Am 3. November 2021 hat der Ministerrat den ÖBB‑Rahmenplan 2022‑2027 beschlossen und der diesbezügliche Bericht wurde dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zugewiesen. Im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen ist haushaltsrechtlich eine Ermächtigung zur Begründung höherer Vorbelastungen erforderlich. Die diesbezügliche Regierungsvorlage wird im Budgetausschuss behandelt.
Der ÖBB‑Rahmenplan 2022-2027 sieht für den sechsjährigen Zeitraum Investitionen iHv insgesamt 18,2 Mrd. EUR vor. Die Vorbelastungen betreffen zwar nur Investitionen in den Finanzjahren bis 2027, die zugehörigen Annuitäten führen jedoch zu Auszahlungen des Bundes bis zum Jahr 2076. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie soll im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, beim DB 41.02.02‑Schiene Vorbelastungen iHv 46,581 Mrd. EUR zu begründen, wobei die Vorbelastungsermächtigung auch die Annuitätenbelastung aus den bereits getätigten Investitionen seit 2007 und die Zuschüsse für den Betrieb und die Instandhaltung in den Jahren 2022 bis 2027 umfasst.
In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) zum Vorbelastungsgesetz und zum ÖBB‑Rahmenplan 2022‑2027 wird bei der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen und der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der Gesamteffekt der Investitionen bis zum Jahr 2027 dargestellt. Die finanziellen Auswirkungen betreffen mit den angeführten Beträgen die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt. Die Aufwendungen (Ergebnishaushalt) hängen vom Verbindlichkeitszuwachs gegenüber der ÖBB‑Infrastruktur AG ab.
Der Rechnungshof (RH) hat am 12. November 2021 seinen Bericht zu den Zuschussverträgen zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB vorgelegt. Darin wird unter anderem auf die Forderung des Bundes gegenüber der ÖBB‑Infrastruktur AG eingegangen, die sich in den vergangenen Jahren aus Abrechnungsresten aufgebaut hat. Der Rechnungshof empfahl im Rahmen seiner § 9‑Prüfungen im Bundesrechnungsabschluss (BRA) 2020 eine zeitnahe Rückzahlung der gesamten Forderung, welche zum Jahresende 2020 rd. 1,22 Mrd. EUR betrug. Im BVA 2021 und BVA 2022 sind für entsprechende Rückzahlungen jeweils 582,5 Mio. EUR budgetiert.