Ständiger gemeinsamer Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates (113/W-BR/2012)

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Wahl von Ausschüssen - BR

Wahl eines vom Bundesrat zu entsendenden Mitgliedes und von zwei Ersatzmitgliedern in den Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetzes 1948