Mit dieser Vorlage werden die haushaltsrechtlichen Rechtsgrundlagen für das Eingehen der rechtlichen Verpflichtung zur Teilnahme an der europäischen gemeinsamen COVID‑19-Impfstoffbeschaffung ("Joint EU Approach to COVID‑19- vaccines procurement") sowie die Abgabe von nicht im Inland benötigten Impfdosen sowie sonstiger Materialien, die der Pandemiebekämpfung dienen, an andere Staaten und internationale Organisationen geschaffen.
Mit zusätzlichen 42 Mio. Dosen für die Jahre 2022 und 2023 würde das Impfportfolio auf in Summe 72,5 Mio. Dosen anwachsen, sofern alle Vertragsoptionen abgerufen und in vollem Ausmaß ausgeschöpft würden. Für die Erhöhung der Anzahl der Dosen werden nach aktueller Schätzung 841,8 Mio. EUR benötigt. Diese zusätzlichen Kosten sollen aus dem Budget der UG 24‑Gesundheit durch entsprechende Vorsorgen im BFRG bedeckt werden. Der gesamte Kostenrahmen für das Impfportfolio für die Jahre 2020 bis 2023 beträgt in Summe 1,177 Mrd. EUR.
Dieser Initiativantrag schafft zudem die Möglichkeit, COVID‑19-Impfstoffe auch an andere Staaten als die ärmsten Entwicklungsländer unentgeltlich abzugeben, soweit der Bedarf an einzelnen COVID‑19-Impfstoffen im Inland gedeckt ist. Mit dieser Regelung soll bei einer hohen Flexibilität der Versorgung in Österreich im Fall von Überschüssen an Impfstoffen die Abgabe an andere Staaten auch unentgeltlich ermöglicht werden. Die Maßnahme stellt weiters einen Beitrag zur globalen Pandemiebekämpfung dar und ist als Solidaritätsbeitrag zu sehen. Österreich wird neben der Beteiligung an internationalen Verteilmechanismen auch bilateral insbesondere die Schwerpunktländer der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, die Länder der östlichen und südlichen Partnerschaft der EU und die Staaten des westlichen Balkan unterstützen.