Die Schuldaufnahmen im Namen der EU haben sich im Zeitraum zwischen 2019 und 2024 mehr als verelffacht. Ausgehend von 51,9 Mrd. EUR stiegen sie in diesem Zeitraum um 549,4 Mrd. EUR auf 601,3 Mrd. EUR an.
Der überwiegende Teil der EU‑Schuldaufnahmen erfolgte, insbesondere ab 2020, zur Finanzierung von Darlehen und Zuschüssen an EU‑Mitgliedstaaten. Die zu diesem Zweck aufgenommenen Schulden machten 2019 noch 47,7 Mrd. EUR aus und stiegen bis Ende 2024 um 465,9 Mrd. EUR auf 513,6 Mrd. EUR. Davon entfielen 373,1 Mrd. EUR auf den RRF und sonstige Zuschüsse des Aufbauinstruments NextGenerationEU (NGEU). Zur Rückzahlung der für Zuschüsse aufgenommenen NGEU‑Schulden sollen gemäß Vorschlag der EK ab 2028 bis voraussichtlich 2056 etwa 24 Mrd. EUR pro Jahr für die Schuldentilgung und den Zinsendienst aus dem EU‑Haushalt fließen, wobei die Schuldentilgung jedenfalls bis 2058 abzuschließen ist. Erfolgt die Finanzierung über zusätzliche BNE‑Eigenmittel, so würde sich der Anteil Österreichs unter Anwendung seines aktuellen BNE‑Anteils (2,66 %) auf etwa 640 Mio. EUR pro Jahr belaufen. Die Rückzahlung der RRF‑Darlehen erfolgt durch die Empfängerländer.
Die Schuldaufnahmen im Namen der EU für Darlehen an Drittländer stiegen im Zeitraum zwischen 2019 und 2024 ausgehend von 4,9 Mrd. EUR um 42,3 Mrd. EUR auf 47,1 Mrd. EUR. Damit haben die Darlehen an Drittländer ein deutlich geringeres Volumen als jene an EU‑Mitgliedstaaten, sie weisen jedoch in der Regel ein höheres Ausfallrisiko auf. Dies trifft insbesondere auf die an die Ukraine vergebenen Darlehen zu, die den überwiegenden Teil der Darlehen an Drittländer ausmachen und sich Ende 2024 auf insgesamt 42,4 Mrd. EUR (+39,0 Mrd. EUR gegenüber 2019) beliefen.
Zusätzlich kann die EK auch ermächtigt werden, durch den EU‑Haushalt besicherte Garantien (Haushaltsgarantien) zu gewähren. In der Regel werden sie dazu verwendet, um Schuldaufnahmen Dritter zu besichern und diesen dadurch zu günstigeren Finanzierungskonditionen zu verhelfen. Auch die im Namen der EU gewährten Haushaltsgarantien verzeichneten im Zeitraum 2019 bis 2024 einen merklichen Anstieg von 64,0 Mrd. EUR auf 109,9 Mrd. EUR (+71,8 %).
Die Besicherung der Schuldaufnahmen erfolgt bei den für Darlehen an EU‑Mitgliedstaaten aufgenommenen Schulden in der Regel durch den Spielraum, der sich aus der Differenz zwischen der im Eigenmittelbeschluss vorgesehenen Eigenmittelobergrenze für Zahlungen (1,40 % des BNE der EU) und dem tatsächlichen Eigenmittelbedarf zur Deckung der Zahlungen aus dem EU‑Haushalt ergibt (EU‑Haushaltsspielraum). Zur Besicherung der NGEU‑Schuldaufnahmen wurde im Eigenmittelbeschluss 2021 ein eigener Spielraum iHv 0,6 % des BNE der EU geschaffen, der spätestens Ende 2058 ausläuft. Bei den EU‑Haushaltsgarantien und bei den meisten Darlehen an Drittländer erfolgt die Besicherung primär über die Dotierung von Rückstellungen im gemeinsamen Dotierungsfonds. Bei einzelnen Hilfsinstrumenten sind zusätzlich Garantien der EU‑Mitgliedstaaten vorgesehen.
Kommt es zu einem Zahlungsausfall bei einem vergebenen Darlehen oder zu einem Schlagendwerden einer Haftung und sind keine ausreichenden Rückstellungen vorhanden, müsste die Verpflichtung über zusätzliche Mittel aus dem EU‑Haushalt und damit über zusätzliche Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert werden. Kurzfristig kann die EK als letztes Mittel nach Ausschöpfung sämtlicher Flexibilitäten auch direkt zusätzliche Mittel der Mitgliedstaaten anfordern.
Österreich hat über das Bundesgesetz zur Teilnahme an der internationalen Zahlungsbilanzstabilisierung auch direkte Haftungen übernommen. Zum Teil handelt es sich dabei um die Umsetzung von Garantien der Mitgliedstaaten für EU‑Hilfsinstrumente (SURE-Instrument, außerordentliche Makrofinanzhilfe für die Ukraine). In den Jahren 2019 bis 2024 stiegen die von Österreich im Rahmen des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) übernommenen Haftungen um 779 Mio. EUR an. Dies ist auf im Zuge der COVID‑19-Pandemie und der Ukrainehilfen neu übernommene Haftungen zurückzuführen, die sich Ende 2024 auf 1.451 Mio. EUR beliefen. Gleichzeitig reduzierte sich der Haftungsstand der über die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) vergebenen Darlehen an Griechenland, Portugal und Irland um 673 Mio. EUR.