Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 02.06.2025

Vorbelastungsgesetz zum ÖBB Rahmenplan 2025-2030

Überblick

Der neue ÖBB‑Rahmenplan 2025‑2030 sieht für den sechsjährigen Zeitraum Investitionen iHv insgesamt 19,7 Mrd. EUR vor. In den überlappenden Jahren 2025 bis 2029 sind die Investitionen um 1,6 Mrd. EUR niedriger als im bestehenden Rahmenplan 2024 bis 2029. Mit Redimensionierungen und Verschiebungen wird ein Beitrag zur gesamtstaatlichen Konsolidierung geleistet. Die Zuschüsse an die ÖBB‑Infra­struktur AG führen zu Vorbelastungen im Bundes­haushalt bis zum Jahr 2079 iHv bis zu 62,2 Mrd. EUR.

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BD - Vorbelastungsgesetz ÖBB-Rahmenplan 2025-2030 / PDF, 746 KB

Kurzfassung

Am 13. Mai 2025 hat der Ministerrat den ÖBB‑Rahmen­plan 2025‑2030 beschlossen. Im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen ist haushaltsrechtlich eine Ermächtigung zur Begründung höherer Vorbelastungen erforderlich. Die dies­bezügliche Regierungs­vorlage wird im Budget­ausschuss behandelt.

Der ÖBB‑Rahmenplan 2025‑2030 sieht für den sechsjährigen Zeitraum Investitionen iHv insgesamt 19,7 Mrd. EUR vor. In den überlappenden Jahren 2025 bis 2029 sind die Investitionen um 1,6 Mrd. EUR niedriger als im alten Rahmenplan 2024 bis 2029. Damit wird ein Beitrag zur gesamtstaatlichen Konsolidierung geleistet.

Zur Finanzierung der Investitionen leistet der Bund Zuschüsse an die ÖBB-Infra­struktur AG, die auf 30 Jahre bzw. 50 Jahre beim Brenner-Basistunnel umgelegt werden (Annuitätenzahlungen). Daher führen die Investitionen bis zum Jahr 2030 zu Vorbelastungen im Bundes­haushalt bis zum Jahr 2079. Außerdem leistet der Bund Zuschüsse für den Betrieb und die Instand­haltung, welche im neuen Rahmenplan den Zeitraum bis 2030 umfassen.

Dementsprechend soll der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, beim DB 41.02.02-Schiene Vorbelastungen iHv 62,204 Mrd. EUR zu begründen. Im Vergleich zum Vorbelastungs­gesetz zum Rahmenplan 2024‑2029 sind die Vorbe­lastungen um 3,0 Mrd. EUR niedriger. Der Rückgang liegt teilweise am geringeren Investitions­volumen im neuen Rahmenplan 2025-2030. Außerdem ist die Vorsorge für steigende Annuitäten­zinsen geringer. Ein dämpfender Sonder­effekt entsteht durch die Vorlage im Frühjahr 2025 statt Herbst 2024, weil Vorbelastungen nur zukünftige Finanzjahre betreffen. Daher entfallen im neuen Vorbelastungs­gesetz nicht nur die bereits erfolgten Auszahlungen im Finanzjahr 2024, sondern auch jene für das laufende Jahr 2025. Gegenläufig erhöhen die nunmehr enthaltenen Investitionen des Jahres 2030 das Vorbelastungs­volumen.

Im aktuellen Regierungs­programm steht ein Bekenntnis zum bestehenden Finanzierungs­modell (Rahmenplan, Zuschussvertrag, Budget­vorbelastungen). Durch Berichte an das Parlament soll die Transparenz erhöht werden, wobei insbesondere die (regionalen) Wertschöpfungs-, Beschäftigungs- und Klimaeffekte, der Nutzen für die Bürger:innen, die Effektivität der eingesetzten Mittel sowie die Krisen- und Klima­resilienz dargestellt werden sollen. Das Zielnetz 2040 soll hinsichtlich der optimalen Wirksamkeit für die Bürger:innen, der Effektivität der eingesetzten Mittel sowie der Krisen- und Klimaresilienz evaluiert, weiterentwickelt und beschlossen werden.