Zuschrift - BR
Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Absatz 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Nominierung der österreichischen Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Ausschuss der Regionen für die Periode 2025 bis 2030
Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Absatz 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Nominierung der österreichischen Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Ausschuss der Regionen für die Periode 2025 bis 2030