Der Bundeshaushalt 2023 war von einem schwierigen makroökonomischen Umfeld, einer rückläufigen Bedeutung der Krisenmaßnahmen und einigen Sonderfaktoren (z. B. Bankenabwicklung) geprägt. Die hohe Inflationsrate führte auszahlungs- und einzahlungsseitig zu kräftigen Anstiegen, durch das gestiegene Zinsniveau kam es zu höheren Finanzierungskosten. Außerdem führten die im Bundesvoranschlag 2023 (BVA 2023) gesetzten Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Sicherheit, Umwelt und Mobilität, Pflege sowie Wissenschaft und Forschung zu Auszahlungsanstiegen, wenngleich die veranschlagten Werte teils deutlich unterschritten wurden.
Der Nettofinanzierungssaldo betrug im Finanzjahr 2023 ‑8,02 Mrd. EUR. Der Finanzierungshaushalt verzeichnete damit im vierten Jahr in Folge ein erhebliches Defizit, das allerdings um 12,74 Mrd. EUR niedriger war als im Jahr 2022.
Die Auszahlungen gingen im Vorjahresvergleich um 2,15 Mrd. EUR bzw. 1,9 % auf 109,23 Mrd. EUR zurück. Dieser Rückgang resultiert aus rückläufigen Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise (‑7,45 Mrd. EUR) und der Energiekrise (‑4,27 Mrd. EUR). Ohne Berücksichtigung der auslaufenden Krisenmaßnahmen stiegen die Auszahlungen im Vorjahresvergleich deutlich um 9,56 Mrd. EUR bzw. 10,3 % an. Der BVA 2023 wurde auszahlungsseitig um 5,96 Mrd. EUR unterschritten.
Die Einzahlungen stiegen im Vorjahresvergleich um 10,58 Mrd. EUR bzw. 11,7 % auf 101,21 Mrd. EUR an. Der Anstieg resultiert vor allem aus höheren Einzahlungen aus den Nettoabgaben (+5,24 Mrd. EUR), wobei insbesondere das Aufkommen aus der Umsatzsteuer (+2,77 Mrd. EUR) und der Lohnsteuer (+1,86 Mrd. EUR) signifikante Zuwächse verzeichnete. Einen deutlichen Zuwachs verzeichneten auch die Finanzerträge (+1,15 Mrd. EUR), vor allem wegen höherer Einzahlungen aus den Dividenden der verbundenen Unternehmen und aus dem Geldverkehr des Bundes infolge der höheren Zinsen. Der BVA 2023 wurde einzahlungsseitig um 3,12 Mrd. EUR überschritten.
Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt war im Jahr 2023 mit ‑9,82 Mrd. EUR um 1,80 Mrd. EUR ungünstiger als der Nettofinanzierungssaldo im Finanzierungshaushalt. Diese Differenz begründet sich insbesondere mit Periodenabgrenzungen für Finanzierungskosten, höheren künftigen Verpflichtungen für Annuitätenzuschüsse an die ÖBB und der Rückzahlung eines Darlehens von der KA Finanz AG. Zu beachten ist, dass es bis zur Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) 2023 im Juni 2024 durch den Rechnungshof vor allem im Ergebnishaushalt noch zu Änderungen kommen kann.
Dies gilt insbesondere auch für Rücklagen(-zuführungen). Der Stand der Rücklagen zum 31. Dezember 2023 erreichte mit 26,5 Mrd. EUR (2022: 21,2 Mrd. EUR) einen neuerlichen Höchststand seit Inkrafttreten der Haushaltsrechtsreform. Im Jahr 2023 wurden zwar 2,3 Mrd. EUR an Rücklagen entnommen, jedoch 7,6 Mrd. EUR zugeführt. Der Großteil der Zuführungen betraf 2023 geringere Aufwendungen aus Transfers bzw. Förderungen insbesondere auch für Energiekrisenmaßnahmen, ein weiterer beträchtlicher Teil betraf Zahlungsverschiebungen bzw. Projektverzögerungen. Die Möglichkeiten der Rücklagenbildung und ‑verwendung sind im internationalen Vergleich sehr großzügig gestaltet und wurden in den letzten Bundesfinanzgesetzen zusätzlich erweitert. Bereits im Rahmen der Evaluierung der Haushaltsrechtsreform wurde eine Überarbeitung des Rücklagenregimes angeregt, diese sollte Aspekte der Budgetwahrheit und ‑transparenz berücksichtigen.
Die berichteten vorgenommenen Stundungen, Ratenbewilligungen, Aussetzungen und Einstellungen der Einziehung von Forderungen betrugen im Jahr 2023 insgesamt 164,2 Mio. EUR und waren damit deutlich höher als im Vorjahr (2022: 38,7 Mio. EUR). Dies war insbesondere auf die Ausbuchung einer Forderung iHv 129,0 Mio. EUR für die Sanierung der Altlast N1 Fischer Deponie in der UG 43‑Klima, Umwelt und Energie zurückzuführen.
Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit war im Jahr 2023 mit 12,7 Mrd. EUR bzw. 2,7 % des BIP um 0,6 %‑Punkte niedriger als im Jahr 2022. Bei der Budgeterstellung im Herbst 2022 wurde für 2023 mit 2,9 % des BIP ein um 0,2 %‑Punkte höheres Defizit erwartet. Das Maastricht-Defizit 2023 betraf überwiegend den Bund mit 9,7 Mrd. EUR bzw. 2,0 % des BIP. Aber auch die anderen Teilsektoren verzeichneten 2023 signifikante Defizite. Im Vorjahresvergleich unterscheiden sich die Saldenentwicklungen zwischen den Teilsektoren deutlich. Während sich der Maastricht-Saldo des Bundes im Vergleich zu 2022 um 7,4 Mrd. EUR verbesserte, verschlechterte sich jener der Länder und Gemeinden, die 2022 noch Überschüsse erzielten, um insgesamt 5,3 Mrd. EUR.
Die gesamtstaatliche Schuldenquote war 2023 vor allem aufgrund des starken nominellen BIP-Wachstums leicht rückläufig und lag bei 77,8 % des BIP. Damit liegt sie jedoch weiterhin um 7,1 %‑Punkte über dem Vorkrisenniveau von 2019. In Absolutwerten stieg der gesamtstaatliche Schuldenstand 2023 um 20,4 Mrd. EUR auf 371,1 Mrd. EUR. Der gegenüber dem Maastricht‑Defizit deutlich höhere Anstieg des Schuldenstands resultiert aus Stock-Flow-Adjustments im Ausmaß von 1,6 % des BIP, etwa im Zusammenhang mit der gegenüber dem Vorjahr höheren Liquiditätshaltung und den Periodenabgrenzungen bei den Zinsausgaben.