher:innen betrifft, welche zu entsprechenden Mindereinnahmen der Sozialversicherungsträger (SV-Träger) führen wird. Auch eine angekündigte aber noch nicht umgesetzte Nachfolgeregelung reduziert das Konsolidierungsvolumen. Indirekte Effekte, die durch Veränderungen am Arbeitsmarkt entstehen, können sich ebenfalls auf das Konsolidierungsvolumen auswirken. Eine höhere Beschäftigung würde das Abgabenaufkommen steigern, eine höhere Arbeitslosigkeit aber zu zusätzlichen Auszahlungen für Arbeitslosengeld führen.
Weitere Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit einem Ministerratsvortrag vom 5. März 2025 auf den Weg gebracht. Gesetzesvorlagen liegen zu diesen Maßnahmen allerdings noch nicht vor. Davon umfasst ist insbesondere eine Abschaffung des Klimabonus ab 2025, woraus sich ein Konsolidierungsvolumen von etwa 2 Mrd. EUR pro Jahr ergibt. Ab 2026 wird das Einsparungsvolumen allerdings durch die angekündigte einnahmenseitige Nachfolgeregelung für den Klimabonus für Pendler:innen in Form eines Absetzbetrags gedämpft, Details dazu sind noch nicht bekannt. Dies trifft auch auf die ebenfalls im Ministerratsvortrag angekündigte Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz zu. Aus den Einsparungen in der Verwaltung soll 2025 eine Konsolidierungsbeitrag iHv 1,1 Mrd. EUR und ab 2026 iHv 1,3 Mrd. EUR erzielt werden. Diese Einsparungen sollen durch eine Reduzierung der Ressortbudgets im Rahmen des Doppelbudgets 2025/2026 erreicht werden. Eine Bewertung der Plausibilität dieser Größenordnung kann frühestens nach der im Mai zu erwartenden Vorlage des Doppelbudgets vorgenommen werden.
Das Regierungsprogramm 2025‑2029 enthält noch einige weitere Maßnahmen, die zur Budgetkonsolidierung beitragen sollen. Auf der Ausgabenseite betreffen diese etwa eine Redimensionierung der Förderungen, Maßnahmen im Pensionsbereich oder ein Beschäftigungspaket für Ältere. Darüber hinaus erhofft sich die Bundesregierung Einsparungen durch Effizienzsteigerungen im Gesundheitsbereich, eine restriktivere Asylpolitik sowie durch eine Reform der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitssuchende. Weitere einnahmenseitige Konsolidierungsmaßnahmen umfassen etwa die Aussetzung des Ausgleichs des diskretionären Drittels für den Progressionsausgleich 2026, die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen sowie Verschärfungen bzw. Erhöhungen bei den Glücksspielabgaben, der Grunderwerbsteuer und der Besteuerung von Stiftungen.
Neben den genannten Konsolidierungsmaßnahmen sind im Regierungsprogramm auch eine Reihe von Offensivmaßnahmen enthalten, teilweise wurden auch die dafür vorgesehenen Budgetmittel ausgewiesen. Das Gesamtvolumen der mit Beträgen versehenen ausgabenseitigen Offensivmaßnahmen beläuft sich im Jahr 2025 auf 407 Mio. EUR. Ab dem Jahr 2026 steigt das für diese Maßnahmen vorgesehene Volumen auf über 800 Mio. EUR pro Jahr an, weitere jeweils knapp 700 Mio. EUR stehen in den Jahren 2027 und 2028 unter Budgetvorbehalt. Einnahmenseitige Offensivmaßnahmen umfassen unter anderem eine steuerfreie Mitarbeiterprämie mit einem Entlastungsvolumen iHv 125 Mio. EUR pro Jahr und eine steuerliche Attraktivierung von Arbeiten im Alter mit einem Volumen von 300 Mio. EUR im Jahr 2026 und 470 Mio. EUR pro Jahr ab 2027. Unter Budgetvorbehalt steht insbesondere eine Senkung der Lohnnebenkosten. Ohne entsprechende Gegenfinanzierung wirken diese Offensivmaßnahmen den skizzierten Konsolidierungsbestrebungen entgegen.