Überblick
Durch ein Vorbelastungsgesetz soll die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2024 bis 2029 von bis zu 65,176 Mrd. EUR einzugehen. Die Vorbelastungen stehen in Zusammenhang mit dem ÖBB‑Rahmenplan 2024‑2029, welcher ebenfalls analysiert wird. Ein zweites Vorbelastungsgesetz betrifft den Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit einer Ermächtigung iHv 15,332 Mrd. EUR für die Finanzjahre 2024 bis 2034.
Die vollständige Analyse zum Download:
BD - Vorbelastungsgesetze ÖBB-Rahmenplan 2024-2029 und Verkehrsdienste / PDF, 611 KB