Budgetdienst - Budgetvollzug 11.04.2025

Vorläufiger Gebarungserfolg und gesamtstaatliche Entwicklung 2024

Überblick

Der Bundes­haushalt verzeichnete 2024 im Finanzierungs­haushalt einen Netto­finanzierungs­saldo iHv ‑19,1 Mrd. EUR und im Ergebnis­haushalt ein Netto­ergebnis iHv ‑14,4 Mrd. EUR. Das Maastricht-Defizit für den Bundessektor betrug 3,5 % des Brutto­inlands­produkts (BIP), jenes für den Gesamt­staat lag bei 4,7 % des BIP. Damit stieg das Defizit gegenüber 2023 deutlich an und war auch höher als bei der Budget­erstellung erwartet. Der Defizit­anstieg ist sowohl für den Bundes­haushalt als auch für den Gesamtstaat auf teilweise inflations­bedingt stark gestiegene Ausgaben und eine aufgrund der rückläufigen Wirtschafts­leistung nur moderate Einnahmen­entwicklung zurückzuführen.

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Der Stand der Rücklagen zum Ende des Jahres 2013 betrug 17,4 Mrd. EUR.

Kurzfassung

Die Budgetentwicklung im Jahr 2024 war von der verzögerten Wirkung der hohen Inflation auf das Budget und anhaltend schwierigen makro­ökonomischen Rahmen­bedingungen geprägt. Darüber hinaus führten die Schwerpunkt­setzungen der letzten Bundes­regierung (z. B. in den Bereichen Klima und Sicherheit) und das gestiegene Zinsniveau zu steigenden Ausgaben. Der neue Finanz­ausgleich bewirkte höhere Zahlungen aus dem Bundes­haushalt an die Länder und Gemeinden sowie an die Sozial­versicherung, dennoch verzeichneten auch diese Sektoren 2024 ein beträchtliches Budget­defizit. Zu ausgaben­erhöhenden Sonder­effekten kam es außerdem durch die Hochwasser­katastrophe im September 2024 und durch Nachzahlungen für Vordienstzeiten an öffentlich Bedienstete. Die budgetäre Belastung durch Krisen­maßnahmen war zwar rückläufig, aber weiterhin hoch.

Stabilisierend auf die Budget­entwicklung wirkten insbesondere die hohen Zuwächse bei den von der Lohnsumme abhängigen Abgaben und die gestiegenen Einnahmen aus Dividenden.

Der Bundeshaushalt verzeichnete 2024 im Finanzierungs­haushalt einen Netto­finanzierungs­saldo iHv ‑19,1 Mrd. EUR und im Ergebnis­haushalt ein Netto­ergebnis iHv ‑14,4 Mrd. EUR. Das Maastricht-Defizit für den Bundes­sektor betrug 3,5 % des Brutto­inlands­produkts (BIP), jenes für den Gesamt­staat lag bei 4,7 % des BIP. Damit stieg das Defizit gegenüber 2023 deutlich an und war deutlich höher als bei der Budget­erstellung erwartet.

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung 2024

Die gesamtstaatlichen Ausgaben stiegen 2024 im Vorjahres­vergleich um 21,8 Mrd. EUR bzw. 8,8 % an. Zu Mehr­ausgaben kam es insbesondere bei den Sozial­leistungen (+10,6 %), den Arbeitnehmerentgelten (+10,0 %) und den Zinsausgaben (+27,1 %). Rückläufig waren hingegen erneut die Ausgaben für Subventionen (‑11,3 %). Die Staats­ausgaben­quote erhöhte sich aufgrund der hohen Ausgaben­zuwächse und des geringen nominellen Wirtschafts­wachstums deutlich um 3,6 %-Punkte auf 56,3 % des BIP. Die gesamt­staatlichen Einnahmen stiegen 2024 im Vorjahresvergleich um 11,7 Mrd. EUR bzw. 4,9 % an. Der Anstieg der Staats­einnahmen resultierte vor allem aus den kräftigen Zuwächsen bei den von der Lohnsumme abhängigen Abgaben und den Einnahmen aus Dividenden, die vom Konsum abhängigen Abgaben verzeichneten nur moderate Zuwächse. Die Staats­einnahmen­quote stieg im Vorjahres­vergleich um 1,5 %-Punkte auf 51,6 % des BIP, die Abgabenquote lag 2024 bei 44,9 % des BIP.

Das im Vergleich zu den Ausgaben schwächere Wachstum der Einnahmen führte 2024 zu einem Anstieg des gesamt­staatlichen Maastricht-Defizits um 10,1 Mrd. EUR auf 22,5 Mrd. EUR bzw. 4,7 % des BIP. Das Maastricht‑Defizit 2024 betraf über­wiegend den Bund mit 17,1 Mrd. EUR bzw. 3,5 % des BIP. Aber auch die anderen Teilsektoren verzeichneten 2024, wie bereits 2023, signifikante Defizite. Dies betraf insbesondere die Länder (ohne Wien) mit 2,0 Mrd. EUR (0,4 % des BIP) und Wien mit 1,6 Mrd. EUR (0,3 % des BIP). Aber auch die Gemeinden (ohne Wien) wiesen mit 1,0 Mrd. EUR (0,2 % des BIP) erneut ein Defizit auf. Der Beitrag der SV-Träger ist mit einem Defizit von 0,8 Mrd. EUR (0,2 % des BIP) etwas geringer.

Bei der Budget­erstellung im Herbst 2023 wurde für 2024 mit 2,7 % des BIP ein um 1,9 %-Punkte bzw. 8,8 Mrd. EUR niedrigeres Defizit erwartet. Im Vergleich zur Budget­planung waren insbesondere die Staats­ausgaben um 8,3 Mrd. EUR bzw. 3,2 % höher als erwartet. Die Staats­einnahmen waren trotz der schlechteren Konjunktur­entwicklung und zusätzlicher abgaben­senkender Maßnahmen nur um 0,4 Mrd. EUR niedriger als geplant.

Auch die gesamtstaatliche Schulden­quote verzeichnete im Vorjahres­vergleich aufgrund des hohen Defizits und des schwachen nominellen BIP-Wachstums einen Anstieg um 3,3 %-Punkte auf 81,8 % des BIP im Jahr 2024. Damit lag sie um 10,8 %-Punkte über dem Vorkrisen­niveau von 2019 (71,0 % des BIP). In Absolut­werten stieg der gesamt­staatliche Schuldenstand um 22,6 Mrd. EUR auf 394,1 Mrd. EUR. Mit 341,2 Mrd. EUR entfallen knapp 87 % der gesamtstaatlichen Schulden auf den Bundes­sektor.

Entwicklungen im Bundeshaushalt 2024

Die Auszahlungen des Bundes im Finanzierungs­haushalt stiegen im Vorjahres­vergleich um 11,5 Mrd. EUR bzw. 10,5 % auf 120,7 Mrd. EUR an. Während die Auszahlungen für Krisen­maßnahmen vor allem aufgrund geringerer Auszahlungen für COVID‑19-Maßnahmen rückläufig waren (‑2,6 Mrd. EUR), kam es bei den Aus­zahlungen ohne temporäre Krisenmaßnahmen zu einem kräftigen Anstieg um 14,1 Mrd. EUR bzw. 13,7 %. Zu den höchsten Auszahlungsanstiegen kam es 2024 in den Bereichen Pensionen, Mobilität, Klima und Umwelt, Bildung Wissenschaft und Forschung sowie innere und äußere Sicherheit. Außerdem führte der neue Finanz­ausgleich zu Mehrauszahlungen aus dem Bundes­haushalt. Der Bundes­voranschlag (BVA) 2024 wurde auszahlungs­seitig um 2,8 Mrd. EUR unterschritten. Dies ist vor allem auf geringere Finanzierungs­kosten, Minderausschöpfungen/Verzögerungen bei einigen Förder­instrumenten bzw. Projekten und eine vorsichtige Budgetierung zurückzuführen.

Die Einzahlungen stiegen im Vorjahres­vergleich nur moderat um 0,3 % auf 101,6 Mrd. EUR an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 2023 Zahlungen im Zusammenhang mit den Bank­abwicklungen iHv 3,0 Mrd. EUR eingegangen sind. Darüber hinaus gelangten im Jahr 2023, im Gegensatz zu 2024, Mittel aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF) zur Einzahlung. Ohne diese Sonder­faktoren wäre der Einzahlungs­anstieg deutlich höher ausgefallen. Zu den höchsten Einzahlungs­veränderungen kam es im Jahr 2024 bei den öffentlichen Abgaben, den abgaben­ähnlichen Erträgen (v. a. Beiträge zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds (FLAF) und zur Arbeitslosen­versicherung) und den Einzahlungen aus Dividenden. Der BVA 2024 wurde bei den Einzahlungen um 1,1 Mrd. EUR unterschritten, was vor allem auf die mit 1,7 Mrd. EUR budgetierten aber nicht eingegangenen Einzahlungen aus der RRF zurück­zuführen war. Darüber hinaus kam es zu konjunkturell bedingten Minderein­zahlungen in der UG 16‑Öffentliche Abgaben.

Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt beträgt vorläufig ‑14,4 Mrd. EUR und war damit um 4,7 Mrd. EUR günstiger als der Netto­finanzierungs­saldo im Finanzierungs­haushalt. Diese Differenz begründet sich insbesondere durch Auszahlungen für Investitionen und Perioden­abgrenzungen für Finanzierungs­kosten, aber auch durch die zum Jahresende noch nicht eingegangene Zahlung aus der RRF sowie höhere künftige Verpflichtungen für Annuitäten­zuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG.

Rücklagen 2024 im Bundeshaushalt

Der Stand der Rücklagen zum 31. Dezember 2024 erreichte mit 28,7 Mrd. EUR (2023: 26,5 Mrd. EUR) einen neuerlichen Höchststand. Im Jahr 2024 waren Rücklagen­entnahmen iHv 1,8 Mrd. EUR bereits budgetiert, weitere Rücklagen iHv 1,4 Mrd. EUR wurden im Budgetvollzug entnommen. Per Ende 2024 wurden 5,4 Mrd. EUR an Rücklagen zugeführt. Damit war die Zuführung zwar insgesamt geringer als 2023, es wurden aber neuerlich umfangreiche Budget­mittel nicht in Anspruch genommen. Der Großteil der Zuführungen betraf Zahlungs­verschiebungen bzw. Projektver­zögerungen, etwa bei der Abwicklung von mehr­jährigen Projekten durch den Klima- und Energie­fonds (KLI.EN). Ein weiterer beträchtlicher Teil entfiel auf Minder­auszahlungen bei Zinsen und sonstigen Finanz­aufwendungen. Die Möglichkeiten der Rücklagen­bildung und ‑verwendung sind im internationalen Vergleich sehr großzügig gestaltet und wurden in den letzten Bundes­finanz­gesetzen (BFG) zusätzlich erweitert. Bereits im Rahmen der Evaluierung der Haushalts­rechts­reform wurde eine Überarbeitung des Rücklagen­regimes angeregt, diese sollte Aspekte der Budgetwahrheit und ‑transparenz berücksichtigen.

Forderungen 2024 im Bundeshaushalt

Die berichteten vorgenommenen Stundungen, Raten­bewilligungen, Aussetzungen und Einstellungen der Einziehung von Forderungen betrugen im Jahr 2024 insgesamt 32 Mio. EUR und sanken damit — nach einer deutlich höheren einzelfall­bedingten Wert­berichtigung im Jahr 2023 (164 Mio. EUR) — unter das Niveau von 2022. Die derzeitige Form der Bericht­erstattung zu Forderungen umfasst die wesentlichsten Forderungs­positionen, insbesondere jene aus dem Abgaben­bereich, nicht. Dahin­gehend wäre eine Über­arbeitung der Berichts­inhalte aus Sicht des Budget­dienstes erforderlich.