Die Technikfolgenabschätzung wird in Österreich seit den 1980er-Jahren als Politikberatungsinstrument eingesetzt. Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften wurde 1985 zunächst als Arbeitsgruppe eingesetzt und 1994 als eigenes Institut etabliert. Während das ITA in seinen Anfängen direkt für das Parlament arbeitete, erfolgte die Beratung in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren auf nicht institutionalisierter Ebene, etwa durch einzelne ITA-Mitarbeiter:innen als Expert:innen in parlamentarischen Hearings (Peissl & Nentwich 2005).
Im Herbst 2014 gab das österreichische Parlament die Pilotstudie "Zur Institutionalisierung von Foresight und Technikfolgenabschätzung für das österreichische Parlament" an das ITA in Auftrag. Aus dem Pilotstudienbericht (2015), der u. a. auf Interviews mit Parlamentarier:innen, parlamentarischen Mitarbeiter:innen sowie Mitarbeiter:innen der Parlamentsdirektion basiert, ging der Wunsch nach einer stärkeren Ausrichtung des Nationalrates in die Zukunft hervor. So legen besagte Interviews Vorschläge nahe wie einen Zukunftsausschuss nach dem Beispiel Finnlands nahe, eine Enquete-Kommission 2050, die sich mit zukünftigen Entwicklungen auseinandersetzt, oder eine Zukunftsthemendatenbank, die mit internen und externen Quellen gespeist werden sollte (S. 12).
Infolge der Pilotstudie und anschließender Ausschreibung kam die Institutionalisierung der Kooperation zwischen Parlament und ITA zustande. Im Rahmen der Zukunftsthemen wird halbjährlich das Monitoring zu Foresight & Technikfolgenabschätzung (FTA) veröffentlicht – ein wissenschaftlich fundierter Bericht zu soziotechnischen Entwicklungen und Trends sowie deren potenziellen Auswirkungen (Details zum gegenwärtig aktuellsten Bericht siehe hier: Foresight & Technikfolgenabschätzung: Monitoring November 2024).
Darüber hinaus wurde im Dezember 2015 der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft des Bundesrates konstituiert. Dieser Ausschuss berät überwiegend über digitale Themen wie Cybersicherheit, Telekommunikation und Technologieförderung, aber auch über Umweltthemen.
Zudem analysiert der Budgetdienst der österreichischen Parlamentsdirektion die Umsetzung des Haushaltsgrundsatzes der Wirkungsorientierung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern (siehe dazu hier). Das umfasst insbesondere auch die Plausibilisierung von Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen der Bundesverwaltung, die Auswirkungen sowie erwartete Kosten von geplanten Regelungsvorhaben und größeren Projekten darstellen. Die untersuchten Auswirkungen beziehen sich in der Regel auf Zeiträume von fünf Jahren, können jedoch in manchen Fällen sogar Horizonte von über 20 Jahren abdecken.
Beide Instrumente bieten wissenschaftlich fundierte Möglichkeiten zur vorausschauenden Politikgestaltung im kurz- und mittelfristigen Zeitrahmen.