Die Gesamtentlastung durch die Maßnahmen ist relativ zum Einkommen in beiden Jahren in den unteren Einkommensbereichen am höchsten. Im Jahr 2022 beträgt sie 10,2 % des durchschnittlichen verfügbaren Einkommens beim Zehntel der Personen mit den niedrigsten durchschnittlichen Haushaltseinkommen (1. Dezil). Mit dem Einkommen nimmt die Entlastung ab. Im 10. Dezil beträgt sie nur noch 1,3 %. Die Entlastung ist 2023 in den meisten Dezilen niedriger als im Jahr 2022 und liegt zwischen 5,1 % im untersten Dezil und 1,5 % im 10. Dezil. Im Jahr 2022 entlasten mehr Maßnahmen zielgerichtet die niedrigen Einkommen oder pauschal (fast) alle Einkommensbereiche, sodass die relative Entlastung der unteren Dezile in diesem Jahr vergleichsweise hoch ausfällt. Im Jahr 2023 wirkt hingegen die Abgeltung der kalten Progression in absoluten Zahlen stärker in den oberen Einkommensbereichen. Dadurch ist der Unterschied in der relativen Entlastung zwischen den einzelnen Einkommensbereichen 2023 geringer.
Für einzelne Haushalte kann die Entlastung deutlich von diesen Durchschnittswerten abweichen. Die durch die einkommensstärkenden Maßnahmen bewirkte relative Entlastung variiert im untersten Dezil am stärksten. Bei 10 % der Personen in diesem Dezil beträgt sie 2022 zumindest 19,8 %, während sie bei weiteren 10 % der Personen höchstens 5,8 % ausmacht.
Betrachtet man die Aufteilung des Gesamtvolumens, so verteilt sich dieses insgesamt relativ gleichmäßig auf die Einkommensbereiche. Dies resultiert vor allem aus dem hohen Volumen der auf eine breite Entlastung ausgerichteten Maßnahmen (z. B. Anti-Teuerungsbonus, Erhöhung Klimabonus, Energiekostenausgleich, Stromkostenzuschuss). Das unterste Einkommensfünftel erhält vor allem bei den Einmalzahlungen für vulnerable Gruppen, bei der Valorisierung von Sozialleistungen sowie bei der Entlastung für Familien einen größeren Teil des Entlastungsvolumens. Gleichzeitig profitieren die oberen Einkommensbereiche überdurchschnittlich von den Entlastungsmaßnahmen für Pendler:innen, von der Abgeltung der kalten Progression sowie von der Senkung der Energieabgaben.
Bei einer Betrachtung verschiedener Haushaltstypen ist die relative Entlastung der untersuchten Maßnahmen bei Alleinerzieher:innenhaushalten mit durchschnittlich 5,0 % im Jahr 2022 und 2,8 % im Jahr 2023 am höchsten. Neben den Maßnahmen für die breite Bevölkerung wirken sich hier insbesondere die Entlastungsmaßnahmen für Familien positiv aus. Etwas geringer ist die Entlastung bei Paarhaushalten mit Kindern (2022: 3,8 %, 2023: 2,3 %), bei Einpersonenhaushalten (2022: 3,1 %, 2023: 2,7 %) sowie bei Paarhaushalten ohne Kinder (2022: 2,6 %, 2023: 2,1 %).
Für die Verteilungswirkungen im Gendervergleich werden die persönlichen Nettoeinkommen inklusive Transferzahlungen herangezogen. Das Gesamtentlastungsvolumen der Maßnahmenpakete zum Teuerungsausgleich teilt sich relativ gleichmäßig auf Frauen und Männer auf, bei einzelnen Maßnahmen treten jedoch deutliche Unterschiede auf. Weil das durchschnittliche Nettoeinkommen von Frauen geringer ist als jenes von Männern, bewirkt die im Durchschnitt etwa gleich hohe absolute Entlastung einen höheren relativen Anstieg bei Frauen. Je nachdem, ob die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag sowie der Klimabonus (inklusive Anti-Teuerungsbonus) für Minderjährige bei der Berechnung auf den gesamten Haushalt aufgeteilt oder der:dem Bezieher:in (überwiegend Frauen) zugewiesen wird, steigt das durchschnittliche Nettoeinkommen von Frauen durch die Maßnahmen im Jahr 2022 um 3,8 bis 3,9 % und im Jahr 2023 um 2,7 %. Bei Männern liegt der Anstieg im Jahr 2022 bei 2,6 bis 2,7 % und im Jahr 2023 bei 2,1 %.