Mit dem Familienbonus werden ab dem Jahr 2019 Familien mit Kindern in Form eines nicht negativsteuerfähigen Absetzbetrags steuerlich entlastet. Für eine volle Ausschöpfung der Förderung iHv 1.500 EUR (für Kinder unter 18) bzw. 500 EUR (für Kinder über 18 in Ausbildung) pro Kind und Jahr ist eine ausreichend hohe Einkommensteuerbelastung Voraussetzung. Für Familien mit einem geringen steuerpflichtigen Einkommen, die Anspruch auf einen Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, wird als Ersatz ein negativsteuerfähiger Kindermehrbetrag iHv 250 EUR pro Kind und Jahr eingeführt. Personen, die mehr als 330 Tage im Jahr steuerfreie Sozialleistungen (insbesondere Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung beziehen, haben keinen Anspruch. Insgesamt werden die Eltern von etwa 90 % der Kinder, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, vom Familienbonus bzw. dem Kindermehrbetrag entlastet. Von der Maßnahme profitieren insbesondere Haushalte in den mittleren Einkommensdezilen (Anteil am Entlastungsvolumen in den Dezilen 3 bis 7 jeweils bei über 10 %), weil in diesen Haushalten überdurchschnittlich viele Kinder leben und die Einkommen für eine volle Inanspruchnahme des Familienbonus ausreichend hoch sind.
Der Abgeordnete Bruno Rossmann ersuchte den Budgetdienst um eine Analyse der Verteilungswirkungen von zwei alternativen Szenarien zur Entlastung von Familien. Die beiden Szenarien sehen vor, dass das für die Einführung des Familienbonus vorgesehene Nettoentlastungsvolumen von 1,6 Mrd. EUR einer Erhöhung der Familienbeihilfe für alle Kinder (Szenario 1) bzw. für alle Kinder unter 10 Jahren (Szenario 2) zugeführt wird. Dadurch werden Familien unabhängig von ihrem Einkommen entlastet, im Szenario 1 werden alle Haushalte mit Familienbeihilfenbezug und im Szenario 2 nur Haushalte mit Kindern unter 10 Jahren (diese dafür in einem höheren Ausmaß) entlastet.
Die mit dem EUROMOD-Mikrosimulationsmodell durchgeführte Verteilungsanalyse zeigt, dass in beiden Alternativszenarien die Entlastung insbesondere in den unteren beiden Einkommensdezilen deutlich höher ausfällt als durch die Einführung des Familienbonus. Während durch den Familienbonus das verfügbare Haushaltsäquivalenzeinkommen im 1. Dezil nur um 0,4 % und im 2. Dezil um 1,1 % ansteigt, erhöht es sich in den beiden Alternativszenarien im 1. Dezil um 2,4 % bzw. 2,3 % und im 2. Dezil um 1,7 % bzw. 1,8 %. Beim Familienbonus entfallen nur 1,7 % des gesamten Entlastungsvolumens auf Haushalte im 1. Einkommensdezil, in den beiden Alternativszenarien liegt der Anteil bei 9,8 % bzw. 10,5 %. In den obersten Dezilen reduzieren sich der prozentuelle Anstieg des verfügbaren Haushaltsäquivalenzeinkommens und der Anteil am Entlastungsvolumen sowohl beim Familienbonus als auch bei den beiden Alternativszenarien, bei diesen allerdings etwas stärker.
Eine Analyse von ausgewählten Verteilungsmaßen (z. B. Gini‑Koeffizient, Perzentil-Verhältnisse der Haushaltseinkommen) zeigt, dass die Einkommensverteilung sowohl bei der Einführung des Familienbonus als auch in den beiden Alternativszenarien geringfügig ausgeglichener wird (jeweils sinkender Gini‑Koeffizient), wobei der Effekt bei einer Erhöhung der Familienbeihilfe etwas stärker ausfällt. Ein etwas anderes Bild ergibt sich bei einer Betrachtung der Verteilungsmaße in Teilspektren der Einkommensverteilung. Bei einer Berechnung der Verteilungsmaße nur für die untere Hälfte bzw. die unteren zwei Drittel der Einkommensverteilung (obere Hälfte bzw. oberstes Drittel der Einkommensverteilung bleiben dabei unberücksichtigt) zeigt sich, dass die Ungleichheit bei der Einführung des Familienbonus in diesen Segmenten gegenüber dem Status quo leicht ansteigt. Für die beiden angefragten Alternativszenarien zeigen die Verteilungsmaße im Vergleich zum Status quo in diesen beiden Teilsegmenten hingegen eine etwas gleichere Einkommensverteilung, da die unteren Einkommen deutlich stärker profitieren.
Insgesamt sind die Veränderungen der Verteilungsmaße unabhängig vom gewählten Reformszenario allerdings relativ gering. Das Reformvolumen ist in Relation zu den Gesamteinkommen insgesamt zu klein, um eine größere Auswirkung auf die Verteilung der verfügbaren Einkommen zu bewirken. Zudem ist die Reform nicht auf ein kleines Teilsegment der Verteilung beschränkt, sondern bei allen drei untersuchten Modellen gibt es in allen Bereichen der Einkommensverteilung Haushalte, die von höheren Familienleistungen profitieren, im 1. Dezil sind die Unterschiede jedoch am stärksten ausgeprägt. In diesem Dezil führen auch die beiden angefragten Alternativszenarien zu den größten Veränderungen gegenüber dem Familienbonus.