Überblick
Durch das Vorbelastungsgesetz soll die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2021 bis 2026 von bis zu 48,694 Mrd. EUR einzugehen. Die Vorbelastungsermächtigungen werden auf Basis einer "rollierenden" Gesetzgebung beschlossen, sodass in den Gesamtsummen jeweils auch die aus den Vorjahren noch offenen Verbindlichkeiten des Bundes enthalten sind. Die Vorbelastungen stehen in Zusammenhang mit dem ÖBB-Rahmenplan 2021‑2026, welcher ebenfalls analysiert wird.
Die vollständige Analyse zum Download:
BD - Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2021-2026 / PDF, 410 KB