Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen

Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2022-2027

Analyse vom 25. November 2021

Überblick

Durch das Vorbelastungsgesetz soll die Bundes­ministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Techno­logie im Ein­verneh­men mit dem Bundes­minister für Finanzen ermächtigt werden, Vor­belastungen hin­sichtlich der Finanz­jahre 2022 bis 2027 von bis zu 46,581 Mrd. EUR ein­zugehen. Die Vor­belastungs­ermächti­gungen werden auf Basis einer "rollier­enden" Gesetz­gebung beschlossen, sodass in den Gesamt­summen jeweils auch die aus den Vor­jahren noch offenen Ver­bind­lich­keiten des Bundes ent­halten sind. Die Vor­belastungen stehen in Zusammen­hang mit dem ÖBB-Rahmen­plan 2022-2027, welcher eben­falls analysiert wird.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 / PDF, 459 KB

BD - Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 (barrierefreie Version) / PDF, 383 KB

Kurzfassung

Am 3. November 2021 hat der Ministerrat den ÖBB‑Rahmenplan 2022‑2027 beschlossen und der diesbezügliche Bericht wurde dem Verkehrs­ausschuss des National­rates zugewiesen. Im Zusammen­hang mit den geplanten Investi­tionen ist haushaltsrechtlich eine Er­mächtigung zur Begründung höherer Vor­belast­ungen erforderlich. Die dies­bezügliche Regierungs­vorlage wird im Budget­ausschuss behandelt.

Der ÖBB‑Rahmenplan 2022-2027 sieht für den sechsjährigen Zeitraum Investitionen iHv insgesamt 18,2 Mrd. EUR vor. Die Vor­belastungen betreffen zwar nur Investi­tionen in den Finanz­jahren bis 2027, die zugehör­igen Annuitäten führen jedoch zu Aus­zahlungen des Bundes bis zum Jahr 2076. Die Bundes­ministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie soll im Ein­ver­nehmen mit dem Bundes­minister für Finanzen ermächtigt werden, beim DB 41.02.02‑Schiene Vor­belast­ungen iHv 46,581 Mrd. EUR zu begründen, wobei die Vor­belastungs­ermächtigung auch die Annuitäten­belastung aus den bereits getätigten Investi­tionen seit 2007 und die Zuschüsse für den Betrieb und die Instand­haltung in den Jahren 2022 bis 2027 umfasst.

In der Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzung (WFA) zum Vorbelastungs­gesetz und zum ÖBB‑Rahmen­plan 2022‑2027 wird bei der Abschätzung der finanziellen Aus­wirkungen und der Aus­wirkungen auf den Arbeits­markt der Gesamt­effekt der Investitionen bis zum Jahr 2027 dargestellt. Die finanziellen Aus­wirkungen betreffen mit den angeführten Beträgen die Aus­zahlungen im Finanzierungs­haushalt. Die Auf­wendungen (Ergebnis­haushalt) hängen vom Verbindlichkeits­zuwachs gegenüber der ÖBB‑Infra­struktur AG ab.

Der Rechnungshof (RH) hat am 12. November 2021 seinen Bericht zu den Zuschuss­verträgen zur Finanzierung der Schienen­infra­struktur der ÖBB vorgelegt. Darin wird unter anderem auf die Forderung des Bundes gegenüber der ÖBB‑Infra­struktur AG eingegangen, die sich in den vergangenen Jahren aus Abrechnungs­resten aufgebaut hat. Der Rechnungs­hof empfahl im Rahmen seiner § 9‑Prü­fungen im Bundes­rechnungs­abschluss (BRA) 2020 eine zeitnahe Rück­zahlung der gesamten Forderung, welche zum Jahres­ende 2020 rd. 1,22 Mrd. EUR betrug. Im BVA 2021 und BVA 2022 sind für entsprech­ende Rück­zahlungen jeweils 582,5 Mio. EUR budgetiert.