Budgetdienst - Budgetvollzug 31.05.2024

Vorläufiger Gebarungserfolg 2023

Überblick

Der Nettofinanzierungs­saldo betrug im Finanzjahr 2023 ‑8,02 Mrd. EUR. Der Finanzierungs­haushalt verzeichnete damit im vierten Jahr in Folge ein erhebliches Defizit, das allerdings um 12,74 Mrd. EUR niedriger war als im Jahr 2022.

Die Auszahlungen gingen im Vorjahres­vergleich aufgrund geringerer Auszahlungen im Zusammen­hang mit der COVID‑19-Krise und der Energie­krise um 2,15 Mrd. EUR auf 109,23 Mrd. EUR zurück. Die Einzahlungen stiegen wegen höherer Netto­abgaben um 10,58 Mrd. EUR auf 101,21 Mrd. EUR an. Einen deutlichen Zuwachs verzeichneten auch die Finanz­erträge.

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Kurzfassung

Der Bundeshaushalt 2023 war von einem schwierigen makro­ökonomischen Umfeld, einer rück­läufigen Bedeutung der Krisen­maßnahmen und einigen Sonderfaktoren (z. B. Banken­abwicklung) geprägt. Die hohe Inflations­rate führte auszahlungs- und einzahlungs­seitig zu kräftigen Anstiegen, durch das gestiegene Zins­niveau kam es zu höheren Finanzierungs­kosten. Außerdem führten die im Bundes­voranschlag 2023 (BVA 2023) gesetzten Schwerpunkt­setzungen in den Bereichen Sicherheit, Umwelt und Mobilität, Pflege sowie Wissenschaft und Forschung zu Auszahlungs­anstiegen, wenngleich die veranschlagten Werte teils deutlich unterschritten wurden.

Der Nettofinanzierungs­saldo betrug im Finanz­jahr 2023 ‑8,02 Mrd. EUR. Der Finanzierungs­haushalt verzeichnete damit im vierten Jahr in Folge ein erhebliches Defizit, das allerdings um 12,74 Mrd. EUR niedriger war als im Jahr 2022.

Die Auszahlungen gingen im Vorjahres­vergleich um 2,15 Mrd. EUR bzw. 1,9 % auf 109,23 Mrd. EUR zurück. Dieser Rückgang resultiert aus rückläufigen Auszahlungen im Zusammen­hang mit der COVID‑19-Krise (‑7,45 Mrd. EUR) und der Energie­krise (‑4,27 Mrd. EUR). Ohne Berücksichtigung der auslaufenden Krisenmaßnahmen stiegen die Auszahlungen im Vorjahres­vergleich deutlich um 9,56 Mrd. EUR bzw. 10,3 % an. Der BVA 2023 wurde auszahlungs­seitig um 5,96 Mrd. EUR unterschritten.

Die Einzahlungen stiegen im Vorjahres­vergleich um 10,58 Mrd. EUR bzw. 11,7 % auf 101,21 Mrd. EUR an. Der Anstieg resultiert vor allem aus höheren Einzahlungen aus den Netto­abgaben (+5,24 Mrd. EUR), wobei insbesondere das Aufkommen aus der Umsatz­steuer (+2,77 Mrd. EUR) und der Lohn­steuer (+1,86 Mrd. EUR) signifikante Zuwächse verzeichnete. Einen deutlichen Zuwachs verzeichneten auch die Finanz­erträge (+1,15 Mrd. EUR), vor allem wegen höherer Einzahlungen aus den Dividenden der verbundenen Unternehmen und aus dem Geld­verkehr des Bundes infolge der höheren Zinsen. Der BVA 2023 wurde einzahlungs­seitig um 3,12 Mrd. EUR über­schritten.

Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt war im Jahr 2023 mit ‑9,82 Mrd. EUR um 1,80 Mrd. EUR ungünstiger als der Netto­finanzierungs­saldo im Finanzierungs­haushalt. Diese Differenz begründet sich insbesondere mit Perioden­abgrenzungen für Finanzierungs­kosten, höheren künftigen Verpflichtungen für Annuitäten­zuschüsse an die ÖBB und der Rückzahlung eines Darlehens von der KA Finanz AG. Zu beachten ist, dass es bis zur Vorlage des Bundes­rechnungs­abschlusses (BRA) 2023 im Juni 2024 durch den Rechnungs­hof vor allem im Ergebnis­haushalt noch zu Änderungen kommen kann.

Dies gilt insbesondere auch für Rücklagen(-zuführungen). Der Stand der Rücklagen zum 31. Dezember 2023 erreichte mit 26,5 Mrd. EUR (2022: 21,2 Mrd. EUR) einen neuerlichen Höchst­stand seit Inkrafttreten der Haushalts­rechts­reform. Im Jahr 2023 wurden zwar 2,3 Mrd. EUR an Rücklagen entnommen, jedoch 7,6 Mrd. EUR zuge­führt. Der Großteil der Zuführungen betraf 2023 geringere Aufwendungen aus Transfers bzw. Förderungen insbesondere auch für Energie­krisen­maßnahmen, ein weiterer beträchtlicher Teil betraf Zahlungs­verschiebungen bzw. Projektver­zögerungen. Die Möglichkeiten der Rücklagen­bildung und ‑verwendung sind im internationalen Vergleich sehr großzügig gestaltet und wurden in den letzten Bundes­finanz­gesetzen zusätzlich erweitert. Bereits im Rahmen der Evaluierung der Haushalts­rechtsreform wurde eine Über­arbeitung des Rücklagen­regimes angeregt, diese sollte Aspekte der Budget­wahrheit und ‑transparenz berücksichtigen.

Die berichteten vorgenommenen Stundungen, Raten­bewilligungen, Aussetzungen und Einstellungen der Einziehung von Forderungen betrugen im Jahr 2023 insgesamt 164,2 Mio. EUR und waren damit deutlich höher als im Vorjahr (2022: 38,7 Mio. EUR). Dies war insbesondere auf die Ausbuchung einer Forderung iHv 129,0 Mio. EUR für die Sanierung der Altlast N1 Fischer Deponie in der UG 43‑Klima, Umwelt und Energie zurückzuführen.

Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit war im Jahr 2023 mit 12,7 Mrd. EUR bzw. 2,7 % des BIP um 0,6 %‑Punkte niedriger als im Jahr 2022. Bei der Budget­erstellung im Herbst 2022 wurde für 2023 mit 2,9 % des BIP ein um 0,2 %‑Punkte höheres Defizit erwartet. Das Maastricht-Defizit 2023 betraf überwiegend den Bund mit 9,7 Mrd. EUR bzw. 2,0 % des BIP. Aber auch die anderen Teil­sektoren verzeichneten 2023 signifikante Defizite. Im Vorjahres­vergleich unterscheiden sich die Salden­entwicklungen zwischen den Teil­sektoren deutlich. Während sich der Maastricht-Saldo des Bundes im Vergleich zu 2022 um 7,4 Mrd. EUR verbesserte, verschlechterte sich jener der Länder und Gemeinden, die 2022 noch Überschüsse erzielten, um insgesamt 5,3 Mrd. EUR.

Die gesamtstaatliche Schulden­quote war 2023 vor allem aufgrund des starken nominellen BIP-Wachstums leicht rückläufig und lag bei 77,8 % des BIP. Damit liegt sie jedoch weiterhin um 7,1 %‑Punkte über dem Vorkrisenniveau von 2019. In Absolut­werten stieg der gesamt­staatliche Schulden­stand 2023 um 20,4 Mrd. EUR auf 371,1 Mrd. EUR. Der gegenüber dem Maastricht‑Defizit deutlich höhere Anstieg des Schulden­stands resultiert aus Stock-Flow-Adjustments im Ausmaß von 1,6 % des BIP, etwa im Zusammenhang mit der gegenüber dem Vorjahr höheren Liquiditäts­haltung und den Perioden­abgrenzungen bei den Zins­ausgaben.