Rechtliche Grundlage
Die bzw. der österreichische Bundespräsident:in (BPräs.) hat umfassende, genau geregelte Aufgaben und Befugnisse. Diese haben alle ihre Grundlage im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG). Damit die bzw. der BPräs. diese Kompetenzen wahrnehmen kann, braucht es in den meisten Fällen einen Vorschlag der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers (BK), der Bundesregierung oder des Nationalrates. Ein Akt, der von der bzw. dem BPräs. aufgrund eines solchen Vorschlags gesetzt wird, muss gegengezeichnet werden. Das erfolgt in der Regel durch die bzw. den BK oder die bzw. den zuständige:n Bundesminister:in.
Unter einem „vorschlagsbedürftigen Akt“ wird immer eine Handlung verstanden, die rechtliche Bedeutung hat. Für andere Handlungen der bzw. des BPräs., wie z.B. Reden oder Staatsbesuche, braucht es daher keinen Vorschlag.