Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit - BR
Ausübung des Stimmrechts durch den vorsitzführenden Vizepräsidenten Ewald Lindinger gem. § 53 Abs. 3 GO-BR
Ausübung des Stimmrechts durch den vorsitzführenden Vizepräsidenten Ewald Lindinger gem. § 53 Abs. 3 GO-BR