Budgetdienst - Analysen auf Anfrage 30.08.2019

Verteilungswirkungen einer CO2-Steuer auf Haushaltsebene

Überblick

Der Abgeordnete Bruno Rossmann (JETZT) ersuchte den Budget­dienst um eine Kurz­studie zu den Verteilungs­wirkungen einer CO2­Steuer auf Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Kohle sowie eines aufkommens­neutralen Klima­bonus. Die vorliegende Anfrage­beantwortung stellt die Auswirkungen des vom Anfrage­steller definierten Modells auf unterschiedliche Bevölkerungs­gruppen dar, die anhand spezifischer ökonomischer und demografischer Charakteristika gebildet wurden.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zu den Verteilungswirkungen einer CO2-Steuer auf Haushaltsebene / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Treibhausgasemissionen verursachen gesamt­wirtschaftliche Kosten, die vom Verursacher nicht bezahlt und somit nicht ausreichend berücksichtigt werden. Eine CO2-Steuer stellt eine mögliche Maßnahme dar, um diese Kosten zu internalisieren (verursachergerecht zuzuordnen) und Verhaltens­änderungen zu bewirken.

Das in der Anfrage des Abgeordneten Bruno Rossmann spezifizierte Modell sieht die Einführung einer CO2-Steuer auf Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Kohle in drei Phasen vor, die im Endausbau 315 EUR pro Tonne CO2-Äquivalent beträgt und bestehende, ähnlich einer CO2-Steuer wirkende Abgaben (Mineral­öl­steuer, Erdgas- bzw. Kohle­abgabe) ersetzt. Die Rück­verteilung der Einnahmen aus der CO2-Steuer soll gemäß Anfrage über einen pauschalen Klima­bonus erfolgen, der an jede Person in gleicher Höhe ausbezahlt wird, wobei Kinder den halben Betrag erhalten.

Die Anfragebeantwortung des Budget­dienstes basiert primär auf den Daten der Konsum­erhebung 2014/15. Daraus lässt sich die Mehr­belastung der Haus­halte bei einem Anstieg der End­verbraucher­preise durch eine CO2-Steuer und die Höhe eines aufkommens­neutralen Klima­bonus berechnen. Unberücksichtigt bleiben dabei Verhaltens­änderungen der Haushalte. Bei der gewünschten Reduktion des CO2-Ausstoßes würde sich die Steuer­basis der CO2-Steuer verringern und ein aufkommens­neutraler Klima­bonus müsste daher sukzessive reduziert werden. Auch die Unternehmens­seite ist entsprechend der Frage­stellung nicht von der Anfrage­beantwortung umfasst.

Eine CO2-Steuer auf Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Kohle betrifft 4,7 % der gesamten Konsum­ausgaben der privaten Haus­halte (rd. 1.700 EUR pro Haus­halt und Jahr). Die CO2-Emissionen der Haus­halte beim Verbrauch dieser Energie­träger betragen rd. 14 Mio. Tonnen pro Jahr und umfassen 18 % der gesamten CO2-Emissionen Österreichs.

Auf Basis der Konsum­ausgaben und unter Berücksichtigung bereits bestehender Energie­abgaben lässt sich die zusätzlich notwendige Erhöhung der End­verbraucher­preise berechnen, um in Phase 3 eine CO2‑Steuer iHv 315 EUR pro Tonne zu erreichen. Die sich daraus ergebende durch­schnittliche Belastung beträgt 1.019 EUR pro Haushalt bzw. 2,8 % der jährlichen Haushalts­ausgaben. Die durch­schnittliche Belastung pro Person beträgt 458 EUR. Wird das aus dem vorgegebenen Modell resultierende Gesamt­aufkommen aus der CO2-Steuer iHv 3,9 Mrd. EUR in Form eines aufkommens­neutralen pauschalen Klima­bonus an die Haus­halte zurück­verteilt, so können daraus 491 EUR pro Person ab 14 Jahren und die Hälfte davon für Kinder aus­bezahlt werden. Da manche Haus­halte durch die CO2-Steuer deutlich stärker belastet sind, ergibt sich nach Auszahlung des Klima­bonus für die Mehr­heit der Personen eine Entlastung.

Eine Einführung der CO2-Steuer ohne adäquate Rück­verteilung der Mehr­einnahmen hat eine regressive Wirkung, weil Haus­halte mit niedrigen Ein­kommen einen höheren Anteil ihres Ein­kommens dafür aufwenden müssen. Somit erhöht sie die Ungleichheit der verfügbaren Einkommen und der entsprechende Gini-Koeffizient steigt von 0,2565 im Status quo auf 0,2605 bei Verwendung der Steuer­sätze in Phase 3. Der betrachtete Klima­bonus wird als Pauschal­betrag pro Person ausbezahlt, sodass der Anteil am Einkommen in Haus­halten mit niedrigen Einkommen höher ist. Er wirkt somit progressiv und reduziert den Gini-Koeffizienten auf 0,2542. Der Gesamteffekt von CO2-Steuer und Klima­bonus reduziert somit die Ungleichheit in der Verteilung der verfügbaren Einkommen.

Betrachtet man die aus der CO2-Steuer und dem Klima­bonus resultierende Netto­belastung für unterschiedliche Bevölkerungs­gruppen, so werden durch das Modell Personen mit einem höheren Ein­kommen stärker belastet, einkommens­schwächere Personen hingegen entlastet, insbesondere weil der Verbrauch von Benzin und Diesel mit steigendem Einkommen zunimmt. Durch die Reform erhöhen sich die jährlich verfügbaren Ein­kommen im 1. Quintil um durchschnittlich 101 EUR pro Person, während sie im 5. Quintil um 100 EUR fallen. Die Belastung pro Person ist zudem mit zunehmender Haushalts­größe rückläufig, weil insbesondere die Ausgaben für Energie pro Person in größeren Haus­halten geringer ausfallen. Die Belastung steigt mit zunehmendem Alter des:der Haupt­verdiener:in. Dies kann allerdings größten­teils durch eine geringere Haushalts­größe bei älteren Personen erklärt werden. Zusätzlich führt auch der vermehrte Einsatz von fossilen Energie­trägern bei der Heizung zu einer höheren durch­schnittlichen Belastung älterer Personen. Personen in Eigentums­häusern werden signifikant stärker belastet (Netto­belastung durch­schnittlich 120 EUR pro Person), während Personen in Miet­verhältnissen entlastet werden. Personen in Städten mit hoher Besiedlungs­dichte werden durch die CO2-Steuer niedriger belastet, wobei sich dies vor allem durch den geringeren Anteil an Eigentums­häusern und den geringeren Besitz von Pkw erklärt.

Der primäre Energie­träger bei der Heizung und der Besitz von Pkw haben einen signifikanten Einfluss auf die unter­schiedliche Belastung von Haus­halten durch die CO2-Steuer. 42 % der Personen verwenden für die Heizung die von der Besteuerung erfassten fossilen Energie­träger Gas, Heizöl oder Kohle. Bei Verwendung von Gas wird die Mehr­heit und bei Verwendung von Heizöl oder Kohle mehr als drei Viertel der Personen auch nach Auszahlung des Klima­bonus belastet. Umgekehrt führt eine gleich­mäßige Ausschüttung der gesamten Mehr­einnahmen zu einer Netto­entlastung des Groß­teils der Personen mit nicht fossilem Energie­träger bei der Heizung. Der Besitz von Pkw (84  % der Personen leben in Haushalten mit zumindest einem, 38 % mit mehr als einem Pkw) erhöht durch den Treibstoff­verbrauch die jährliche Belastung pro Person um mehr als 200 EUR.