Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 02.11.2022

Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2023-2028

Analyse vom 2. November 2022

Überblick

Durch das Vorbelastungsgesetz soll die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2023 bis 2028 von bis zu 56,726 Mrd. EUR einzugehen. Die Vorbelastungsermächtigungen werden auf Basis einer "rollierenden" Gesetzgebung beschlossen, sodass in den Gesamtsummen jeweils auch die aus den Vorjahren noch offenen Verbindlichkeiten des Bundes enthalten sind. Die Vorbelastungen stehen in Zusammenhang mit dem ÖBB‑Rahmenplan 2023‑2028, welcher ebenfalls analysiert wird.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2023-2028 / PDF, 448 KB

BD - Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2023-2028 (barrierefreie Version) / PDF, 807 KB

Kurzfassung

Am 21. Oktober 2022 hat der Ministerrat den ÖBB‑Rahmenplan 2023‑2028 beschlossen. Im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen ist haushaltsrechtlich eine Ermächtigung zur Begründung höherer Vorbelastungen erforderlich. Die diesbezügliche Regierungsvorlage wird im Budgetausschuss behandelt.

Der ÖBB‑Rahmenplan 2023-2028 sieht für den sechsjährigen Zeitraum Investitionen iHv insgesamt 19,0 Mrd. EUR vor. Die Vorbelastungen betreffen die Investitionen in den Finanz­jahren bis 2028, die zugehörigen Annuitäten führen jedoch zu Auszahlungen des Bundes bis zum Jahr 2077. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie soll im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, beim DB 41.02.02‑Schiene Vorbelastungen iHv 56,726 Mrd. EUR zu begründen, wobei die Vorbelastungs­ermächtigung auch die Annuitätenbelastung aus den bereits getätigten Investitionen seit 2007 und die Zuschüsse für den Betrieb und die Instandhaltung in den Jahren 2023 bis 2028 umfasst.

In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) zum Vorbelastungsgesetz und zum ÖBB‑Rahmenplan 2023‑2028 wird bei der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen und der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der Gesamteffekt der Investitionen bis zum Jahr 2028 dargestellt. Die bei den finanziellen Auswirkungen angeführten Beträge betreffen die Aus­zahlungen im Finanzierungshaushalt. Die Aufwendungen (Ergebnishaushalt) hängen vom Verbindlichkeitszuwachs gegenüber der ÖBB‑Infrastruktur AG ab.