EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse
Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln
Gruppe: Wirtschaftsfragen (klinische Versuche)
betrifft Sitzung am 30.09.1999
Eingelangt am 30.11.1999, Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- RAT: 11561/99
Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens. |
Link |
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97/0197 COD | Legislative Observatory |
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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RAT: 10936/99 | Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (2165/EU XXI.GP) |
RAT: 7720/99 | |
COM: KOM (1999) 193 | Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (68612/EU XX.GP) |
Code | Sachgebiet |
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ECO 310 | Wirtschaftsfragen |
SAN 128 | Gesundheit |
CODEC 537 | Mitentscheidungsverfahren |
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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30.11.1999 | RAT: 11784/99 | EUB
EU-Vorlage Berichte u. Beratungsergebnisse |
Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (2204/EU XXI.GP) |