Fachinfos - Fachdossiers 03.06.2026

Was ist digitale Souveränität?

Digitale Souveränität gewinnt an Bedeutung

In der österreichischen und in der europäischen Politik hat digitale Souveränität an Relevanz gewonnen: Von nationalen Digitalstrategien bis hin zu EU-weiten Gesetzesinitiativen wie dem Data Act oder dem European Chips Act prägt der Begriff programmatische Dokumente und politische Debatten (siehe: Weitere Informationen). Im November 2025 nahmen die EU-Mitgliedstaaten auf Initiative Österreichs die Europäische Erklärung für Digitale Souveränität an. Die österreichische Bundesregierung beschloss daraufhin Maßnahmen zur Umsetzung (siehe entsprechender ORF-Artikel), und im Dezember 2025 verabschiedete der Nationalrat eine einstimmige Entschließung zur Stärkung der digitalen Souveränität der österreichischen Verwaltung.

Die öffentliche Verwaltung ist – nicht zuletzt aufgrund von bevorstehenden Pensionierungswellen – mit Rufen nach mehr Effizienz konfrontiert (siehe Fachdossier "Wie kann künstliche Intelligenz die Verwaltung effizienter machen?"). Gleichzeitig wächst der Druck, unabhängiger von ausländischen Technologieanbietern zu werden und die eigene digitale Infrastruktur besser zu schützen – bei anhaltendem Spardruck (Fratini u. a. 2026). Doch wer von digitaler Souveränität spricht, beschreibt meist einen Zielzustand, der erst verwirklicht werden muss. Wie dies geschehen soll, kann aufgrund verschiedener Interpretationen des Begriffs und oft abstrakter Zielvorstellungen unterschiedlich sein (Di Marco u. a. 2025). Das Fachdossier soll eine Einordnung des Begriffs "Digitale Souveränität" bieten sowie konkrete Maßnahmen aufzeigen, die gerade Parlamente zur Stärkung ihrer digitalen Souveränität ergreifen können.

Wie hängen staatliche, persönliche und digitale Souveränität zusammen?

Souveränität hat zwei Grundbedeutungen: Einerseits können uneingeschränkte Herrschaft, Hoheitsgewalt und Selbstbestimmung, andererseits Können und Sicherheit im Handeln gemeint sein.

Das traditionelle Verständnis von Souveränität ist durch die Idealvorstellung eines Staats bzw. einer Person, die alle äußeren und inneren Angelegenheiten entscheiden kann, geprägt. Es ist in vielen Debatten über digitale Souveränität bis heute präsent (Jäger u. a. 2022; Pohle 2025). Staatliche Einrichtungen haben lange auch über technologische Souveränität verfügt. Sie haben die Entwicklung der Herrschaftstechniken, die sie brauchten, selbst gesteuert oder beeinflusst (Rizzoni 2025). Dazu zählten etwa Dokumentation und Aktenverwaltung, Postverkehr, Telegrafie und Telefon (Vismann 2000).

Das traditionelle Verständnis wurde in den Wissenschaften vor allem seit 1945 hinterfragt. Im Kontext europäischer demokratischer Rechtsstaaten besteht Konsens darüber, dass es keinen Souverän und keine Souveränität im absoluten Sinn mehr gibt. Ein möglichst hohes Maß an Freiheit und Gleichberechtigung soll erreicht werden, indem politische Herrschaft auf Institutionen aufgeteilt wird, die zusammenwirken müssen (Kriele 2015). Durch intermediäre ("dazwischenstehende") Institutionen wird "Durchregieren" oder die Ausübung von Druck reduziert.

Damit das gelingen kann, muss die Souveränität des Rechts – und nicht des Staats oder z. B. eines Königs – anerkannt werden: Staatliches Handeln soll auf einer rechtlichen Grundlage beruhen und durch Recht begrenzt sein (siehe das Fachdossier "Was bedeutet Rechtsstaatlichkeit als Grundwert der EU?").

Der zweite Unterschied zu "alten" Souveränitätskonzepten ist, dass die digitale Transformation durch transnationale Unternehmen und Plattformen geprägt wird. Staaten und Individuen sind nur mehr begrenzt oder gar nicht in der Lage, Souveränität im Sinne von Einfluss auf die Entwicklung und Nutzung von Technologien auszuüben, die sie für ihr selbstbestimmtes Handeln benötigen. Unternehmen und Plattformen entziehen sich den Grenzen und Einflussbereichen der Rechtsstaaten und setzen eigene Handlungsvorgaben, die nicht den Prinzipien des Rechtsstaats und der Menschenrechte entsprechen müssen (Postema 2022, 263 ff.).

Die Einbeziehung eines differenzierten Verständnisses von Souveränität kann Möglichkeiten schaffen, das Konzept der digitalen Souveränität präziser zu fassen und anzuwenden.

Was bedeutet digitale Souveränität?

Der Begriff der "digitalen Souveränität" kam erstmals in den 1990er-Jahren mit der Entwicklung des Internets auf: Dieses wurde als dezentral organisiertes Hoheitsgebiet verstanden, das sich staatlicher Regulierung entzieht und aufgrund fehlender Kontrolle über Infrastrukturen und Informationsflüsse frei und digital souverän sei (Barbrook und Cameron 1996; Hofmann 2015; Barlow 1996). Mit zunehmender Vernetzung und wachsender Kritik an marktgetriebener Regelsetzung setzte sich die Auffassung durch, dass der digitale Raum mehr Koordination und Regeln brauche (Pohle 2025). Seither regulieren sowohl demokratische als auch autoritäre Staaten vermehrt den digitalen Raum, verbinden mit digitaler Souveränität aber unterschiedliche politische Konzepte: Während demokratische Staaten den Schutz von Bürgerrechten und die Reduktion von Abhängigkeiten von ausländischen Technologiekonzernen in den Vordergrund stellen, nutzen autoritäre Staaten wie China oder Russland den Begriff vor allem zur Legitimation staatlicher Informationskontrolle und zur Abwehr ausländischer Einflüsse (Pohle und Thiel 2020).

Die Unklarheiten bei Begriffen und Zielsetzungen (Falkner u. a. 2024) werden durch Unsicherheiten der zukünftigen technologischen Entwicklungen verstärkt: Ohne die Entwicklung der für sie relevanten Herrschaftstechniken (siehe oben) könnten Nationalstaaten heute nicht existieren. Expertinnen und Experten sind sich jedoch einig, dass künstliche Intelligenz (KI) das auf noch unbekannte Weise verändern und den institutionellen Rahmen vor völlig neue Herausforderungen stellen wird (Klein 2026).

In welchen Handlungsfeldern kann digitale Souveränität erreicht werden?

Das Verständnis von Souveränität hat sich von absoluter Macht hin zu einem rechtlichen Rahmen in einer komplexen, durch viele Abhängigkeiten geprägten Welt und Gesellschaft entwickelt. Ein ähnlicher Bedeutungswandel findet in den Debatten über digitale Souveränität statt: Derzeit gibt es keinen demokratischen Staat, der vollständige Kontrolle über alles hat, was für digitale Souveränität in einem absoluten Sinn erforderlich ist. Dazu würden die Sicherstellung aller Rohstoffe, der Entwicklung und des Betreibens der Hardware und der Kommunikationsnetze, der Anwendungen und Speicher, der umfassenden Regulierung usw. gehören (Weizenbaum-Institut 2026). Ebenso müsste sichergestellt werden, dass alle Nutzerinnen und Nutzer souverän handeln und Sicherheitsrisiken minimieren (Schneier und Sanders 2025). Anders ist es, wenn konkrete Handlungsfelder identifiziert werden und digitale Souveränität im Verbund mit anderen Staaten und Akteuren verstanden wird. Die Sozialwissenschaftlerin Julia Pohle (u. a. 2025) unterscheidet digitale Souveränität anhand von drei Dimensionen: eine staatliche, eine wirtschaftliche und eine individuelle Dimension.

Die staatliche Dimension richtet sich vor allem darauf, sicherheitspolitische Aufgaben, die Sicherstellung der technischen Mittel und den Schutz der digitalen Infrastruktur und des Datenschutzes im Blick zu haben (siehe dazu u.  a. auch den österreichischen Aktionsplan "Digitale Souveränität"). Dazu können z. B. die Förderung und der Einsatz von Open-Source-Software gehören, in deren gemeinschaftliche Weiterentwicklung sich große Verwaltungsorganisationen mit ihren Erfahrungen einbringen (Mayer u. a. 2026), wie es in Österreich das BMLV mit Libreoffice tut (siehe den Standard-Artikel "Microsoft wird ausgemustert").

Die wirtschaftliche Dimension beinhaltet Maßnahmen, die auf die Innovations- und Investitionskraft von Unternehmen und Institutionen abzielen (siehe u. a. die EU-Initiative "InvestAI" und den Aufbau von AI Factories, z. B. auch in Österreich).

Die individuelle Dimension digitaler Souveränität ist eng mit der wirtschaftlichen verbunden. Sie zielt darauf ab, die Bevölkerung zu kompetenten Nutzerinnen und Nutzern digitaler Anwendungen auszubilden, um relevante Entwicklungen verstehen und einordnen zu können und somit die persönliche Selbstbestimmtheit im digitalen Raum zu stärken.

Was heißt digitale Souveränität für Parlamente?

Digitale Souveränität hat eine besondere Bedeutung für Parlamente. Dazu gehört, dass Parlamente einen souveränen – im Sinne von Wissen und Können – Umgang mit Digitalisierung und ihren Auswirkungen auf Demokratie entwickeln (siehe das Fachdossier "Wie verändert KI die parlamentarische Demokratie?").

Wenn es darum geht, KI-Systeme im öffentlichen Interesse (und nicht allein in gewinnorientiertem und privatem Interesse) zu schaffen, kommt Parlamenten die Aufgabe zu, diese öffentlichen Interessen zu artikulieren und den Rechtsrahmen dafür zu beschließen (Schneier und Sanders 2025, 251 ff.).

Dadurch, wie Parlamente ihre eigene Digitalisierung vorantreiben und sie z. B. kritisch hinterfragen und so gestalten, dass demokratische Teilhabe und allgemeines Wissen über KI und Digitalisierung gestärkt werden, können sie eigene Handlungsmacht entfalten. Parlamente sind dabei aber weltweit mit der Herausforderung konfrontiert, dass sie sehr spezielle Anwendungen für die Abwicklung ihrer Verfahren brauchen und diese oft nicht selbst in der Qualität entwickeln können, die Bürgerinnen und Bürger erwarten (International Parliamentary Union 2024). Die International Parliamentary Union (IPU) vernetzt Parlamente in diesen Bereichen. Sie hat etwa ein "AI Maturity Framework" entwickelt, mit dem evaluiert werden kann, über welchen Stand der Souveränität ein Parlament in verschiedenen Handlungsfeldern verfügt.

Parlamente können jedoch gerade unter diesen Bedingungen an Souveränität gewinnen, indem sie eine "demokratiekompatible" Digitalisierung forcieren (Ulbrich 2025). Das bedeutet, dass sie klare Entscheidungen darüber treffen, wo Digitalisierung demokratische Prozesse unterstützen und fördern kann und wo ihr Grenzen gesetzt werden, um z. B. demokratische Verfahren offen zu halten und unmittelbare Begegnungen und politische Auseinandersetzungen zu fördern (Konrath und Rathmair 2026).

Eine souveräne Digitalisierung von Parlamenten soll sicherstellen, dass diese weder von der technologischen Infrastruktur anderer staatlicher oder wirtschaftlicher Akteure abhängig sind noch dass sie von Daten- und Informationsflüssen der anderen Staatsorgane abgeschnitten werden. Nur so können sie weiterhin Steuerungs- und Kontrollfunktionen ausüben. Das kann zum einen durch Lösungen "on premise" und die koordinierte Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Einrichtungen gelingen. Zum anderen braucht es den Aufbau eigener Kompetenzen. Das Schweizer Forschungszentrum e-PIAF hat dafür den Vorschlag "datenunterstützter" Parlamente entwickelt. Diese verfügen über die Fähigkeit, umfangreiche Datenanalysen und -verarbeitungen selbst durchzuführen und Daten in hoher Qualität für die Öffentlichkeit – und damit für demokratische Debatten – zur Verfügung stellen zu können (Ulbrich 2025).

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