Auf Basis der 1934 erlassenen Maiverfassung tagten von Herbst 1934 bis zum "Anschluss“ an das Deutsche Reich im März 1938 im nun sogenannten Haus der Bundesgesetzgebung als vorberatende Organe Staatsrat, Bundeswirtschaftsrat, Bundeskulturrat und der Länderrat. Als beschließendes Organ fungierte der aus 59 Abgeordneten bestehende Bundestag, der von den vorberatenden Organen entsandt wurde.
Die Aufgabe der vorberatenden Organe bestand darin, die von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwürfe (Gu der Beilagen) zu begutachten. Die Gutachten waren für die Regierung nicht bindend. Dem Bundestag wurden die Gesetzesentwürfe (Ge der Beilagen) von der Regierung zum Beschluss vorgelegt.
Im Bestand befinden sich neben den von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwürfen die Verhandlungsschriften der vorberatenden Organe, die Stenographischen Protokolle der 53 Sitzungen des Bundestags sowie Teile des Schriftguts der Parlamentsverwaltung von 1933 bis 1938.
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