Nach der Ausschaltung des Parlaments im Frühjahr 1933 tagen auf Basis der 1934 erlassenen "Maiverfassung" von Herbst 1934 bis zum "Anschluss an das Deutsche Reich“ im März 1938 die im "Haus der Bundesgesetzgebung" vereinigten "vorberatenden Organe" Staatsrat, Bundeswirtschaftsrat, Bundeskulturrat und Länderrat und der aus 59 Abgeordneten bestehende, von den vorberatenden Organen entsandte "Bundestag" als "beschließendes Organ".
Aufgabe der vorberatenden Organe ist, die von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwürfe zu begutachten, wenngleich die Gutachten für die Regierung nicht bindend sind. Dem Bundestag werden die Gesetzesentwürfe von der Regierung zum Beschluss vorgelegt.
Die insgesamt 224 dem Bundestag vorgelegten Regierungsvorlagen und die 170 von den vorberatenden Organen verfassten Gutachten sind – wie die Sitzungsprotokolle dervorberatenden Organe und Teile des Schriftguts der Parlamentsverwaltung von 1933 bis 1938 – im Parlamentsarchiv erhalten.
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