Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 02.11.2022

Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2023-2028

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Durch das Vor­belastungs­gesetz soll die Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundes­minister für Finanzen ermächtigt werden, Vor­belastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2023 bis 2028 von bis zu 56,726 Mrd. EUR einzugehen. Die Vor­belastungs­ermächtigungen werden auf Basis einer "rollierenden" Gesetz­gebung beschlossen, sodass in den Gesamt­summen jeweils auch die aus den Vor­jahren noch offenen Verbindlichkeiten des Bundes enthalten sind. Die Vorbelastungen stehen in Zusammen­hang mit dem ÖBB‑Rahmenplan 2023‑2028, welcher ebenfalls analysiert wird.

Die vollständige Analyse zum Download:

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BD - Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2023-2028 / PDF, 448 KB

Kurzfassung

Am 21. Oktober 2022 hat der Ministerrat den ÖBB‑Rahmenplan 2023‑2028 beschlossen. Im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen ist haushalts­rechtlich eine Ermächtigung zur Begründung höherer Vorbelastungen erforderlich. Die diesbezügliche Regierungs­vorlage wird im Budget­ausschuss behandelt.

Der ÖBB‑Rahmenplan 2023-2028 sieht für den sechsjährigen Zeitraum Investitionen iHv insgesamt 19,0 Mrd. EUR vor. Die Vorbelastungen betreffen die Investitionen in den Finanz­­jahren bis 2028, die zugehörigen Annuitäten führen jedoch zu Auszahlungen des Bundes bis zum Jahr 2077. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie soll im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, beim DB 41.02.0-Schiene Vorbelastungen iHv 56,726 Mrd. EUR zu begründen, wobei die Vorbelastungs­ermächtigung auch die Annuitäten­belastung aus den bereits getätigten Investitionen seit 2007 und die Zuschüsse für den Betrieb und die Instand­haltung in den Jahren 2023 bis 2028 umfasst.

In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) zum Vorbelastungs­gesetz und zum ÖBB‑Rahmenplan 2023‑2028 wird bei der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen und der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der Gesamt­effekt der Investitionen bis zum Jahr 2028 dargestellt. Die bei den finanziellen Auswirkungen angeführten Beträge betreffen die Aus­zahlungen im Finanzierungs­haushalt. Die Aufwendungen (Ergebnishaushalt) hängen vom Verbindlichkeits­zuwachs gegenüber der ÖBB‑Infrastruktur AG ab.