Budgetdienst - Analysen auf Anfrage 16.09.2024

Verteilungswirkung der Abgeltung der kalten Progression 2023 bis 2025

Überblick

Der Abgeordnete Jakob Schwarz (Grüne) ersuchte den Budget­dienst um eine Analyse der Verteilungs­wirkungen im Zusammenhang mit der Abgeltung der kalten Progression für den Zeitraum 2023 bis 2025. Dabei werden die Verteilungs­wirkungen des tatsächlich erfolgten Progressions­ausgleichs mit jenen verglichen, die sich bei einer automatischen Vollanpassung der Tarif­eckwerte ergeben würden. Der umgesetzte Progressions­ausgleich führte in den unteren Einkommens­dezilen zu einer stärkeren Entlastung, in den oberen Dezilen wäre die Entlastung hingegen bei einer automatischen Vollanpassung etwas höher. In den mittleren Einkommens­dezilen sind die Unterschiede gering.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Verteilungswirkung der Abgeltung der kalten Progression 2023 bis 2025 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Die vorliegende Anfrage­beantwortung des Budget­dienstes zu einer Anfrage des Abgeordneten Jakob Schwarz untersucht die Verteilungs­wirkungen im Zusammenhang mit der Abgeltung der kalten Progression für den Zeitraum 2023 bis 2025. Dabei werden die Verteilungs­wirkungen des tatsächlich erfolgten Progressions­ausgleichs (automatische Anpassung um zwei Drittel der Inflations­rate und diskretionärer Ausgleich des verbleibenden Drittels) mit jenen, die sich bei einer automatischen Voll­anpassung der Tarif­eckwerte ergeben würden, verglichen.

Budgetäre Wirkung der Abgeltung der kalten Progression seit 2023 im Jahr 2025

Das Gesamt­volumen der im Jahr 2025 ausgeglichenen kalten Progression beläuft sich auf 7,8 Mrd. EUR, das heißt das Steuer­aufkommen 2025 würde ohne den seit 2023 erfolgten Ausgleich der kalten Progression um diesen Betrag höher ausfallen. Im Vergleich zu einer automatischen Vollanpassung fällt das Gesamt­volumen damit gemäß den Berechnungen des Budget­dienstes um 183 Mio. EUR bzw. 2,4 % höher aus.

Das verbleibende Drittel wurde bei der beschlossenen Anpassung für eine volle An­passung der Absetz­beträge, für eine Anpassung der Tarif­grenzen um mehr als zwei Drittel der auszugleichenden Inflation und für weitere diskretionäre Maßnahmen heran­gezogen. Bei der automatischen Voll­anpassung wären alle Tarif­eckwerte im Ausmaß der vollen Inflation angepasst worden.

Da eine volle Anpassung der Absetz­beträge beide Szenarien betrifft, besteht der Unterschied zwischen den Szenarien in der unter der Inflations­rate liegenden Anpassung der Tarif­grenzen und den stattdessen umgesetzten Maßnahmen. Die geringere Anpassung der Tarifgrenzen führt 2025 gemäß den Berechnungen des Budget­dienstes gegenüber einer Vollanpassung zu Mehr­einnahmen iHv 657 Mio. EUR. Das Volumen der stattdessen umgesetzten weiteren Maßnahmen zur Abgeltung des verbleibenden Drittels ist mit 840 Mio. EUR etwas höher. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich etwa um die höhere steuerliche Begünstigung von Überstunden und Zulagen, den Kinder­zuschlag, die Anhebung der Klein­unternehmer­grenze oder die Anhebung von Kilometer­geld bzw. Tages- und Nächtigungs­geldern.

Verteilungswirkungen im Jahr 2025

Für das Jahr 2025 wird das verfügbare Haushalts­einkommen sowohl für das umgesetzte Szenario als auch für das fiktive Szenario mit einem vollen Inflations­ausgleich der Tarif­eckwerte ermittelt. Für jeden Haushalt kann dann die Differenz der verfügbaren Einkommen in den beiden Szenarien ermittelt werden.

Der tatsächlich erfolgte Progressions­ausgleich seit 2023 führte in den ersten beiden Einkommens­dezilen im Durchschnitt zu einer stärkeren Entlastung als dies bei einer automatischen Voll­anpassung der Tarifeckwerte der Fall gewesen wäre. Im 1. Einkommens­dezil ist das Haushalts­einkommen im Jahr 2025 im Durchschnitt um 2,1 % und im 2. Dezil um 0,7 % höher als im fiktiven Szenario mit einer Voll­anpassung der Tarif­eckwerte. Dies ist vor allem auf den Kinder­zuschlag für Allein­verdiener:innen und Allein­erzieher:innen und die Erhöhung des Kindermehr­betrags zurückzuführen. In den mittleren Einkommens­dezilen sind die Unterschiede zwischen den beiden Szenarien gering. In den oberen Einkommens­dezilen wäre das durch­schnittliche Haushalts­einkommen bei einer automatischen Vollanpassung hingegen etwas höher, weil hohe Einkommen besonders stark von der zusätzlichen Anpassung der Tarif­stufen profitieren würden. Die Streuung der Entlastungs­wirkung ist insbesondere in den unteren beiden Einkommens­dezilen hoch, weil die Unterschiede vor allem auf an Familien mit geringem Einkommen gerichtete Maßnahmen zurückzuführen sind.

Auswirkungen auf Frauen und Männer

Die einzelnen Maßnahmen zum Ausgleich der kalten Progression haben teilweise unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer. Vom Gesamt­volumen des seit 2023 erfolgten Progressions­ausgleichs, das sich im Jahr 2025 auf insgesamt 7,8 Mrd. EUR beläuft, entfallen 58 % auf Männer und 42 % auf Frauen. Bei einer automatischen Vollanpassung wäre der auf Männer entfallene Anteil mit 59 % geringfügig höher.