Budgetdienst - Budgetvollzug 13.04.2026

Vorläufiger Gebarungserfolg 2025

Überblick

Der Bundes­haushalt verzeichnete 2025 im Finanzierungs­haushalt einen Netto­finanzierungs­saldo iHv ‑14,4 Mrd. EUR und im Ergebnis­haushalt ein vor­läufiges Netto­ergebnis iHv ‑14,3 Mrd. EUR. 2025 blieben die Rück­lagen auf dem Niveau des Vor­jahres (28,7 Mrd. EUR). Das Maastricht-Defizit für den Bundes­sektor betrug 3,0 % des Brutto­inlands­produkts (BIP), jenes für den Gesamt­staat lag bei 4,2 % des BIP. Die Verringerung des Defizits im Vergleich zu 2024 (4,6 %) resultierte vor allem aus einem niedrigeren Defizit des Bundes. Im Vergleich zur Budget­planung ist das geringere Defizit hauptsächlich auf konjunkturell bedingte Mehr­einzahlungen zurück­zuführen.

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Von 2020 stiegen die Rücklagenstände bis 2024 an und erreichten den höchsten Wert in Höhe von 28,7 Mrd. EUR seit Einführung der Haushalts­rechts­reform. Im Jahr 2025 blieb dieser weitgehend unverändert. Der Großteil der Rücklagen sind Detail­budget­rücklagen (2025: 24,9 Mrd. EUR).

Kurzfassung

Die Budget­entwicklung 2025 war durch teils gegen­läufige Faktoren geprägt. Die umgesetzten Konsolidierungs­maß­nahmen und die aus­laufenden Krisen­maßnahmen ent­lasteten vor allem den Bundes­haushalt, wobei die einnahmen­seitigen Maß­nahmen auch die Salden der Länder, Gemeinden und Sozial­versicherung ver­besserten. Darüber hinaus bewirkte die ein­setzende Konjunktur­erholung eine budgetäre Ver­besserung, die Nach­wirkungen der Rezession am Arbeits­markt und bei der Körperschaft­steuer dämpften diesen Effekt aber. Gegen­läufig wirkten auch demo­grafie- und inflations­bedingte Ausgaben­zuwächse (z. B. Pensionen), steigende Personal­ausgaben und in der vergangenen Legislatur­periode beschlossene Maß­nahmen. In einer gesamt­staatlichen Betrachtung dämpften auch die steigenden Ausgaben für das Gesundheits- und das Bildungs­wesen die Budget­entwicklung.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung 2025

Statistik Austria ver­öffentlichte am 31. März 2026 im Rahmen der Maastricht-Notifikation die Eck­werte der gesamt­staatlichen Haushalts­entwicklung 2025.

Die gesamt­staatlichen Ausgaben stiegen 2025 im Vor­jahres­vergleich um 3,6 % auf 283,0 Mrd. EUR an. Nachdem die Staats­ausgaben­quote 2024 deutlich gestiegen war, ging sie 2025 leicht um 0,1 %‑Punkte auf 55,2 % des Brutto­inlands­produkts (BIP) zurück. Die gesamt­staatlichen Ein­nahmen erhöhten sich 2025 im Vor­jahres­vergleich um 4,5 % auf 261,5 Mrd. EUR. Die Staats­einnahmen­quote stieg im Vor­jahres­vergleich um 0,4 %‑Punkte auf 51,0 % des BIP, die Abgaben­quote lag 2025 bei 44,3 % des BIP.

Das im Vergleich zu den Einnahmen schwächere Wachstum der Ausgaben führte 2025 zu einem Rück­gang des gesamt­staatlichen Maastricht-Defizits um 1,5 Mrd. EUR auf 21,5 Mrd. EUR bzw. 4,2 % des BIP. Das gesamt­staatliche Defizit betraf über­wiegend den Bund mit 15,2 Mrd. EUR. Aber auch die anderen Teil­sektoren verzeichneten 2025, wie bereits in den Jahren 2023 und 2024, signifikante Defizite. Die Verbesserung des gesamt­staatlichen Budget­saldos resultierte vor allem aus dem sinkenden Defizit des Bundes.

Bei der Budget­erstellung im Frühjahr 2025 wurde für 2025 mit 4,5 % des BIP ein um 0,3 %‑Punkte höheres Defizit erwartet. Das geringer als pro­gnostizierte Defizit ist haupt­sächlich auf kon­junkturell bedingte Mehr­einzahlungen zurück­zuführen. Auch die höher als erwarteten Einnahmen aus den Produktions­erlösen und der stärkere Rück­gang der Sub­ventionen sowie der geringere Anstieg der Zins­ausgaben trugen zum Defizit­rückgang bei. Gegen­läufig wirkten vor allem die höher als ange­nommenen Zu­wächse bei den Arbeit­nehmer­entgelten, Vor­leistungen und Sozial­leistungen.

Die gesamt­staatliche Schulden­quote ver­zeichnete im Vor­jahres­vergleich auf­grund des hohen Defizits und des moderaten nominellen BIP-Wachstums einen Anstieg um 1,6 %‑Punkte auf 81,5 % des BIP im Jahr 2025. Damit lag sie um 10,5 %‑Punkte über dem Vor­krisen­niveau von 2019 (71,0 % des BIP). Knapp 86 % der gesamt­staatlichen Schulden entfielen auf den Bundes­sektor. Die höchsten Länder- und Gemeinde­schulden im Jahr 2025 hatten Wien und Nieder­österreich, die höchste pro Kopf Verschuldung wiesen die Steier­mark, Kärnten und das Burgen­land auf.

Entwicklungen im Bundeshaushalt 2025

Der Bundes­haushalt verzeichnete 2025 im Finanzierungs­haushalt einen Netto­finanzierungs­saldo iHv ‑14,4 Mrd. EUR und im Ergebnis­haushalt ein vor­läufiges Netto­ergebnis iHv ‑14,3 Mrd. EUR. Während sich der Netto­finanzierungs­saldo im Vor­jahres­vergleich deutlich verbessert hat (+4,7 Mrd. EUR), hat sich das vor­läufige Netto­ergebnis leicht ver­schlechtert (‑0,5 Mrd. EUR). Die ab­weichenden Ver­änderungen der beiden Salden im Vor­jahres­vergleich resultierten ins­besondere aus den Verbuchung der Zahlungen im Zusammen­hang mit der Aufbau- und Resilienz­fazilität und aus der Finanz­schulden­gebarung. Im Vergleich zum Bundes­voranschlag (BVA) 2025 fielen beide Salden deutlich günstiger aus als budgetiert.

Die Auszahlungen stiegen im Vor­jahres­vergleich um 0,8 Mrd. EUR bzw. 0,6 % auf 121,5 Mrd. EUR. Dabei kam es ins­besondere bei den Pensionen (+2,7 Mrd. EUR), dem Bundes­personal und Landes­lehr­personal (+0,8 Mrd. EUR), den Leistungen aus der Arbeits­losen­versicherung (+0,7 Mrd. EUR) und der thermisch-energetischen Sanierung (+0,5 Mrd. EUR) zu Mehr­auszahlungen. Aus­laufende Krisen­maß­nahmen (‑3,4 Mrd. EUR) sowie die umgesetzten Konsolidierungs­maß­nahmen und der restriktive Budget­vollzug dämpften die Auszahlungs­entwicklung. Der BVA 2025 wurde auszahlungs­seitig um 1,8 Mrd. EUR unter­schritten. Dies ist vor allem auf geringere Finanzierungs­kosten und Minder­auszahlungen für COVID‑19-Maß­nahmen zurück­zuführen, denen ein Mehr­bedarf bei den Leistungen aus der Arbeits­losen­versicherung (+0,3 Mrd. EUR) und der thermisch-energetischen Sanierung (+0,3 Mrd. EUR) gegen­über­steht.

Die Einzahlungen stiegen im Vor­jahres­vergleich um 5,5 Mrd. EUR bzw. 5,4 % auf 107,1 Mrd. EUR. Der Anstieg betraf zu einem großen Teil die öffentlichen Netto­abgaben (+3,7 Mrd. EUR). Diese waren haupt­sächlich auf die leichte kon­junkturelle Erholung, die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und die aus­gelaufenen Krisen­maß­nahmen zurück­zuführen. Weitere wesentliche Mehr­einzahlungen betrafen die Ein­zahlungen aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF; +2,1 Mrd. EUR). Wesentliche Minder­einzahlungen im Jahr 2025 betrafen die Dividenden von der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG (‑402 Mio. EUR) und weitere Trans­fers der EU (‑234 Mio. EUR). Der BVA 2025 wurde bei den Ein­zahlungen um 2,0 Mrd. EUR über­schritten. Dabei fielen die Ein­zahlungen in der UG 16‑Öffentliche Abgaben um 2,0 Mrd. EUR höher aus als ver­anschlagt, bei den weiteren Ein­zahlungen glichen sich die Voranschlags­abweichungen in etwa aus.

Das Netto­ergebnis im Ergebnis­haushalt beträgt vorläufig ‑14,3 Mrd. EUR und ent­sprach in etwa dem Netto­finanzierungs­saldo, der um 0,1 Mrd. EUR un­günstiger ausfiel. Ins­besondere im Ergebnis­haushalt können sich noch Änderungen aus den Jahres­abschluss­buchungen ergeben, die finalen Werte für 2025 werden mit dem Bundes­rechnungs­abschluss (BRA) 2025 im Juni 2026 ver­öffentlicht.

Rücklagen 2025 im Bundeshaushalt

Der Stand der Rückl­agen zum 31. Dezember 2025 betrug 28,7 Mrd. EUR (2024: 28,7 Mrd. EUR). Die gering­fügige Erhöhung gegenüber dem Vor­jahr um 38 Mio. EUR ergab sich zunächst aus deutlich geringeren Rück­lagen­entnahmen als im Vor­jahr (2025: 1,9 Mrd. EUR; 2024: 3,2 Mrd. EUR). Ins­besondere Ent­nahmen im Rahmen des Budget­vollzugs erhöhen in der Regel das administrative Defizit und das Maastricht-Defizit. Als eine Maß­nahme zur Erreichung des Konsolidierungs­volumens wurde vom BMF der restriktive Budget­vollzug genannt. Um­gesetzt werden kann dieser auch durch eine strengere Hand­habung von Rück­lagen­entnahmen. Vor­haben können strenger dahin­gehend über­prüft werden, ob es sich um un­vorher­sehbare Ereignisse und eine unbedingt erforderliche Maß­nahme bzw. Verpflichtung handelt. Auch die Rück­lagen­zuführungen waren 2025 mit 1,9 Mrd. EUR im Vor­jahres­vergleich deutlich geringer (2024: 5,4 Mrd. EUR). Dies kann auf eine genauere Budget­planung durch die späte Vorlage des Budgets 2025 und auch als Folge eines restriktiveren Budget­vollzugs angesehen werden.

Forderungen 2025 im Bundeshaushalt

Die berichteten vor­genommenen Stundungen, Raten­bewilligungen, Aus­setzungen und Ein­stellungen der Ein­ziehung von Forderungen betrugen im Jahr 2025 ins­gesamt 34 Mio. EUR, damit nahmen sie gege­nüber dem Vor­jahr um 2 Mio. EUR bzw. 5,2 % zu. Die der­zeitige Form der Bericht­erstattung zu Forderungen umfasst die wesentlichsten Forderungs­positionen, ins­besondere jene aus dem Abgaben­bereich, nicht. Dahin­gehend wäre eine Über­arbeitung der Berichts­inhalte aus Sicht des Budget­dienstes erforderlich.